Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023
Der Zweckverband Gemeinsamer Gutachterausschuss im Enzkreis hat nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 ermittelt
Die Tabelle sowie die dazugehörigen Karten nebst Erläuterungen finden Sie hier bzw. am Ende des Textes unter dem Reiter "Links"
- Homepage der Gemeinde Neulingen
- Zweckverbandes Gemeinsamer Gutachterausschuss Bodenrichtwerte Gemeinden
- Gutachterausschuesse-bw.de/borisbw
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