Bekanntgabe der vom Gemeinderat im schriftlichen Verfahren nach § 37 Gemeindeordnung gefassten Beschlüsse (18.11.2020)
Aufgrund des sich dynamisch ausbreitenden Corona-Virus fand die geplante öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 18.11.2020 nicht statt. Der Gemeinderat hat im schriftlichen Verfahren nach § 37 Gemeindeordnung folgende Beschlüsse gefasst:
Bebauungsplan "Bauschlotter Straße“, Gemarkung Göbrichen
Antrag auf Genehmigung der Außenanlagen - Schwimmbecken mit Überdachung, Technikraum, Gartenhaus, Terrassen und Wege, Zaunanlagen etc.- auf dem Flst. Nr. 7412, Bauschlotter Straße 50
Beratung und Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen
Beschluss:
a) Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung der Außenanlagen - Schwimmbecken mit Überdachung, Technikraum, Gartenhaus, Terrassen und Wege, Zaunanlage etc. - auf dem Flst. Nr. 7412, Bauschlotter Straße 50 wird erteilt.
b) Der Bebauungsplan „Bauschlotter Straße“ wird nicht geändert.
Bebauungsplan „Wittumgärten“, Ortsteil Nußbaum
Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Flst. Nr. 3261/2, Römerstraße 11/2
Beratung und Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Flst. Nr. 3261/2, Römerstraße 11/2, Gemarkung Nußbaum wird erteilt.
B 294, Ortsumfahrung Bauschlott
Beratung und Beschlussfassung über die schriftliche Stellungnahme zu den Scoping-Papieren
Beschluss:
Die Verwaltung wird mit der Abgabe folgender Stellungnahme beauftragt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Beteiligung an o.g. Verfahren.
Die vom Vorhabenträger vorgesehenen Methoden und das Untersuchungsgebiet zur Erfassung, Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen wurden zutreffend gewählt. Der vorgeschlagene Umfang an beizubringenden Untersuchungen und Unterlagen – auch Sachverständigenunterlagen ist ausreichend.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schmidt
Bürgermeister
Wasserversorgung Neulingen
- Umbau der der Notstromschaltanlage Hochbehälter Göbrichen
- Information zum Thema Wasserversorgung aus eigenen Quellen
Beratung und Beschlussfassung über
a) Auftragsvergaben
b) außerplanmäßige Ausgaben
Beschluss:
a) Die Stadtwerke Bretten werden mit dem Umbau der Notstromschaltanlage im Hochbehälter Göbrichen zum Angebotspreis von 23.945,90 € netto beauftragt.
b) Die Verwaltung wird mit der Beauftragung des Strukturgutachtens mit Hydrogeologischer Bestandsaufnahme nach Vorliegen des Zuwendungsbescheides beauftragt.
c) Die außerplanmäßigen Ausgaben werden bewilligt.
d) Die entsprechenden Haushaltsmittel werden im Haushalt 2021 eingestellt.
Beschaffung Fahrzeug Hausmeister
Beratung und Beschlussfassung
Beschluss:
a) Die Ersatzbeschaffung für das Fahrzeug im Hausmeisterbereich erfolgt mit einem Elektrofahrzeug.
b) Die Verwaltung wird mit dem Abschluss eines Leasingvertrages auf 4 Jahre für einen Renault Kangoo Z.E.33 beauftragt.
Kanalreinigung und -inspektion im Rahmen der Eigenkontrollverordnung
Beratung und Beschlussfassung über eine Auftragserweiterung
Beschluss:
a) Die Kanalreinigung und -inspektion im Rahmen der Eigenkontrollverordnung für die Ortsteile Göbrichen und Nußbaum wird auf der Grundlage des Dienstleistungsvertrages vom 04.05.2020 an die Firma Herrmann aus Pforzheim vergeben.
b) Die entsprechenden Haushaltsmittel werden in die Wirtschaftspläne 2021 und 2022 eingestellt.