Aus der Arbeit des Gemeinderats Gemeinderatssitzung 26. Juli 2023
Bürgermeister Michael Schmidt informierte zu folgenden Punkten:
Nutzung der Brunnen
An den drei Brunnen entlang der Hauptstraße in Göbrichen sowie am Brunnen bei der Tennisanlage in Bauschlott wurden Hinweisschilder aufgestellt. Diese Schilder sollen verhindern, dass Brunnen leergepumt werden und weisen auf die Zulässigkeit der Wasserentnahme in geringen Mengen im Rahmen des „Gemeingebrauchs“ hin. Bezüglich des aktuell durch das Landratsamt Enzkreis erlassene Wasserentnahmeverbot gilt, dass das Entnehmen von Wasser aus innerörtlichen Laufbrunnen erlaubt bleibt.
Helmut Britsch Brunnen
Aufgrund eines technischen Defekts am Druckminderer wurde der Brunnen außer Betrieb genommen. die Reparatur bzw. Ersatzteilbeschaffung wurde veranlasst.
Gärtnergepflegtes Grabfeld Friedhof Bauschlott
Die Anlage wurde um zusätzliche Erdgräber erweitert. Aufgrund einer starken Nachfrage ist geplant, langfristige Überlegungen zur weiteren Vorgehensweise anzustellen, da dies eine zukunftsweisende Bestattungsform sein könnte.
Lärmaktionsplan
Die Überarbeitung des Lärmaktionsplans nach den neusten EU-Vorgaben ist in der Endphase, so dass nach der Sommerpause über die Ergebnisse beraten werden kann.
Neubaugebiet „Kanalstraße“
Die Erschließungsarbeiten liegen im Zeitplan. Aufgrund von Betriebsferien werden im August die Arbeiten für 2 Wochen eingestellt.
Kleinspielfeld Sportanlage Büchig
Die Fertigstellung hat sich durch Verzögerungen des Einbaus von Kunstrasen verzögert. Diese Arbeiten sollen in Kürze abgeschlossen sein, so dass bis Ende August die Ballfangzaunanlage fertiggestellt werden kann und anschließend das Kleinspielfeld für den Sportbetrieb freigegeben werden kann. Der Einbau des Asphaltbelags im Zufahrtsbereich erfolgt abschließend voraussichtlich Ende September / Anfang Oktober.
Straßenunterhaltung
Im Ortsteil Nußbaum werden aktuell flächendeckende Straßenunterhaltungsarbeiten durchgeführt. Davon sind fast alle Straßen betroffen.
Überörtliche Prüfung Bauausgaben
Ab 07.08.2023 findet die Prüfung der Bauausgaben der Jahre 2018 – 2022 durch die Gemeindeprüfungsanstalt statt.
Fragestunde für die Einwohner
Ein Zuhörer sprach an, dass vor einigen Monaten über die Vergaberichtlinien für die Baugrundstücke im Neubaugebiet „Kanalstraße“ gesprochen worden und dem Gemeinderat diesbezüglich immer noch nichts vorgelegt worden sei. Er wies dabei auf die Schwierigkeit der rechtssicheren Ausgestaltung hin bzw. geht davon aus, dass das Grundsatzurteil des Verwaltungsgerichtshofs bekannt ist. Er fragte, warum die Vergaberichtlinien noch nicht vorgelegt wurden, und betonte ihre Bedeutung für die Interessenten. Der Bürgermeister antwortete, dass die Verabschiedung der Vergaberichtlinien im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats liege und vorgesehen ist, diese in der Sitzung des Gemeinderats im September oder Oktober zu behandeln.
Weiter sprach der Zuhörer die Thematik der Erschließung für das Baugebiet „Wolfsbaum-Gewerbe“ im Hinblick auf das Artenschutzrecht an und und bemängelte, dass in der Druckvorlage nichts zu den Kompensationsmaßnahmen zu finden sei. Ab dem Beginn der Erschließungsarbeiten liege eine Störung der Natur vor und er fragte nach dem Vorgehen. Der Bauamtsleiter Ralf Kilgus antwortete dahingehend, dass nach dem Abernten mit den Landwirten entsprechende Maßnahmen durchgeführt werden.
Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 10 für die Feuerwehrabteilung Nußbaum
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe
Kämmerer Rolf Elsäßer nahm die Sachdarstellung entsprechend Druckvorlage vor. Im aktuellen Feuerwehrbedarfsplan aus dem Jahre 2014 ist die Ersatzbeschaffung des im Jahre 1997 beschafften Löschgruppenfahrzeugs LF8/6 der Abteilung Nußbaum vorgesehen. Im Zuge der Haushaltsplanberatung 2022 wurde ein Betrag von 350.000 € in der Finanzplanung für das Jahr 2024 eingestellt, mit Bescheid vom 27.06.2022 hat das Landratsamt Enzkreis eine Zuwendung nach der VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen in Höhe von 96.000 € für die Beschaffung des Fahrzeugs bewilligt. Im November 2022 wurde der Ausschreibungsprozess kurzzeitig ausgesetzt, da Informationen vorlagen, dass die Beschaffungskosten für Feuerwehrfahrzeuge drastisch gestiegen seien und man Kosten von rund 500.000 € rechnen müsse. Dem Gemeinderat wurde dies in der Sitzung am 23.11.2022 zur Kenntnis gebracht. Man war sich einig, dass eine Verschiebung nichts bringe und der bisher im Haushalt veranschlagte Betrag entsprechend zu erhöhen sei. Die Ausschreibung erfolgte am 07.05.2023 europaweit im Vergabeportal.
Es wurden drei Lose gebildet:
LOS 1 Fahrgestell
LOS 2 Aufbau
LOS 3 Beladung.
Die Submission fand am 23.6.2023 statt. Insgesamt wurden 6 Angebote von 5 Bietern abgegeben. Nach eingehender Beratung im Gemeinderat wurde der Beschlussantrag einstimmig angenommen.
Beschluss:
- Den Auftrag zur Lieferung des Fahrgestells für das Löschgruppenfahrzeug LF10 erhält die Firma MAN Truck & Bus Deutschland GmbH, Umkirch zum Gesamtpreis von 127.230,50 €.
- Den Auftrag zur Lieferung des Aufbaus für das Löschgruppenfahrzeug LF10 erhält die Firma Magirus GmbH, Ulm zum Gesamtpreis von 258.670,30 €.
- Den Auftrag zur Lieferung der Beladung für das Löschgruppenfahrzeug LF10 erhält die Firma Albert Ziegler GmbH, Giengen/Brenz zum Gesamtpreis von 109.875,58 €.
Finanzzwischenbericht 2023
Information
Kämmerer Rolf Elsäßer erläuterte die Sachdarstellung und berichtete den wesentlichen Inhalt des Finanzzwischenbericht. Dabei ging er auf die voraussichtlichen Ergebnisse 2022 ein, die Planung des Ergebnishaushalts 2023 - 2026, die Gewinnrücklagen bzw. die Liquidität zum 31.12.2023, die Entwicklung der Gewerbesteuer und des Einkommensteueranteils 2018 - 2023. Weiter betrachtete er den Produktbereich „Steuern und allgemeine Zuweisungen“ 2018 - 2023 und zog einen Vergleich der Steuerkraft mit dem Betriebsergebnis 2018 - 2023. Als Fazit hielt er fest, dass man bei der Verabschiedung des Haushalts noch auf ein positives Ergebnis gehofft habe, womit allerdings nicht mehr zu rechnen sei. Es werde voraussichtlich ein Verlust eintreten, so dass bei der nächsten Haushaltsplanung nachhaltige Einsparungen erforderlich seien.
Der Gemeinderat nahm den Finanzzwischenbericht zum 30. Juni 2023 zur Kenntnis.
Erschließung Gewerbegebiet "Wolfsbaum-Gewerbe-2.Erweiterung", Ortsteil Göbrichen
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Straßenbau-, Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten
Bauamtsleiter Ralf Kilgus erläuterte den Sachstand.
Die Straßenbau-, Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten wurden Anfang Juni im Staats-anzeiger, im Amtsblatt sowie auf der Homepage öffentlich ausgeschrieben. Insgesamt haben 7 Firmen die Ausschreibungsunterlagen abgeholt. Bis zur Submission am 29.06.2023 haben 2 Firmen ein Angebot abgegeben.
