Aus der Arbeit des Gemeinderats - Gemeinderatssitzung 18. Oktober 2023
Zunächst wurde in der Gemeinderatssitzung des langjährigen Gemeinderats und Ehrenkommandanten der Feuerwehr, Herrn Johann Prokosch, gedacht.
Dann informierte Bürgermeister Michael Schmidt zu folgenden Punkten:
Waldtag
Am vergangenen Sonntag fand der Waldtag des Forstamts Enzkreis im Nußbaumer Schlettichwald statt und lockte mit überwältigendem Andrang aus Nah und Fern insgesamt 5.000 Besucher an. 2.500 Parkplätze waren restlos belegt und an 7 Stationen wurden 3.000 Essen verkauft. Diese Zahlen übertrafen deutlich die Erwartungen und unterstreichen den Erfolg und die Relevanz dieses Events für unsere Gemeinde. Der Waldtag wurde bisher nur zweimal abgehalten - und zwar ausschließlich in Neulingen.
Bürgermeister Schmidt stellte dabei die außerordentliche Arbeit unseres Revierförster Martin Schickle heraus und betonte, dass der Erfolg dieses Events in erster Linie dessen Verdienst ist. In enger Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Partnern, Ausstellern und Vereinen organisierte er an 30 Stationen mit großem Einsatz und Engagement dieses unvergessliche Ereignis und hat damit etwas auf die Beine gestellt, was so in Neulingen in dieser Form bisher beispiellos war. Er dankte Martin Schickle und allen beteiligten Gruppen, die dazu beigetragen haben, dass Neulingen ein solch herausragendes Ereignis erleben durfte.
Sanierung der Straßenbeleuchtung
Für die Sanierung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Neulingen wurde beim Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) ein Förderantrag über eine maximale Förderung von 25 % der Gesamtausgaben gestellt. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen 284.755,00 €, was eine Förderung in Höhe von 71.188,75 € bedeutet. Die beantragte Förderung wurde nun durch die ZUG genehmigt. Damit wird im Jahr 2024 die Umstellung auf LED abgeschlossen sein.
Helmut-Britsch-Brunnen
Der Helmut-Britsch-Brunnen muss für den Rest des Jahres wegen Reparaturarbeiten außer Betrieb genommen werden. Nachdem nach längerer Lieferzeit ein neues Druckregelventil eingebaut wurde, ist an einem wasserführenden Kragarm eine Schweißnaht auf großer Länge aufgeplatzt. Der eingebaute Sandfilter funktioniert nicht so zuverlässig, dass alle Kleinteile aus dem Rücklauf herausgefiltert werden und es so immer wieder zu Verstopfungen der Auslassdüsen kommt. Dies führt dann zu einem Druckaufbau, welcher die Schweißnähte zum Platzen bringen kann. Hier sollte ein effektiverer Filter eingebaut werden. Der Kostenansatz hierfür beträgt ca. 5.000,00 €, dieser Betrag wird im nächsten Haushaltsplanentwurf eingestellt. Da der Brunnen die Verwaltung seit vielen Jahren bezüglich seiner Technik beschäftige, soll u.U. im Gemeinderat über den Sachverhalt beraten werden.
Kostenersatz privater Beiträge zur Veröffentlichung im Amtsblatt
Da von Seiten der Einwohnerschaft das Thema Kostenersatz in der letzten Sitzung des Gemeinderats aufgeworfen wurde, informierte der Bürgermeister wie folgt: Nach Mitteilung des Kommunalamts beim Landratsamt Enzkreis wird dort keine Statistik zu Regelungen der Enzkreisgemeinden im Bereich des Kostenersatzes für Veröffentlichungen in Amtsblättern geführt, d.h. man hat keine Erkenntnisse über die Regelungen in den anderen Gemeinden. Seitens der Aufsichtsbehörde wird nicht beanstandet, dass es in Neulingen hierzu keine Satzung gibt. Die Thematik kann im Rahmen von Richtlinien ablaufen.
