Donnerstag, 18. März 2021

Bekanntgabe zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats (März 2021)

Bekanntgabe der in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 17.03.2021 gefassten Beschlüsse auf der Homepage

Haushalts- und Wirtschaftsplanung 2021
Beratung und Beschlussfassung

Beschluss:

a) Gemeindehaushalt

HAUSHALTSSATZUNG der Gemeinde Neulingen

für das Haushaltsjahr 2021

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 17.03.2021 folgende HAUSHALTSSATZUNG für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

Im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                        Euro

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge

13.690.394

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

15.292.479

1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2 von

-1.602.085

1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von

0

1.5 Veranschlagtes ordentlichen Ergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.4 von

-1.602.085

1.6. Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

164.636

1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

59.730

1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von

104.906

1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von

-1.497.179

 

Im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen                                                             Euro

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit     von

13.215.999

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit    von

14.567.161

2.3 Zahlungsmittelüberschuss/- bedarf aus laufender       Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2)

-1.351.162

2.4. Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

498.000

2.5. Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

4.333.500

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-3.835.500

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf 
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-5.186.662

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

1.000.000

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

112.000

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus   Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

888.000

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes, Saldo des Finanzhaushaltes (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-4.298.662

 

§ 2 Kreditermächtigung                

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf                                                                                                                   1.000.000 €

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf                                                                                                                799.000 €

 

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

1.700.000 €

 

§ 5 Steuersätze

 Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt:

1.    Für die Grundsteuer

a)für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

 

320 v.H.

b)für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
der Steuermessbeträge

320 v.H.

2.    Für die Gewerbesteuer
der Steuermessbeträge

340 v.H.

 

b) Eigenbetrieb Wasserversorgung

WIRTSCHAFTSPLAN

des Eigenbetriebs „Wasserversorgung“

für das Wirtschaftsjahr 2021

Aufgrund der §§ 4 und § 79 der Gemeindeordnung und § 14 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 17.03.2021 folgenden WIRTSCHAFTSPLAN für das Wirtschaftsjahr 2021 beschlossen:

§ 1

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt

Im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen                                                                    Euro

Gesamtbetrag der Erträge von

723.604

Gesamtbetrag der Aufwendungen von

794.043

Ergebnis

-70.439

Im Vermögensplan mit den folgenden Beträgen                                                            Euro

Finanzierungsmittel insgesamt (Einnahmen):

569.579

Finanzierungsbedarf insgesamt (Ausgaben):

569.579

Deckungsmittelüberhang/-lücke

0

 

§ 2 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf             78.073 €

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt

auf                                                                                                           1.017.000 €

 

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

125.000 €

  

c) Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

 

WIRTSCHAFTSPLAN

des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung“

für das Wirtschaftsjahr 2021

 

Aufgrund der §§ 4 und § 79 der Gemeindeordnung und § 14 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 17.03.2021 folgenden WIRTSCHAFTSPLAN für das Wirtschaftsjahr 2021 beschlossen:

 

§ 1

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt

Im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen                                                               Euro

Gesamtbetrag der Erträge von

1.155.790

Gesamtbetrag der Aufwendungen von

1.154.537

Ergebnis

1.253

 

Im Vermögensplan mit den folgenden Beträgen                                                       Euro

Finanzierungsmittel insgesamt (Einnahmen):

1.285.057

Finanzierungsbedarf insgesamt (Ausgaben):

1.285.057

Deckungsmittelüberhang/-lücke

0

 

§ 2 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf       1.085.957 €

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt

auf                                                                                                           1.415.000 €

 

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

200.000 €

 

Städtebauliche Erneuerung Bauschlott
Grundlagen zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets „Am Anger“

Beratung und Beschlussfassung über

-Sanierungsziele (§136 Abs. 4 BauGB)
-Kosten- und Finanzierungsübersicht (§ 149 BauGB)
-Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets (Satzungsbeschluss)
-Förderung privater Erneuerungs- und Ordnungsmaßnahmen
-Beauftragung des Sanierungsträgers

Mangels Beschlussfähigkeit wegen Abwesenheit oder Befangenheit von Mitgliedern muss gemäß § 37 Abs. 3 Gemeindeordnung eine zweite Sitzung stattfinden, in welcher der Gemeinderat beschlussfähig ist, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend und stimmberechtigt sind. Der Vorsitzende beruft für Montag, 29.03.2021, 19.00 Uhr, in die Büchighalle Göbrichen die zweite Sitzung ein.

