Bekanntgabe zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats (Juni 2022)
Bekanntgabe der in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 22.06.2022 gefassten Beschlüsse auf der Homepage
Bebauungsplan „Kanalstraße“, Otrsteil Nußbaum, Örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauunsplanes „Kanalstraße“, Ortsteil Nußbaum
Beratung und Beschlussfassung über
a) die Behandlung der Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Beschluss:
a) Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wird über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen entsprechend dem als Anlage beigefügten Abwägungsvorschlag vom 24.05.2022 beschlossen.
b) In Anbetracht, dass die Änderungen im Planwerk nur klarstellende sowie berichtigende Bedeutung und keine nachteiligen Auswirkungen auf die Beteiligten haben, die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind bzw. Änderungen/Ergänzungen in den Hinweisen sowie der Begründung vorgenommen wurden, wird auf eine erneute öffentliche Auslegung verzichtet.
Der Gemeinderat beschließt folgende Satzungen
Satzungen
über
- den Bebauungsplan „Kanalstraße“
- die Örtlichen Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kanalstraße“
Ortsteil Nußbaum
Aufgrund der §§ 1, 1a, 2 und 8-10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetztes vom 14.06.2021 (BGBl I S. 1802), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, berichtigt S. 416), zuletzt geändert durch Art. 27 der Verordnung vom 21.12.2021 (GBl. 2022 S.1,4) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gemeindeordnung - GemO) vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095, 1098) hat der Gemeinderat der Gemeinde Neulingen am 22.06.2022 den Bebauungsplan „Kanalstraße“, Ortsteil Nußbaum sowie die örtlichen Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kanalstraße“, Ortsteil Nußbaum als Satzung beschlossen.
§ 1
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus der Planzeichnung zum Bebauungsplan „Kanalstraße“, Ortsteil Nußbaum - zeichnerischer Teil M 1:500 in der Fassung vom 24.05.2022 -.
§ 2
Inhalt der Änderung
- Bestandteile der Satzung über den Bebauungsplan „Kanalstraße“, Ortsteil Nußbaum sind:
A
Planzeichnung zum Bebauungsplan „Kanalstraße“, Ortsteil Nußbaum - zeichnerischer Teil M 1:500 in der Fassung vom 24.05.2022 -
B
Bauplanungsrechtliche Festsetzungen zum Bebauungsplan „Kanalstraße“, Ortsteil Nußbaum in der Fassung vom 24.05.2022 einschließlich Anlage Pflanzliste aus Umweltbericht
- Bestandteile der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kanalstraße“, Ortsteil Nußbaum sind
C
Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Kanalstraße“, Ortsteil Nußbaum nach § 74 LBO, in der Fassung vom 24.05.2022
- Folgende Anlagen werden beigefügt, ohne Satzungsbestandteile zu sein:
D
Hinweise zum Bebauungsplan „Kanalstraße“, Ortsteil Nußbaum in der Fassung vom 24.05.2022
E
Begründung zum Bebauungsplan „Kanalstraße“, Ortsteil Nußbaum in der Fassung vom 24.05.2022
- Umweltbericht mit integrierter Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, Büro GÖG, in der Fassung vom 31.05.2021
- Artenschutzrechtliche Prüfung, Büro GÖG, in der Fassung vom 31.05.2021
- Bodenschutzkonzept, Büro GÖG, in der Fassung vom 31.05.2021, ergänzt 11.05.2022
- Geo- und umwelttechnisches Gutachten, Büro augeon, in der Fassung vom 26.11.2019
- Verkehrs- und schalltechnische Stellungnahme, Büro Koehler & Leutwein, in der Fassung vom 27.05.2021
§ 3
Ordnungswidrigkeiten
- Ordnungswidrig im Sinne des § 75 Abs. 3 Nr. 2 LBO handelt, wer den aufgrund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 75 Abs. 4 LBO mit einer Geldbuße geahndet werden.
- Ordnungswidrig im Sinne des § 213 Abs 1, Nr. 3 BauGB handelt, wer den im Bebauungsplan nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 b) festgesetzten Pflanzbindungen zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 213 Abs. 3 BauGB mit einer Geldbuße geahndet werden.
§ 4
Inkrafttreten
Der Bebauungsplan „Kanalstraße“, Ortsteil Nußbaum sowie die örtlichen Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kanalstraße“, Ortsteil Nußbaum treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Mit Inkrafttreten dieser Satzungen verlieren die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Roter Nußbaum II“, Ortsteil Nußbaum, soweit sie von diesen Satzungen überplant werden, ihre Rechtswirksamkeit.