Fragestunde für Einwohner
Eine Zuhörerin fragte nach dem aktuellen Stand bezüglich der Windenergieanlagen. Bürgermeister Michael Schmidt teilte dazu mit, dass die Lidar-Messungen Anfang/Mitte September abgeschlossen wurden. Die gewonnenen Daten befinden sich momentan in der Phase der Auswertung. Die Gemeinde wird innerhalb der kommenden ein bis zwei Monate informiert, so dass die Thematik aufgearbeitet und im Gemeinderat erörtert werden kann. Gleichzeitig läuft eine Untersuchung bezüglich des Artenschutzes, während der Regionalverband noch eine strategische Umweltprüfung durchführen muss. Die Zuhörerin fragte nach, ob die Absicht besteht, die geplanten Windkraftanlagen genossenschaftlich zu betreiben, um möglicherweise eine stärkere Akzeptanz in der Bevölkerung zu erlangen. In seiner Antwort betonte der Bürgermeister, dass diese Vorgehensweise von Beginn an in der Planung verankert und vertraglich festgehalten wurde. Zudem hat die beauftragte Firma von Anfang an ihr Interesse an einer solchen Kooperation bekundet.
Ein weiterer Zuhörer sprach den Neubau eines Wohnhauses neben dem alten Feuerwehrgerätehaus in der Hauptstraße in Göbrichen an. Er fragte, in welcher Weise das gemeindliche Einvernehmen erteilt worden sei und merkte an, dass er den Sachverhalt nicht auf der Tagesordnung des Gemeinderats gesehen hätte. Bürgermeister Schmidt erläuterte, dass die Gemeinde das betreffende Grundstück vorerst aufgrund der unsicheren Entwicklung der ärztlichen Versorgung zurückgehalten hatte. Diese Planung kam jedoch nicht zum Tragen. Anfragen privater Investoren bezüglich des Baus eines einzelnen Hauses entsprachen nicht den Zielen der Gemeinde, die mehrere Wohnflächen zur Verfügung stellen wollte.
Der Sachverhalt bezüglich des Neubaus wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 19.01.2022 unter dem Tagesordnungspunkt 4 behandelt.
Der Zuhörer sprach nun noch das weitere Vorgehen zum Thema „Neubaugebiet Kanalstraße in Nußbaum“ an. Bürgermeister Michael Schmidt beantwortete dies dahingehend, dass der Gemeinderat in einer nichtöffentlichen Sitzung über die strategischen Vorgaben beraten wird. Die Gemeinde Neulingen steht mit den Interessenten in Kontakt und wird sich zeitnah mit der Thematik beschäftigen, möchte jedoch auch so vorgehen, dass die Vergabe der Grundstücke nicht angreifbar ist.
Ein Anlieger des Dorfangers im Ortsteil Bauschlott sprach die geplante Sanierung an und fragte nach dem Beginn der Arbeiten. Aufgrund der Umstrukturierung seines Betriebs im betroffenen Bereich ist es für ihn von Bedeutung, den Zeitpunkt zu kennen, um mögliche Beeinträchtigungen seiner Zufahrt zu minimieren. Zusätzlich interessiert ihn die Finanzierung und ob die Anwendung von § 154 des Baugesetzbuches zu Kosten für die Anlieger führen könnte. Bürgermeister Schmidt teilte mit, dass nicht vorgesehen ist, Kosten auf die Anlieger abzuwälzen. Die Sanierung wird derzeit mit der Firma STEG abgestimmt. Es besteht eine Umsetzungszeitspanne von 7 Jahren. Ralf Kilgus betonte ergänzend, dass die Abstimmung auch von der Sanierung der Ortsdurchfahrt Bauschlott abhängt, da nicht überall gleichzeitig in den Straßenkörper eingegriffen werden kann. Dies bedeutet, dass der Beginn der Sanierung des Dorfangers voraussichtlich erst im Jahr 2026 nach Abschluss der Sanierung der Ortsdurchfahrt erfolgen wird.