  

Erweiterung Urnenwand Friedhof Göbrichen
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Garten- und Landschaftsbauarbeiten / Natursteinarbeiten

Beschluss:
Die Garten- und Landschaftsbauarbeiten / Natursteinarbeiten werden zum Angebotspreis von 31.712,14 € an die Firma Hottinger aus Königsbach-Stein vergeben.

 

Verzicht auf die Erhebung von Kindergartenbeiträgen anlässlich Schließung der Einrichtungen aufgrund der Corona-Pandemie
Beratung und Beschussfassung

Beschluss:
Auf die Erhebung der Elternbeiträge der Kinderbetreuung in Neulingen für die Monate Januar und Februar 2021 wird endgültig verzichtet.

 

Freiwillige Feuerwehr Neulingen
Wahl des Kommandanten und seiner Stellvertreter
Beratung und Beschlussfassung

Beschluss:
Herr Matthias Leypold wird für ein weiteres Jahr als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Neulingen gewählt.
Herr Henry Beyer wird für ein weiteres Jahr als Erster Stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Neulingen gewählt.
Herr Stefan Meeh wird für ein weiteres Jahr als Zweiter Stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Neulingen gewählt.
Herr Martin Beck wird für ein weiteres Jahr als Dritter Stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Neulingen gewählt.

 

Unbeplanter Innenbereich, Ortsteil Göbrichen
Bauvoranfrage auf Abbruch der Scheune sowie Errichtung eines Wohnhauses auf dem Flst. Nr. 184, Hauptstraße 7
Beratung und Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen

Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage auf Abbruch der Scheune sowie Errichtung eines Wohnhauses mit 12 m Tiefe und Nutzung des UG als Unterstellplatz für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Geräte auf dem Flst. Nr. 184, Hauptstraße 7 wird erteilt.

 

Bebauungsplan „Schulstraße“, Gemarkung Göbrichen
Bauantrag auf Anbau eines Stalles (Wetterschutz mit Futterlager) an das bestehende Holzlager auf dem Flst. Nr. 7290, Nußbaumer Straße 70
Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Befreiung bzgl. der Grundfläche, der Dachform sowie der Dachneigung

Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung bzgl. der Grundfläche, der Dachform sowie der Dachneigung bzgl. des Anbaues eines Stalles an das bestehende Holzlager auf dem Flst. Nr. 7290, Nußbaumer Straße 70 wird vorbehaltlich der Zulässigkeit der geplanten Nutzung erteilt.

 

Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse

Der Vorsitzende teilt mit, dass der Gemeinderat im Rahmen des schriftlichen Verfahrens mit einer Widerspruchsfrist bis 03.03.2021 folgenden nichtöffentlichen Beschluss gefasst hat:

Der Gemeinderat nimmt vom aktuellen Stand der Ausfallhaftung für Darlehen im Rahmen der Wohnungsbauförderung Kenntnis.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.03.2021 folgenden nichtöffentlichen Beschluss gefasst:

Verkehrswert Hauptstraße 9
Der Gemeinderat nimmt von der Verkehrswertberechnung Kenntnis.

 

Verschiedenes

Bekanntgabe eines Beschlusses im schriftlichen Verfahren

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde den Mitgliedern des Gemeinderats die Druckvorlage DV Nr. 21/034 zur Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren übermittelt.

Da kein Mitglied des Gemeinderats widersprochen hat, wurde im schriftlichen Verfahren nach § 37 Gemeindeordnung mit Ablauf des 12.03.2021 folgender Beschluss gefasst:

Unbeplanter Innenbereich Ortsteil Göbrichen
Bauantrag auf Umbau und Erweiterung Wohnhaus sowie auf Anbau eines Schuppens mit Garage auf dem Flst. Nr. 80/8, Gartenstraße 7
Beratung und Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen

Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau und Erweiterung des Wohnhauses sowie zum Anbau eines Schuppens mit Garage auf dem Flst. Nr. 80/8, Gartenstraße 7 wird erteilt.