Bekanntgabe der Eilentscheidung auf der Homepage (NBG Kanalstraße)
Aufgrund des sich dynamisch ausbreitenden Corona-Virus hat der Bürgermeister am 06.07.2020 im Wege der Eilentscheidung nach § 43 Gemeindeordnung nachfolgende Entscheidung getroffen:
Zuvor wurde der Sachverhalt im Rahmen einer Videokonferenz mit den Mitgliedern des Gemeinderats besprochen.
Neubaugebiet Kanalstraße Gemarkung Nußbaum
a) Abschluss eines Erschließungs- und städtebaulichen Vertrags mit der ESB Kommunalprojekt AG
b) Zustimmung zur Beauftragung der Bodenordnung und Grenzfeststellung an GEOTEAM durch die ESB AG
Beschluss:
a) Dem Erschließungs- und Städtebaulichen Vertrag „Kanalstraße“ Nußbaum mit der ESB Kommunalprojekt AG wird zugestimmt.
b) Die Zustimmung zur Beauftragung des Büros GEOTEAM durch die ESB AB wird erteilt.