Bürgermeister Schmidt bat die Verwaltung in dem Zusammenhang darum, das Gespräch mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe zu suchen, da die Sanierung der Ortsdurchfahrt die Kanaplanung der Gemeinde tangiert.
Städtebauliche Erneuerung Bauschlott - Gestaltungsrichtlinien -
Beratung und Beschlussfassung
Druckvorlage 23/070
Herr Dr. Sperle von der STEG erläuterte anhand einer Präsentation die Richtlinie.
Für die Sicherung und Erhaltung eines einheitlichen, historisch gewachsenen Ortsbildes können im Sanierungsgebiet allgemein gültige Gestaltungsrichtlinien erlassen werden. Ziel ist es, das ortstypische Erscheinungsbild zu stärken, den ursprünglichen dörflichen Charakter zu betonen sowie typisch bauliche Gestaltungsmerkmale zu bewahren bzw. wieder aufzugreifen. Er betonte dabei, dass es sich um eine Richtlinie und nicht um eine Satzung handelt, die als Orientierungshilfe und Sanierungsbegleiter angewendet wird.
Herr Dr. Sperle ging auf den Anwendungsbereich ein und erläuterte die Ziele. In diesem Zusammenhang erwähnte er die besonders wertvolle Angersituation und die historische Baustruktur, die als baukulturelles Erbe erhalten bleiben sollte. Er sprach von einer Einzigartigkeit und der Attraktivität von Neulingen. Die Richtlinie bezieht sich auf die Vordergebäude, deren Ensemble und insbesondere das Sichtfachwerk möglichst erhalten werden sollte. Bei Neu- und Umbauten sollte auf einen Kniestock verzichtet werden, der Einbau von Fenstern sollte möglichst im Bestand vorgenommen werden. Prägendes Gestaltungselement sind Klapp- oder Schiebeläden. Für die Rückgebäude gilt das Ganze etwas abgeschwächt, Ziel ist jedoch auch, die Struktur möglichst zu erhalten. Danach erwähnte er Verbindungs- und Seitenbauten, Garagen und Stellplätze. Bei den Freiflächen soll möglichst eine Begrünung erfolgen, so dass ein geringer Versiegelungsgrad erreicht werden kann. Einfriedungen sind vorzugsweise aus Holz zu errichten. In seiner Präsentation sprach er ebenfalls solare Energien, Wärmepumpen und die zurückhaltende Gestaltung von Werbeanlagen an. Dr. Sperle ging noch auf die rückwärtigen Bereiche ein und bestätigte, dass dort der Freiheitsgrad deutlich höher ist.
Nach eingehender Beratung wurde der Beschlussantrag einstimmig angenommen.
Beschluss:
Die Gestaltungsrichtlinie vom 24.07.2023 wird als Maßstab bei der Bewilligung von Zuschussmitteln aus der Städtebauförderung herangezogen.
Bebauungsplan "Wolfsbaum-Gewerbe", Gemarkung Göbrichen
Errichtung eines Gewächshauses auf dem Flst. Nr. 7380/1, Nordweg 10
Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Befreiung bzgl. der Abweichung von der Baugrenze
Druckvorlage 23/075
Bauamtsleiter Ralf Kilgus erläuterte anhand einer Präsentation die Sachdarstellung. Die Bauantragstellerin beabsichtigt die Errichtung eines Gewächshauses. Dieses hat eine Grundfläche von 12,00 m x 9,60 m, ist 5,00 m hoch und soll vom Nachbargrundstück auf das Baugrundstück versetzt werden.
Der neue Standort auf dem Baugrundstück liegt zum großen Teil außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche.
Die Bauherrin hat diesbezüglich eine Befreiung beantragt.
Das Gremium fasste einstimmig folgenden
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung bzgl. der Errichtung eines Gewächshauses außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche auf dem Flst. Nr. 7380/1, Nordweg 10 wird erteilt.
