Bekanntgabe zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats (Juni 2023)
Bekanntgabe der in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 21.06.2023 gefassten Beschlüsse auf der Homepage
Beschaffung von digitalen Anzeigetafeln
Vorberatung
Beschluss:
Vorberatung
Hauptsatzung der Gemeinde Neulingen
unechte Teilortswahl
Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der FWV Neulingen auf Änderung der Hauptsatzung mit Abschaffung der unechten Teilortswahl sowie Festlegung auf 14 Gemeinderäte in der kommenden Wahlperiode
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag der FWV Neulingen auf Änderung der Hauptsatzung mit Abschaffung der unechten Teilortswahl sowie Festlegung auf 14 Gemeinderäte in der kommenden Wahlperiode zu.
Der Gemeinderat beschließt folgende Änderung der Hauptsatzung:
Gemeinde Neulingen Enzkreis
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
vom 21.06.2023
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Neulingen am 21.06.2023 folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 30.01.1991 in der Fassung vom 16.12.2020 beschlossen:
Artikel 1
§ 3 wird wie folgt gefasst:
Der Gemeinderat besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und den ehrenamtlichen Mitgliedern (Gemeinderäten).
Für die Zahl der Gemeinderäte ist die nächstniedrigere Gemeindegrößengruppe maßgebend. Die Zahl der Gemeinderäte wird gemäß § 25 Abs. 2, 2. Halbsatz Gemeindeordnung auf 14 festgesetzt.
Artikel 2
§ 8 wird wie folgt gefasst:
Die unechte Teilortswahl wird mit Ablauf der Amtsperiode des Gemeinderats 2019 bis 2024 aufgehoben.
Artikel 3
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Neulingen geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Neulingen, 21.06.2023
Michael Schmidt
Bürgermeister
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 6
Der Vorsitzende stellt fest, dass die erforderliche Mehrheit von 10 Stimmen nicht erreicht wurde und damit der Beschlussantrag abgelehnt wurde. Somit bleibe es bei dem System der unechten Teilortswahl mit der derzeit festgelegten Anzahl und Verteilung der Sitze. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.
Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse
Der Vorsitzende teilt mit, dass keine nichtöffentlich gefassten Beschlüsse bekanntzugeben sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderats noch nicht genehmigt ist.