Nutzung von Drohnen
Zur Nutzung von Drohnen gibt es nationale Regelung in der deutschen Luftverkehrs-Ordnung sowie die Drohnenverordnung der EU.
Grundsätzlich gilt, dass Drohnen mit Kamera nicht über Wohngrundstücke fliegen dürfen, sofern die betroffenen Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Ausnahme besteht für Drohnen unter 250g ohne Kamera. Für den professionellen Einsatz sind weitere Ausnahmen vorgesehen.
Die Regelungen können z.B. beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr nachgelesen werden.
Flyer des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zum Thema „Drohnen“ unter