Außenbereich Ortsteil Nußbaum
Bauantrag auf Einhausung der bestehenden Überdachung auf dem Flst. Nr. 4701, Gewann Stumpenwiesen
Beratung und Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen
Druckvorlage 23/069
Auch hier erläuterte Ralf Kilgus den Sachstand. Der Flugmodellsportclub Neulingen beabsichtigt die Einhausung der bestehenden Überdachung mit einer Holzverschalung auf dem Vereinsportgelände. Hintergrund für den Antrag ist der Wegfall des bisherigen Lager-/ Vereinsraumes in der Astrid-Lindgren-Schule, welcher seitens der Gemeinde für die Erweiterung der Hortbetreuung benötigt wird. Der Verein fragte an, ob die vorhandenen Container eingehaust werden können, um Langerfläche zu erhalten.
Nach kurzer Beratung wurde der Beschlussantrag einstimmig angenommen.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Einhausung der bestehenden Überdachung auf dem Flst. Nr. 4701, Gewann Stumpenwiesen, Gemarkung Nußbaum, wird erteilt.
Flächennutzungsplan Gemeindeverwaltungsverband Neulingen
Beratung und Beschlussfassung über die 7. Fortschreibung
Druckvorlage 23/076
Der Sachstand wurde von Bauamtsleiter Ralf Kilgus erörtert. Die 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Neulingen wurde durch Bekanntmachung der Genehmigung des Landratsamtes Enzkreis in den Amtsblättern der Verbandsgemeinden am 24.03.2023 wirksam. Zwischenzeitlich haben die Gemeinden Kieselbronn und Ölbronn-Dürrn die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes bei der Verbandsverwaltung beantragt.
Wohnbaufläche „Friedhofstraße-Nord“, Gemarkung Kieselbronn
Zur Realisierung einer Wohnbebauung auf der Freifläche zwischen Friedhof und bestehender Bebauung wurde der Bebauungsplan „Friedhofstraße-Nord“ nach § 13 b BauGB -Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren - aufgestellt. Der Bebauungsplan ist am 12.05.2023 in Kraft getreten. Im Hinblick auf die geänderte Rechtsprechung in Bezug auf § 13 b BauGB vom Juli 2023, wonach Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen, ist noch offen, ob eine Heilung durch Nachholung einer Umweltprüfung möglich ist oder ein nochmaliges Bebauungsplanverfahren nach § 2 BauGB erforderlich wird. Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan ist die Fläche teilweise als Grünfläche dargestellt. Insoweit ist der Flächennutzungsplan entsprechend anzupassen.
„Solarpark Vogelherd“, Gemarkung Dürrn
Auf dem Flst. Nr. 7517, Gemarkung Dürrn ist die Realisierung einer Freiflächenphotovoltaikanlage vorgesehen. Der Gemeinderat der Gemeinde Ölbronn-Dürrn hat diesbezüglich beschlossen, den Bebauungsplan „Solarpark Vogelherd“ aufzustellen. Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan ist die Fläche als Landwirtschaftsfläche ausgewiesen, so dass auch hier der Flächennutzungsplan entsprechend anzupassen ist.
Mit der Fortschreibung soll das Planungsbüro Schöffler.stadtplaner.architekten aus Karlsruhe, welches auch schon die 5.und 6. Fortschreibung durchgeführt hat, beauftragt werden. Die nächste Verbandsversammlung ist auf den 14.11.2023 terminier
Ohne weitere Aussprache fasste das Gremium einstimmig folgenden
Beschluss:
Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter der Gemeinde Neulingen in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Neulingen wie folgt zu beschließen:
a) Der Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Neulingen wird gemäß § 2 Abs. 1 V.m. § 1 Abs. 8 BauGB fortgeschrieben.
b) Das Planungsbüro Schöffler.stadtplaner.architekten aus Karlsruhe wird mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes beauftragt.
c) Die Verbandsverwaltung wird mit der Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte beauftragt.
d) Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Haushalt 2024 eigestellt.