Die Angebote wurden rechnerisch, technisch und fachtechnisch geprüft. Der Beschlussantrag kam ohne weitere Aussprache zur Abstimmung und wurde einstimmig angenommen.
Beschluss:
Die Straßenbau-, Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten werden zum Angebotspreis von 1.501.089,25 € (brutto) an die Firma Otto Morof GmbH aus Althengstett vergeben.
Bebauungsplan "Wolfsbaum-Wohnen", Gemarkung Göbrichen
Antrag auf Errichtung einer Stützmauer auf dem Flst. Nr. 7342, Am Wolfsbaum 53
Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Befreiung bzgl. der Höhe
Die Bauantragsteller beabsichtigen, im Zusammenhang mit der Errichtung einer Terrassenüberdachung (vgl. GR-Sitzung 24.05.2023, Vorlage Nr.23/026), die Neugestaltung des Gartenbereiches. Anstelle der Hangbereiche ist die Errichtung von Stützmauern geplant. Entlang des Feldweges Flst. Nr. 7349 hat diese, ausgenommen des geplanten Zugangsbereiches, eine Höhe von 1,50 m. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wolfsbaum-Wohnen“ sind Stützmauern aus Natursteinen oder vergleichbaren Materialien bis zu einer Höhe von 1,00m zulässig. Bauamtsleiter Ralf Kilgus berichtete, dass bezüglich der Terrassenüberdachung bereits eine Befreiung erteilt und vom Landratsamt eine Genehmigung erteilt worden sei. Nun wurde eine Befreiung bezüglich der Stützmauer beantragt. Im besagten Gebiet gebe es schon Mauern, die 1,00 m bzw. 1,30 m hoch sind.
Anhand von Fotos konnte festgestellt werden, dass die Ausgestaltung der Stützmauer vom Antragsteller bereits begonnen wurde, der Bau jedoch durch das Baurechtsamt zwischenzeitlich eingestellt wurde.
Nach kontroverser Diskussion und eingehender Beratung modifizierte Bürgermeister Schmidt den Beschlussantrag der Verwaltung dahingehend, dass das gemeindliche Einvernehmen zur Abweichung von der Höhe der Stützmauer nicht erteilt werde. Er betonte, dass der Antragsteller bei Ablehnung die Möglichkeit habe, einen neuen Antrag zu stellen. Er schloss damit ab, dass voraussichtlich im September ein Vor-Ort-Termin stattfinden soll und stellte den geänderten Beschlussantrag der Verwaltung, dass das gemeindliche Einvernehmen bezüglich der Abweichung von der Höhe der Stützmauer nicht erteilt werde, zur Abstimmung. Der Beschlussantrag wurde mit 10 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung bzgl. der Abweichung von der Höhe der Stützmauer auf dem Flst. Nr. 7342, Am Wolfsbaum 53 wird nicht erteilt.
Unbeplanter Innenbereich Ortsteil Göbrichen
Bauvoranfrage auf Abbruch der Scheune und Errichtung eines Wohnhauses in 2. Baureihe auf einer Teilfläche der Flst. Nr. 1490, 1491, Eisinger Straße 29
Beratung und Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen
Bauamtsleiter Ralf Kilgus erläuterte anhand einer Präsentation die Sachdarstellung. Die Bauantragsteller beabsichtigten den Abbruch der Scheune und die Errichtung eines Wohnhauses in 2. Baureihe und beantragen vor Fertigung detaillierter Planunterlagen einer Bauvoranfrage die Prüfung, inwieweit eine Bebauung in 2. Baureihe bzw. bis zu welcher hinteren Baugrenze eine Bebauung in 2. Baureihe möglich ist. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Enzkreis -Amt für Baurecht, Naturschutz und Bevölkerungsschutz -ist ein Bebauung in 2. Baureihe städtebaulich vertretbar. Des Weiteren ist im Flächennutzungsplan eine Teilfläche der Grundstücke als gemischte Baufläche ausgewiesen. Die Erschließung ist über die Eisinger Straße geplant und auch möglich.
Nach eingehender Beratung wurde der Beschlussantrag einstimmig angenommen.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage auf Abbruch der Scheune und Errichtung eines Wohnhauses in 2. Baureihe auf den Flst. Nr. 1490, 1491, Eisinger Straße 29 wird erteilt.
