Dienstag, 20. Dezember 2022

Bekanntgabe zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats (Dezember 2022)

Bekanntgabe der in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 14.12.2022 gefassten Beschlüsse auf der Homepage

Bebauungsplan „Wiesenstraße – Obere Hofwiesen“, Gemarkung Göbrichen
Bauantrag auf Aufstockung des Wohnhauses sowie Errichtung eines Carports auf dem Flst. Nr. 5528, Wiesenstraße 18
Beratung und Beschlussfassung über Befreiungen

Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung bzgl. der Abweichung von der Firstrichtung, der Dachneigung sowie dem Standort des Carports auf dem Flst. Nr. 5528, Wiesenstraße 18 wird erteilt.

 

Landschaftspflege und Naturschutz
Beratung und Beschlussfassung über eine Ziegenbeweidung in den Jahren 2023 ff

Beschluss:
a) Der Gemeinderat stimmt einer Realisierung des Pilotprojektes „Ziegenbeweidung“ zu.
b) Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Haushalt 2023 – 2025 eingestellt.

 

Kindergarten „Villa Kunterbunt“, Bauschlott
- Photovoltaikanlage –
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe

Beschluss:
Die Arbeiten zur Installation einer Photovoltaikanlage auf den Dachflächen des Kindergartens „Villa Kunterbunt“ in Bauschlott werden zu dem Angebotspreis von 35.450,00 € an die Firma Karl Elektrotechnik aus Neulingen vergeben.

 

Stammkapitalführung Eigenbetrieb Wasserversorgung
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Betriebssatzung

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt folgende:

 

Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Wasserversorgung“

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und § 3 Absatz 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) hat der Gemeinderat am 14. Dezember 2022 folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1 Inhalt der Änderung

§ 3 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Wasserversorgung“ vom 26. April 1995, zuletzt geändert am 10.12.2014 erhält folgende Fassung:

„Das Stammkapital des Eigenbetriebs wird auf 1.019.000,00 € festgesetzt“

Artikel 2 Inkrafttreten

Diese Satzung wird rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass keine nichtöffentlich gefassten Beschlüsse bekanntzugeben sind.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderats noch nicht genehmigt ist.