Vereinbarung zwischen dem GVV Neulingen und der Gemeinde Neulingen über die Inanspruchnahme von Personal- und Sachmitteln
Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Jahrespauschale
Druckvorlage 23/072
Kämmerer Rolf Elsäßer erörterte den Sachstand. Der Gemeindeverwaltungsverband Neulingen bedient sich zur verwaltungsmäßigen Erledigung seiner Aufgaben nach § 2 der Verbandssatzung Bediensteter und sächlicher Verwaltungsmittel der Gemeinde Neulingen. Hierzu wurde im Jahre 2003 eine Vereinbarung zwischen dem Gemeindeverwaltungsverband Neulingen und der Gemeinde Neulingen abgeschlossen (Druckvorlage GVV03/015). Demnach verrechnet die Gemeinde Neulingen für alle jährlich wiederkehrenden Leistungen eine Jahrespauschale in Höhe von 5.600 €. Diese Pauschale ist seitdem unverändert. Die Leistungen für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes werden zusätzlich nach tatsächlichem Zeitaufwand vergütet.
Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden- Württemberg (GPA) hat im Zeitraum vom 19.12.2022 bis 09.03.2023 die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung des Verbands geprüft. Im Prüfungsbericht wurde eine Überprüfung der Jahrespauschale angeregt.
Laut aktueller Erhebung werden folgende Tätigkeiten von der Gemeinde Neulingen für den Verband erbracht:
Für die Berechnung der Pauschale werden die pauschalen Stundensätze der Kosten einer Arbeitsstunde nach Laufbahnen (VwV Kostenfestlegung) des Landes Baden-Württemberg zugrunde gelegt. In diesen Stundensätzen sind Personalkosten sowie Zuschläge für Raumkosten, Ausstattung und sächlicher Verwaltungsaufwand beinhaltet.
Die durchschnittlichen Stundensätze haben sich seit 2003 um rund 60 % erhöht.
Mittlerer Dienst: 61 Stunden x 67 €/Stunde 4.087 €
Gehobener Dienst: 62 Stunden x 77 €/Stunde 4.774 €
Gesamt 8.861 € (5.600 €) In Klammern die Zahl aus 2003.
Es wurde daher vorgeschlagen, die Jahrespauschale mit Wirkung vom 01.01.2024 auf 8.861 € zu erhöhen und die bestehende Vereinbarung entsprechend zu ändern.
Nach kurzer Beratung wurde der Beschlussantrag einstimmig angenommen.
Beschluss:
a) § 4 der Vereinbarung über die Inanspruchnahme der Bediensteten der Gemeinde Neulingen wird wie folgt geändert:
§ 4 Kosten
Die Gemeinde Neulingen verrechnet ab 01.01.2024 für die Inanspruchnahme ihrer Bediensteten einschließlich der sächlichen Verwaltungsmittel durch den Verband eine Jahrespauschale von 8.861,00 € (61 Jahresstunden mittlerer Verwaltungsdienst und 62 Jahresstunden gehobener Verwaltungsdienst). Damit sind alle jährlich wiederkehrenden Leistungen abgegolten. Die Leistungen für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes werden zusätzlich nach tatsächlich entstehendem Zeitaufwand vergütet.
b) Die Vertreter der Gemeinde Neulingen werden beauftragt, in der Sitzung der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Neulingen der Änderung der o. g. Vereinbarung gemäß der Sachdarstellung der Druckvorlage DV Nr. 23/072 zuzustimmen.
Abschluss eines Gaslieferungsvertrages
Beratung und Beschlussfassung
Druckvorlage 23/073
Die Gemeinde verwendet für die Beheizung ihrer Gemeindegebäude die Energiequellen Gas (auch als Ersatzversorgung), Strom (Elektroheizung) sowie Holz (Hackschnitzel und Pellets). Der höchste Gasverbraucher ist die Gräfin-Rhena-Halle mit rund 304.000 kwh im Jahr 2022. Der Gesamtverbrauch betrug im Jahre 2022 rund 1,6 Mio. Kilowattstunden bei 24 Abnahmestellen. Der bestehende Gaslieferungsvertrag mit den Technischen Werken Schussental läuft zum 31.12.2023 aus.