Außenbereich Ortsteil Nußbaum
Bauantrag auf Errichtung eines Rundbogenzeltes auf dem Flst. Nr. 5081, Gewann Sperberslaub
Beratung und Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen
Bauamtsleiter Ralf Kilgus berichtete, dass der Bauantragsteller, welcher für die Gemeinde die Ziegenbeweidung durchführt, die Errichtung eines Zelts zur Einlagerung von Heu (u.a. für die Versorgung der Ziegen über Winter) beabsichtigt. Das geplante Bauvorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb, die Erschließung ist über das örtliche Straßen- und Feldwegenetz gesichert. Öffentliche Belange werden nach Auffassung der Verwaltung ebenfalls nicht beeinträchtigt. Mit dem Landwirtschafts- und Forstamt hat Kontakt bestanden, diese erteilten das Einvernehmen.
Nach kurzer Beratung wurde der Beschlussantrag einstimmig angenommen.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Rundbogenzeltes auf dem Flst. Nr. 5081, Gewann Sperberslaub wird erteilt.
Erweiterung "Gräfin-Rhena-Halle", Ortsteil Bauschlott
Beratung und Beschlussfassung über Vergaben
Bauamtsleiter Ralf Kilgus erläuterte die Sachdarstellung. Anfang/ Mitte Juni wurden die Arbeiten für die Erweiterung der „Gräfin-Rhena-Halle“ beschränkt ausgeschrieben bzw. die Preise für die verschiedenen Gewerke angefragt. Die Submission fand am 11.07.2023 statt. Er sprach von ernüchternden Rückläufen bzw. ging davon aus, dass die Firmen ausgelastet sind.
Nach eingehender Beratung wurde der Beschlussantrag einstimmig angenommen.
Beschluss:
- Die Rohbauarbeiten werden zum Angebotspreis von 113.902,37 € an die Firma Frey aus Kämpfelbach vergeben.
- Die Zimmerarbeiten werden zum Angebotspreis von 35.053,53 € an die Firma Langhof aus Remchingen vergeben.
- Die Dachdeckungsarbeiten werden zum Angebotspreis von 16.391,42 € an die Firma Bihler aus Pforzheim vergeben.
- Die Blechnerarbeiten werden zum Angebotspreis von 21.824,16 € an die Firma Langhof aus Remchingen vergeben.
- Die Metallbau- und Verglasungsarbeiten werden zum Angebotspreis von 39.890,80 € an die Firma Weißenrieder aus Oberderdingen vergeben.
- Die Elektroinstallationsarbeiten werden zum Angebotspreis von 31.470,86 € an die Firma Karl Elektrotechnik aus Neulingen vergeben.
- Die Heizungs- und Sanitärarbeiten werden zum Angebotspreis von 39.144,31 € an die Firma Alber aus Pforzheim vergeben.
- Die Lüftungsinstallationsarbeiten werden zum Angebotspreis von 57.308,89 € an die Firma Simon & Matzer aus Pforzheim vergeben
Verwaltungszentrum Bauschlott - Fassadensanierung
Beratung und Beschlussfassung über Vergaben
Beim Bau des Verwaltungszentrums im Jahr 2001 wurden beim Dachüberstand unterseitig Seekieferplatten eingebaut, welche teilweise Pilzbefall aufweisen. Ein Farbanstrich ist nicht möglich, da der Pilz durch einen neuen Anstrich ebenfalls durchdrückt. Desweiteren ist im Rücksprung des Dachvorbaus das Einnisten von Tauben und anderen Vögeln möglich, weshalb dort bereits vor 12 Jahren eine strombetriebene Taubenschutzanlage montiert wurde. Durch die geplanten Zimmerarbeiten soll der Dachvorsprung mit Trespa-Platten verkleidet werden. Oberhalb der Jalousien haben kleinerer Vögel die Styroporisolierung zum Nestbau ausgepickt. Hier ist zum Schutz der Isolierung in den Fensterleibungen der Einbau von Blechstreifen erforderlich. Die Fassade selbst weist im Sockelbereich Schäden und vor allem an der Westfassade am Oberputz deutliche Netzrisse und teilweise Pilz- und Algenbefall auf. Für die Sanierung der Fassade wurden Anfang Juli die Preise angefragt. Die Prüfung der Angebote erfolgte durch Architekt Suedes. Nach kurzer Beratung wurde der Beschlussantrag einstimmig angenommen.
