Montag, 31. Juli 2023

Bekanntgabe der vom Gemeinderat im schriftlichen Verfahren nach § 37 Gemeindeordnung gefassten Beschlüsse (24.07.2023)

Aufgrund der zeitlichen Enge hat der Gemeinderat im schriftlichen Verfahren nach § 37 Gemeindeordnung mit Ablauf des 24.07.2023 folgenden Beschluss gefasst:

 

 

Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis – Änderung Verbandssatzung sowie der Zuständigkeitsordnung des Zweckverbands

Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren

 

Beschluss:

Der Vertreter der Gemeinde Neulingen wird gemäß § 13 Abs. 5 des Gesetzes über interkommunale Zusammenarbeit angewiesen, in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Breitbandversorgung im Enzkreis für die Änderung der Verbandssatzung sowie der Zuständigkeitsordnung des Zweckverbands Breitbandversorgung im Enzkreis zu stimmen.