Bekanntgabe der vom Gemeinderat im schriftlichen Verfahren nach § 37 Gemeindeordnung gefassten Beschlüsse (24.07.2023)
Aufgrund der zeitlichen Enge hat der Gemeinderat im schriftlichen Verfahren nach § 37 Gemeindeordnung mit Ablauf des 24.07.2023 folgenden Beschluss gefasst:
Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis – Änderung Verbandssatzung sowie der Zuständigkeitsordnung des Zweckverbands
Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren
Beschluss:
Der Vertreter der Gemeinde Neulingen wird gemäß § 13 Abs. 5 des Gesetzes über interkommunale Zusammenarbeit angewiesen, in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Breitbandversorgung im Enzkreis für die Änderung der Verbandssatzung sowie der Zuständigkeitsordnung des Zweckverbands Breitbandversorgung im Enzkreis zu stimmen.