Dienstag, 27. April 2021

Bekanntgabe zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats (April 2021)

Bekanntgabe der in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 21.04.2021 gefassten Beschlüsse auf der Homepage

Beteiligung an der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG
Beratung und Beschlussfassung

Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, vorbehaltlich der Genehmigung der im Haushaltsjahr 2021 vorgesehenen Darlehensaufnahme in Höhe von 1 Mio. €, der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG mit einer Beteiligung in Höhe von 1.000.000 € beizutreten und alle in diesem Zusammenhang notwendigen Erklärungen abzugeben.

 

Biotopverbundplanung
Beratung und Beschlussfassung

Beschluss:
Die Verwaltung wird mit Einholung von Angeboten für die Erstellung eines Biotopverbundplanes für das Gemeindegebiet von Neulingen beauftragt.

 

Leistungen der Gemeinde Neulingen an Architekten 2016-2020
Information

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt von der Aufstellung über Leistungen der Gemeinde Neulingen an Architekten in den Jahren 2016-2020 Kenntnis.

 

Bebauungsplan „Mittelrain“, Gemarkung Bauschlott
Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung, Garage und Stellplatz auf dem Flst. Nr. 6641, Am Mittelrain 45
Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Befreiung bzgl. der Abweichung von den Baugrenzen

Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung bzgl. der Abweichung von den Baugrenzen auf dem Flst. Nr. 6641, Am Mittelrain 45 wird erteilt.

 

Beteiligung des Landes an entfallenden Elternbeiträgen bei nicht geleisteten Kinderbetreuungsstunden im Januar/Februar 2021
Information

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt von der Höhe der Beteiligung des Landes an entfallenden Elternbeiträgen bei nicht geleisteten Kinderbetreuungsstunden im Januar/Februar 2021 Kenntnis.

 

Neue Benutzungsordnung Komm.ONE; Überleitung bestehender Regelwerke, vertragliche und sonstige rechtliche Beziehungen – Vertragsmigration
Beratung und Beschlussfassung

Beschluss:

a) Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Änderung der neuen Benutzungsordnung und die damit verbundene Umstellung der bestehenden rechtlichen Regelwerke für die Begründung und Ausgestaltung der Benutzungsverhältnisse mit der Komm.ONE zu einem einheitlichen Standard zur Kenntnis. Er stimmt der Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der mit der Komm.ONE bestehenden vertraglichen und sonstigen rechtlichen Beziehungen zu.

b) Der Gemeinderat bemächtigt und beauftragt die Verwaltung, alle für die Vertragsanpassung mit Komm.ONE erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen und alle Maßnahmen und Handlungen durchzuführen, die zur Umsetzung des Buchstaben a). zweckmäßig sind. Hiervon ist insbesondere der Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages auf Basis der neuen Benutzungsordnung von Komm.ONE erfasst.

  

Deckenerneuerung, Wasserleitung Dürrner Weg, Gemarkung Göbrichen
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Straßenbau- und Wasserleitungsarbeiten

Beschluss:
Die Straßenbau- und Wasserleitungsarbeiten werden zum Angebotspreis von brutto 81.515,00 € an die Firma Eurovia Teerbau, NL Königsbach-Stein vergeben.

 

Friedrich-Weinbrenner-Schule
- Brandschutzmaßnahmen -
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Schlosserarbeiten

Beschluss:
Die Schlosserarbeiten werden zum Angebotspreis von 27.187,34 € an die Firma Schuler aus Pforzheim vergeben.

 

Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse 

Der Vorsitzende gibt folgenden nichtöffentlich gefassten Beschluss bekannt:

Grundstücksangelgenheiten
Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Flst. Nr. 183 (Hauptstraße 9) zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses

Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, den Kaufvertrag zum Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Flst. Nr. 183 der Gemarkung Göbrichen zu den in der Sachdarstellung der Druckvorlage DV Nr. 21/007 genannten Bedingungen abzuschließen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderats noch nicht genehmigt ist.