Bekanntgabe zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats (Dezember 2020)
Bekanntgabe der in der öffentlichen Videositzung des Gemeinderats am 16.12.2020 gefassten Beschlüsse auf der Homepage
Unbeplanter Innenbereich Ortsteil Bauschlott
Bauantrag auf Anbau eines Geräte- und Lagerraumes an die bestehende Garage auf dem Flst. Nr. 4703, Birkenstraße 12
Beratung und Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Anbau eines Geräte- und Lagerraumes an die bestehende Garage auf dem Flst. Nr. 4703, Birkenstraße 12 wird erteilt.
Bebauungsplan „Maulbronner Weg“, Gemarkung Bauschlott
Errichtung eines Pools auf dem Flst. Nr. 6355, Habichtweg 3
Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Befreiung bzgl. der Größe bzw. dem Standort
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung bzgl. der Größe bzw. dem Standort des Pools auf dem Flst. Nr. 6355, Habichtweg 3, wird erteilt.
E-Car-Sharing
Beratung und Beschlussfassung
Beschluss:
Die EnBW twist mobility GmbH erhält den Auftrag für alle drei Ortsteile vier E-Car-Sharing-Standorte zum Angebotspreis, wie in der Sachdarstellung der Druckvorlage DV Nr. 20/090 benannt, einzurichten.
Die entsprechenden Haushaltsmittel werden in den Haushalten 2021 bis 2023 eingestellt.
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Beratung und Beschlussfassung
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung:
Gemeinde Neulingen Enzkreis
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 06.12.2020
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Neulingen am 16.12.2020 folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung in der Fassung vom 30.01.1991, zuletzt geändert am 08.11.2017, beschlossen:
Artikel 1
Nach § 3 wird folgender § 3 a eingefügt:
§ 3 a
Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum
Der Bürgermeister kann Sitzungen des Gemeinderats ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum in Form von Videokonferenzen einberufen. Die Voraussetzungen für die Einberufung und die Durchführung dieser Sitzungen richtet sich nach den Bestimmungen des § 37 a Abs. 1 und 2 Gemeindeordnung.
Für Sitzungen der beratenden und beschließenden Ausschüsse des Gemeinderats gelten diese Regelungen entsprechend.
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung der von aufgrund der Gemeindeordnung erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen einer Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der Verletzungen begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Gemeinde Neulingen geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist ohne tätig zu werden verstreichen lässt, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn
- die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder
- der Bürgermeister dem Beschluss nach § 42 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen
- oder vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat.
Neulingen, 16.12.2020
Michael Schmidt
Bürgermeister
Aufnahme eines Darlehens für den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung“
Bericht über das Ergebnis
Beschluss:
Information
Annahme von Spenden
Beratung und Beschlussfassung
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt von den in der Sachdarstellung der Druckvorlage DV Nr. 20/088 genannten Einzelspenden und den Verwendungszwecken zustimmend Kenntnis und beschließt die Annahme der Spenden.
Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse
Grundstücksangelegenheiten
Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Flst: 4833 (Alte Gemeindehalle Bauschlott) an die VR Bank Enz plus eG zur Errichtung einer Bankfiliale
Die Verwaltung wird ermächtigt, den Kaufvertrag mit der VR Bank Enz plus eG zum Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks FlSt. Nr. 4833 zu den in der Sachdarstellung der Druckvorlage DV Nr. 20/079 genannten Bedingungen abzuschließen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderats noch nicht genehmigt ist.