Zustellung der Wahlbenachrichtigung, Möglichkeit der Briefwahl

Inzwischen sollten die Wahlbenachrichtigungen für die anstehende Wahl größtenteils den Wahlberechtigten übersandt worden sein.

Falls Sie glauben, wahlberechtigt zu sein und keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie diesbezüglich beim Bürgerbüro im Verwaltungszentrum Bauschlott, Tel. 07237/428-44, nachfragen.

Wer durch Briefwahl wählen möchte, kann dies durch Rücksendung der ausgefüllten Wahlbenachrichtigung tun oder die Briefwahlunterlagen über das Internet auf unserer Homepage www.neulingen.de anfordern.

Beim Aufruf des entsprechenden Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt – Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend zugestellt.

Bitte tragen Sie Sorge dafür, dass die von Ihnen ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis zum Wahlsonntag, 09.06.2024, 18.00 Uhr, bei der auf dem/den Wahlbrief(en) angegebenen Stelle eingehen.