Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für den Bürgerentscheid am 20. Oktober 2024
Bei dem Bürgerentscheid kann nur abstimmen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.