Kommunalwahlen 2024 (2)

Am 9. Juni finden die Kommunal- und Europawahlen statt. In einer Serie von aufeinanderfolgenden Mitteilungen möchten wir Ihnen vermitteln, was Sie über die Wahlen und die zu wählenden Gremien wissen sollten.

Das Wahlsystem

Fast immer gilt die Verhältniswahl

Gemeinderäte werden wie die Abgeordneten auf Landes- oder Bundesebene „in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl“ von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Als Grundlage dienen Wahlvorschläge (Listen), die von Parteien und Wählervereinigungen für das Wahlgebiet eingereicht werden. Dabei gelten die Grundsätze der Verhältniswahl. Parteien oder Wählervereinigungen erhalten also so viele Mandate, wie ihnen anteilsmäßig nach dem prozentualen Wahlergebnis zustehen. Darüber, welche Kandidatinnen und Kandidaten einer Liste in den Gemeinderat einziehen, entscheidet nicht ihre Position auf der Liste, sondern die Zahl der Stimmen, die eine Bewerberin oder ein Bewerber erhält. Voraussetzung um in den Gemeinderat einzuziehen, ist aber nicht nur die individuelle Stimmenzahl einer Bewerberin oder eines Bewerbers, sondern auch dass die jeweilige Liste insgesamt eine ausreichende Anzahl an Stimmen erhält.

 

Die Zahl der Stimmen entspricht der Zahl der zu wählenden Gemeinderäte

Bei den Gemeinderatswahlen haben die Wahlberechtigten so viele Stimmen, wie Mandatsträger/innen zu wählen sind. Im Gegensatz zu den Listen für die Kreistagswahlen dürfen die Listen für die Gemeinderatswahl folglich auch nur so viele Namen enthalten, wie Gemeinderäte in der jeweiligen Gemeinde zu wählen sind. Die Zahl der Mitglieder in den Gemeinderatsgremien ist gesetzlich festgelegt.

 

In Gemeinden mit Unechter Teilortswahl, wie Neulingen eine ist, kann entsprechend der gesetzlichen Bestimmung die Zahl der Gemeinderäte durch Hauptsatzung bestimmt werden. In Neulingen sind dies 15 Gemeinderäte, diese Sitze verteilen sich nach der Einwohnerzahl wie folgt auf die Wohnbezirke:

Wohnbezirk Bauschlott       7 Sitze

Wohnbezirk Göbrichen       5 Sitze

Wohnbezirk Nußbaum        3 Sitze.

 

Wahlberechtigte können unabhängig von ihrem Wohnbezirk Kandidaten aller Wohnbezirke wählen.

Hinweis:

Weitere Informationen zum Thema Kommunalwahl 2024, auch in Leichter Sprache, können Sie nachlesen bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, https://www.kommunalwahl-bw.de/