Infos zum Kreisimpfzentrum (KIZ) des Enzkreises
Im Moment steht der Corona-Impfstoff bundesweit nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Daher werden in nächster Zeit erst einmal nur die sogenannten vulnerablen Bevölkerungsgruppen geimpft. Dazu gehören insbesondere Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, Personen, die älter als 80 Jahre sind sowie Personal in der ambulanten und stationären Altenpflege. Seit dem 22. Januar wird in den Kreisimpfzentren (KIZ) geimpft, zum Beispiel in der Appenberg-Sporthalle in Mönsheim und in der St. Maur-Halle in Pforzheim. In Pflegeheimen sind zudem die Mobilen Impfteams im Einsatz.
Hier erhalten Sie alle aktuellen Informationen und können sich das Aufklärungsmerkblatt sowie das Formular zur Impfeinwilligung herunterladen (per Klick im Text oder unter Downloads).
Weitere Infos zur Terminvergabe:
Ab sofort können nicht nur bei den Zentralen Impfzentren des Landes (kurz: ZIZ), sondern auch in den Kreisimpfzentren (KIZ) Termine vereinbart werden. KIZ gibt es unter anderem in der Appenberg-Sporthalle in Mönsheim und in der St. Maur-Halle in Pforzheim. Der Impfstoff wird in den ersten Wochen nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehen; entsprechend wenige Termine sind derzeit freigeschaltet.
In jedem Falle ist eine Impfung nur möglich, wenn vorher auf einem der folgenden Wege ein Termin vereinbart wurde:
- online unter www.impfterminservice.de
- über die App 116117
- telefonisch unter der bundesweit geschalteten Nummer 116 117. Es ist nicht möglich, direkt beim KIZ anzurufen.
Das Land Baden-Württemberg hat ab 08. Februar 2021 das Vorgehen bei der telefonischen Vergabe von Impfterminen vereinfacht: Damit impfberechtigte Menschen nicht immer wieder versuchen müssen, bei der Hotline 116 117 durchzukommen, werden sie ab sofort schon bei ihrem ersten erfolgreichen Anruf registriert, auf eine Warteliste gesetzt und dann zurückgerufen, sobald ihnen ein Termin angeboten werden kann. - für gehörlose Menschen über Videotelefonie über die folgende Website:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheitpflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/videochat-gebaerdensprache/
Es wird gleich ein zweiter Impftermin im Abstand von 21 bis 28 Tagen vereinbart. Der volle Impfschutz wird erst zwei bis drei Wochen nach der zweiten Impfung erreicht.
Bitte rufen Sie nicht im Gesundheitsamt an - dort können keine Termine vermittelt werden!
Welche Dokumente müssen Sie zur Impfung mitbringen?
- Impfpass
- Krankenversichertenkarte, sofern vorhanden
- Ausweisdokumente
- Impfberechtigung (Bescheinigung des Arztes bzw. Arbeitgebers)
- gegebenenfalls ärztliche Bescheinigung über etwaige Vorerkrankungen
- Bitte lesen Sie dieses Aufklärungsmerkblatt aufmerksam durch. Füllen Sie im Anschluss diese Impfeinwilligung aus und bringen Sie sie ausgedruckt zum Impftermin mit.
- schriftlicher Nachweis, dass Sie einer der unter der Überschrift „Wer wird geimpft?“ genannten priorisierten Personengruppen angehören. Für den Nachweis des Alters genügt ein gültiger Personalausweis /Reisepass. Für den Nachweis der Berufsgruppe benötigen Sie eine schriftliche Bestätigung Ihres Arbeitgebers, aus der die Tätigkeit eindeutig hervorgeht. Ohne eindeutigem Nachweis kann keine Impfung durchgeführt werden
Wer Fragen hat, kann sich auch an die Hotline unter 07231 308-6850 oder per Mail an corona@enzkreis.de wenden.
Lesen Sie hierzu auch die Pressemitteilungen des Enzkreises unter Downloads.