Bekanntgabe zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats (Juli 2022)
Bekanntgabe der in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 27.07.2022 gefassten Beschlüsse auf der Homepage
Tageshospiz Ölbronner Straße 20, Flst. Nr. 4882/1, Gemarkung Bauschlott
Information
Bebauungsplan „Allmendäcker – Bei der Kelter“, Gemarkung Bauschlott
Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit 4 Eigentumswohnungen auf dem Flst. Nr. 6117, Eichelbergstraße 4
Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Befreiung bzgl. der Abweichung von der Geschossflächenzahl
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung bzgl. der Abweichung von der Geschossflächenzahl auf dem Flst. Nr. 6117, Eichelbergstraße 4 wird erteilt.
6. Fortschreibung Flächennutzungsplan Gemeindeverwaltungsverband Neulingen
Beratung und Beschlussfassung
Beschluss:
Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter der Gemeinde in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Neulingen wie folgt zu beschließen:
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wird über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie über die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen entsprechend dem als Anlage beigefügten Abwägungsvorschlag vom 08.07.2022 beschlossen.
In Anbetracht, dass die Änderungen im Planwerk nur klarstellende sowie berichtigende Bedeutung haben sowie die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind bzw. Änderungen in der Begründung vorgenommen wurden wird auf eine erneute öffentliche Auslegung verzichtet.
Die Wirksamkeit der 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Neulingen in der Fassung vom 08.07.2022 wird beschlossen.
Kunstrasen- Trainingsfeld Sportplatz Göbrichen
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Garten- und Landschaftsbauarbeiten
Beschluss:
Die Garten- und Landschaftsbauarbeiten werden unter Berücksichtigung des Nebenangebotes zum Angebotspreis von 611.935,49 € an die Firma Garten-Moser GmbH & Co. KG aus Essingen vergeben.
Verwaltungsgebührensatzung
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Gebührensatzes für die Ausstellung von Negativzeugnissen gemäß § 28 Abs.1 BauGB
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung:
Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg sowie §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 27. Juli 2022 folgende Satzung beschlossen:
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührenordnung) der Gemeinde Neulingen vom 04. April 2001
Artikel 1 Inhalt der Änderung
Die Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Neulingen vom 04. April 2001 wird wie folgt geändert
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Ausstellung von Negativzeugnissen gemäß § 28 Abs. 1 BauGB a) für Baugrundstücke Sind in einem Negativzeugnis mehrere Grundstücke aufgeführt, so wird die Gebühr aus der Summe der einzelnen Grundstückswerte lt. Kaufvertrag errechnet. b) für sonstige Grundstücke |
0,2 vom Tausend des Grundstückswertes; 20,00 € je Grundstück; |
Artikel 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt einen Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Finanzzwischenbericht 2022
Information
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt vom Finanzzwischenbericht zum 30. Juni 2022 Kenntnis.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass keine nichtöffentlich gefassten Beschlüsse bekanntzugeben sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderats noch nicht genehmigt ist.