Die Gemeinde hat bisher an der Bündelausschreibung für Gas der GT-Service GmbH des Gemeindetags Baden- Württemberg teilgenommen. Dabei werden die Lieferpreise in einem komplexen Verfahren bestimmt. An 4 Stichtagen werden jeweils die Settlementspreise am Terminmarkt festgestellt. An jedem Beschaffungsstichtag erfolgt rechnerisch die Preisfixierung für 25 % der Liefermenge. Da die Stichtage auch den Gashändlern bekannt sind, führte dies dazu, dass gerade zu diesen Terminen die Preise anstiegen. Deshalb wird die Gemeinde an der Bündelausschreibung zukünftig nicht mehr teilnehmen und die Belieferung von Gas ab 2024 in Form von Preisanfragen ausschreiben.
Um Planungssicherheit zu haben, sollte die Laufzeit mindestens 2 Jahre betragen. Bei einjährigen Verträgen ist außerdem mit höheren Bezugspreisen zu rechnen. Da die Angebotspreise jeweils nur kurzfristig gelten (unter Umständen nur 30 Minuten) ist hier bei der Vergabe schnell zu reagieren. Bei der Modernisierung von Heizungsanlagen sind jetzt schon entsprechende Umweltauflagen z. B. durch die Verwendung von Erdgas mit einem Biogasanteil von 10 % gesetzlich vorgeschrieben. Deshalb hat Gemeinde bereits im bestehenden Erdgasliefervertrag einen Biogasanteil von 10 % vereinbart und möchte dies auch zukünftig beibehalten. Die Mehrkosten hierfür betragen rund 11 %.
In diesem Zusammenhang wurde im Gemeinderat auch der Energieverbrauch in der Vergangenheit thematisiert. Die entsprechenden Verbrauchszahlen sollen dem Gemeinderat zeitnah zur Einsicht vorgelegt werden.
Das Gremium fasste einstimmig folgenden
Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Belieferung von Erdgas mit einem Bioanteil von 10 % mittels Preisanfrage auszuschreiben und Lieferverträge auf die Dauer von mindestens 24 Monaten abzuschließen. Über das Ergebnis ist dem Gemeinderat zu berichten.
Weitere Informationen aus dem Gemeinderat
Bürgermeister Michael Schmidt teilte mit, dass keine nichtöffentlich gefassten Beschlüsse bekanntzugeben sind.
Unter „Verschiedenes“ wurden folgende Fragen und Anliegen behandelt, die wie folgt zusammengefasst werden können:
Die zuständige Stelle wurde bereits über den Ausfall der Straßenbeleuchtung im Bereich des Nordwegs in Göbrichen informiert.
Die Firma Frey ist durch das Regierungspräsidium Karlsruhe beauftragt worden, die Wurzeln der Bäume im Bereich der alten Schule Bauschott freizulegen. Aufgrund der angedachten Aufweitung des Kreuzungsbereichs soll die Standfestigkeit überprüft werden.
Die Firma Prokosch möchte das für den Waldtag errichtete Häuschen einer Kita der Gemeinde Neulingen spenden. Die endgültige Verwendung wird derzeit noch abgestimmt.
Das Thema "Zustand Auwegs", die in einem Brief an den Gemeinderat geforderte Sanierung sowie die zu erwartenden Auswirkungen durch Ausweichverkehr wurde andiskutiert. Während der Diskussion wurde die Problematik der langen Wartezeiten an der Ampel und die Option eines Kreisverkehrs angesprochen. Die zuständigen Behörden sollen darum gebeten werden, die Machbarkeit eines Kreisverkehrs zu prüfen. In der nächsten Gemeinderatssitzung soll das Thema "Auweg" auf die Tagesordnung gesetzt werden.