Neulingen, den ___________
Michael Schmidt
Bürgermeister
Ausfertigung
Es wird die Übereinstimmung der Inhalte des Bebauungsplanes sowie der Inhalte der Örtlichen Bauvorschriften mit den hierzu ergangenen Beschlüssen des Gemeinderates bestätigt:
Neulingen, den __________ 2022
Michael Schmidt
Bürgermeister
Sanierungsgebiet „Am Anger“ / Bebauungsplan „Ortsmitte II“,
Gemarkung Bauschlott
Bauantrag auf Abbruch von Scheune und Stall sowie Errichtung eines Gebäudes mit Wohnung und Obstabfindungsbrennerei mit Verkaufsstelle auf dem Flst. Nr. 134, Am Anger 57
Beratung und Beschlussfassung über den Nachweis von Stellplätzen
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Verkauf der Verkehrsfläche vom dem Anwesen Am Anger 57, Flst. Nr. 134, zu.
Der Verkauf erfolgt zum aktuellen Verkehrswert.
Die Festlegung der Verkaufsfläche hat in Abstimmung mit der noch zu erstellenden Verkehrs- und Freiraumplanung der Gemeinde zu erfolgen.
Den Eigentümern der Anwesen Lindenstraße 2 und Am Anger 59 wird die jeweilige Vorfläche vor ihren Anwesen ebenfalls zum Verkauf angeboten.
Bewirtschaftungsplan für den Gemeindewald Neulingen
Beschlussfassung über den Vollzug für das Forstwirtschaftsjahr 2021
Beschluss:
Der Vollzug des Bewirtschaftungsplans für das Forstwirtschaftsjahr 2021 wird anerkannt.
Vereidigung und Verpflichtung des Bürgermeisters
Beratung und Beschlussfassung
Beschluss:
Gemeinderat Heinrich Furrer wird gewählt, die Vereidigung und Verpflichtung des Bürgermeisters in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 12.07.2022 in der Büchighalle Göbrichen durchzuführen.
Bebauungsplan „Schulstraße“, Gemarkung Göbrichen
Bauantrag auf Errichtung einer Doppelhaushälfte auf dem Flst. Nr. 7165/1, Friedenstraße 7/1
Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Befreiung bzgl. der Abweichung von der Geschossflächenzahl
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung bzgl. der Abweichung von der Geschossflächenzahl auf dem Flst. Nr. 7165/1, Friedenstraße 7/1 wird erteilt.
Bebauungsplan „Schulstraße“, Gemarkung Göbrichen
Bauantrag auf Errichtung einer Doppelhaushälfte auf dem Flst. Nr. 7165, Friedenstraße 7
Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Befreiung bzgl. der Abweichung von der Geschossflächenzahl
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung bzgl. der Abweichung von der Geschossflächenzahl auf dem Flst. Nr. 7165, Friedenstraße 7 wird erteilt.
Bebauungsplan „Heckengässle“, Gemarkung Göbrichen
Bauantrag auf Errichtung einer Lagerhalle mit Nebenräumen auf dem Flst. Nr. 106/1, Kirchstraße 6
Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Befreiung bzgl. der Abweichung von der Wandhöhe, der Dachgestaltung sowie der Grundflächenzahl
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zu Antrag auf Befreiung bzgl. der Abweichung von der Wandhöhe, der Dachgestaltung sowie der Grundflächenzahl auf dem Flst. Nr. 106/1, Kirchstraße 6 wird erteilt.
Bebauungsplan „Brunnenbusch“, Gemarkung Göbrichen
Bauantrag auf Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses mit Carport und Garage auf dem Flst. Nr. 7238, Büchigstraße 8
Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Befreiung bzgl. der Abweichung von der Sockelhöhe/Traufhöhe sowie der Baugrenze
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung bzgl. der Abweichung von der Traufhöhe/Sockelhöhe sowie der Baugrenze auf dem Flst. Nr. 7238, Büchigstraße 8 wird erteilt.
Annahme von Spenden
Beratung und Beschlussfassung
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt von den in der Sachdarstellung der Druckvorlage DV Nr. 22/060 genannten Einzelspenden und den Verwendungszwecken zustimmend Kenntnis und beschließt die Annahme der Spenden.
Bekanntgebe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse
Der Vorsitzende teilt mit, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 18.05.2022 folgende nichtöffentliche Beschlüsse gefasst hat:
Der Gemeinderat nimmt den Entwurf des Nutzungsvertrags für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen mit der RES Deutschland GmbH zur Kenntnis.
Der Gemeinderat nimmt von den rechtlichen Voraussetzungen und Möglichkeiten eines Bürgerbegehrens/Bürgerentscheids bezüglich Nutzungsvertrag Windkraft Kenntnis.
Pflege/Kauf Grundstücksstreifen im rückwärtigen Bereich der Grundstücke Göbricher Straße 20 – 44
Der Gemeinderat stimmt dieser Vorgehensweise zu und ermächtigt die Verwaltung mit den Eigentümern Verkaufsverhandlungen auf der Basis des noch zu kalkulierenden Verkaufspreises zu führen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderats noch nicht genehmigt ist.