Beschluss:
- Die Zimmerarbeiten werden zum Angebotspreis von 40.269,24 € an die Firma Otto Egler aus Knittlingen vergeben.
- Die Gipser- und Malerarbeiten werden zum Angebotspreis von 34.028,35 € an die Firma E+E Egler aus Knittlingen vergeben.
- Die Gerüstbauarbeiten werden zum Angebotspreis von 21.521,63 € an die Firma Fritz GmbH aus Pforzheim vergeben.
Kommunale Wärmeplanung
Information
Die kommunale Wärmeplanung dient als Instrument, um eine Strategie zum langfristigen Umbau der Wärmeversorgung mit dem Ziel der Klimaneutralität zu entwickeln. Die Stadtkreise und großen Kreisstädte sind gemäß § 27 des Klimaschutz-und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2023 einen kommunalen Wärmeplan als Bestandteil der kommunalen Wärmeplanung zu erstellen und diesen spätestens alle sieben Jahre unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklungen fortzuschreiben. Die übrigen Gemeinden können einen kommunalen Wärmeplan erstellen. Seitens der Politik wird eine allgemein verpflichtende kommunale Wärmeplanung für jede Gemeinde unabhängig ihrer Größe spätestens bis 2028 angestrebt.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann noch keine Aussage getroffen werden, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang eine kommunale Wärmeplanung in Neulingen begonnen beziehungsweise beauftragt werden wird. Hintergrund ist unter anderem, dass für den Bereich Fernwärme kein regionales Angebot ersichtlich ist und sich ein kommunales Angebot auf die Errichtung eines Nahwärmenetzes konzentrieren müsste. In der Gemeinde Neulingen entstehen auf lange Sicht keine weiteren Neubaugebiete, bei denen beispielsweise die Nahwärme als Versorgungsmöglichkeit in Frage kommen und geprüft werden könnte. Weiterhin besitzt die Gemeinde Neulingen keine kommunalen Bestandsgebäude, für die sich eine dementsprechende Einrichtung anbieten würde. Dies wäre bei Gebäuden der Größenordnung von Hochschulen oder Bädern der Fall. Zudem erscheint die Wahl der jeweiligen Brennstoffe für Heizwerke mit großen Risiken behaftet, da sich die Verbrennung von Holz beziehungsweise Holzhackschnitzeln innerhalb der üblichen fossilen Brennstoffe bereits in der Nachhaltigkeitsdiskussion vieler Entscheidungsträger befindet. Ohne die notwendigen gesetzlichen Grundlagen ist unklar, inwiefern die Gemeinde in eine entsprechende Planung gehen soll.
Sollte in nächster Zeit Klarheit über den notwendigen Umfang solcher Planungen bestehen, wird die Gemeinde Neulingen schnellstmöglich eine Grundlage für die Bürgerinnen und Bürger in Neulingen schaffen.
Bürgermeister Michael Schmidt teilte mit, dass er den Sachverhalt auf die Tagesordnung genommen hat, da ein Mitbürger diesen in einer Sitzung des Gemeinderats angesprochen habe und ein anderer sich schriftlich an ihn gewandt hatte. Die Gemeinde brauche für konkrete Dinge jedoch Klarheit. Auch im Gemeindeverwaltungsverband Neulingen wurden zu diesem Thema schon gemeinsame Überlegungen angestellt.
Der Gemeinderat nahm die derzeitige Rechtslage sowie die weiteren Informationen hinsichtlich der kommunalen Wärmeplanung zur Kenntnis.
Bekanntgabe eines Beschlusses im schriftlichen Verfahren
Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis – Änderung Verbandssatzung sowie der Zuständigkeitsordnung des Zweckverbands
Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren
Der Vorsitzende teilte mit, dass aufgrund der zeitlichen Enge den Mitgliedern des Gemeinderats mit Email vom 17.07.2023 die Druckvorlage DV Nr. 23/054 zur Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren übermittelt wurde.
