Corona-Verordnung: Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind grundsätzlich nicht erlaubt.
Ein ungewöhnliches Jahr liegt hinter uns und wir alle mussten inzwischen lernen, mit den besonderen Bedingungen umzugehen.
Mit der Verschärfung der Maßnahmen und der entsprechenden Anpassung der Corona-Verordnung des Landes reagierte die Landesregierung auf die aktuelle, besorgniserregende Entwicklung des Infektionsgeschehens in Baden-Württemberg.
So sind seit 2. November 2020 Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, grundsätzlich nicht mehr erlaubt.
Die aktuelle Corona-Verordnung finden Sie hier (Link siehe unten)