Da kein Mitglied des Gemeinderats widersprochen hat, wurde im schriftlichen Verfahren nach § 37 Gemeindeordnung mit Ablauf des 24.07.2023 folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Vertreter der Gemeinde Neulingen wird gemäß § 13 Abs. 5 des Gesetzes über interkommunale Zusammenarbeit angewiesen, in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Breitbandversorgung im Enzkreis für die Änderung der Verbandssatzung sowie der Zuständigkeitsordnung des Zweckverbands Breitbandversorgung im Enzkreis zu stimmen.
Die Druckvorlage wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Weitere Informationen aus dem Gemeinderat
Bürgermeister Michael Schmidt teilte mit, dass keine nichtöffentlich gefassten Beschlüsse bekanntzugeben sind.
Gemeinderat Furrer berichtete von einem Gespräch mit dem Vorsitzenden des NABU Neulingen, in welchem es um das Mähen der Wiesen gegangen sei. Würde die Landschaftspflege mit der neuen Mähtechnik der Firma Fischer, dem EcoCut-System durchgeführt, würden die Insekten geschützt, da sie weggeblasen würden. Dies trage zur Biodiversität bei. Er regte an, sich hierüber Gedanken zu machen, zumal sich die Gemeinde schon große Mühe mache, in die Richtung zu arbeiten. Er regt an, auch im Rahmen des Gemeindeverwaltungsverbands Neulingen darüber zu sprechen.
Der Vorsitzende teilte mit, dass er auch auf ihn zugekommen sei und es sich auch um ein Thema des Zweckverbands Bauhof handle. Man könnte sich Gedanken machen, welche Aufsätze an den Maschinen ggf. ausgetauscht werden könnten.
Herr Kilgus informierte dazu, dass es sich um eine ganz andere Technik handle. Die bestehenden Geräteträger müssten entsprechend aufwendig nachgerüstet werden, das es kein markenübergreifender Standard sei.
Bürgermeister Schmidt möchte nach den Kosten schauen, da es sich grundsätzlich um eine tolle Sache handle.
In diesem Zusammenhang teilte er mit, dass er negative Stimmen bezüglich der Insektenwiesen gehört habe, weshalb er den Gemeinderat entsprechend in Kenntnis setzen möchte. Die Flächen seien derzeit noch nicht so, wie man sich das letztlich vorstelle und im Herbst werde nachgelegt. Es gelte, noch einige Zeit durchzuhalten, bis der optimale Zustand erreicht sei.
In regem Austausch war man sich einig, dass diese Flächen, insbesondere auch Brennesseln, für Insekten von enormer Bedeutung sind. Außerdem wurde auf die Lichtraumprofile eingegangen und darauf hingewiesen, dass das Freihalten der Lichtraumprofile insgesamt sehr wichtig ist.
Weiteres kurzes Thema waren die Nebenkostenabrechnungen für Vereine. Gemeinderat Weihing bat um Prüfung bei der Abrechnung von Vereinsveranstaltungen. Bürgermeister Schmidt sicherte dies zu.
Die Parksituation im Bereich der Hauptstraße in Göbrichen vor der ehemaligen Sparkassen-Filiale und bei der Bäckerei wurde ebenfalls zum Thema. Dort würden trotz Beschilderung (Sparkasse 15 Minuten, Bäckerei 2 Stunden) immer wieder Dauerparker stehen, die nicht verwarnt würden, teilte Gemeinderat Seidel mit.
Bürgermeister Schmidt lässt prüfen, ob die Beschilderung bei der früheren Sparkasse geändert werden kann, da es sich dort um Privatgelände handelt, allerdings sollte wegen des Geldautomaten die Parkmöglichkeit für Kurzzeitparker bestehen.
Desweiteren wurde zum Thema Sanktionierung von nicht platzsparendem Parken die Nußbaumer Straße in Göbrichen angesprochen.
Der Bürgermeister sicherte zu, die Situation im Auge zu behalten.
Annahme von Spenden
Im Zuge der Offenlage erging folgender Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt von den in der Sachdarstellung der Druckvorlage DV Nr. 23/046 genannten Einzelspenden und dem jeweiligen Verwendungszweck zustimmend Kenntnis und beschließt die Annahme der Spenden.