Bekanntgabe zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats (März 2021)
Bekanntgabe der in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 17.03.2021 gefassten Beschlüsse auf der Homepage
Haushalts- und Wirtschaftsplanung 2021
Beratung und Beschlussfassung
Beschluss:
a) Gemeindehaushalt
HAUSHALTSSATZUNG der Gemeinde Neulingen
für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 17.03.2021 folgende HAUSHALTSSATZUNG für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
Im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen Euro
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge |
13.690.394 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von |
15.292.479 |
1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2 von |
-1.602.085 |
1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von |
0 |
1.5 Veranschlagtes ordentlichen Ergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.4 von |
-1.602.085 |
1.6. Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von |
164.636 |
1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von |
59.730 |
1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von |
104.906 |
1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von |
-1.497.179 |
Im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen Euro
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von |
13.215.999 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von |
14.567.161 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/- bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) |
-1.351.162 |
2.4. Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von |
498.000 |
2.5. Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von |
4.333.500 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von |
-3.835.500 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf |
-5.186.662 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
1.000.000 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
112.000 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von |
888.000 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes, Saldo des Finanzhaushaltes (Saldo aus 2.7 und 2.10) von |
-4.298.662 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 1.000.000 € |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 799.000 € |
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf |
1.700.000 € |
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt:
1. Für die Grundsteuer a)für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf |
320 v.H. |
b)für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf |
320 v.H. |
2. Für die Gewerbesteuer |
340 v.H. |
b) Eigenbetrieb Wasserversorgung
WIRTSCHAFTSPLAN
des Eigenbetriebs „Wasserversorgung“
für das Wirtschaftsjahr 2021
Aufgrund der §§ 4 und § 79 der Gemeindeordnung und § 14 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 17.03.2021 folgenden WIRTSCHAFTSPLAN für das Wirtschaftsjahr 2021 beschlossen:
§ 1
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
Im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen Euro
Gesamtbetrag der Erträge von |
723.604 |
Gesamtbetrag der Aufwendungen von |
794.043 |
Ergebnis |
-70.439 |
Im Vermögensplan mit den folgenden Beträgen Euro
Finanzierungsmittel insgesamt (Einnahmen): |
569.579 |
Finanzierungsbedarf insgesamt (Ausgaben): |
569.579 |
Deckungsmittelüberhang/-lücke |
0 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 78.073 € |
§ 3
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 1.017.000 € |
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf |
125.000 € |
c) Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
WIRTSCHAFTSPLAN
des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung“
für das Wirtschaftsjahr 2021
Aufgrund der §§ 4 und § 79 der Gemeindeordnung und § 14 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 17.03.2021 folgenden WIRTSCHAFTSPLAN für das Wirtschaftsjahr 2021 beschlossen:
§ 1
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
Im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen Euro
Gesamtbetrag der Erträge von |
1.155.790 |
Gesamtbetrag der Aufwendungen von |
1.154.537 |
Ergebnis |
1.253 |
Im Vermögensplan mit den folgenden Beträgen Euro
Finanzierungsmittel insgesamt (Einnahmen): |
1.285.057 |
Finanzierungsbedarf insgesamt (Ausgaben): |
1.285.057 |
Deckungsmittelüberhang/-lücke |
0 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 1.085.957 € |
§ 3
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 1.415.000 € |
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf |
200.000 € |
Städtebauliche Erneuerung Bauschlott
Grundlagen zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets „Am Anger“
Beratung und Beschlussfassung über
-Sanierungsziele (§136 Abs. 4 BauGB)
-Kosten- und Finanzierungsübersicht (§ 149 BauGB)
-Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets (Satzungsbeschluss)
-Förderung privater Erneuerungs- und Ordnungsmaßnahmen
-Beauftragung des Sanierungsträgers
Mangels Beschlussfähigkeit wegen Abwesenheit oder Befangenheit von Mitgliedern muss gemäß § 37 Abs. 3 Gemeindeordnung eine zweite Sitzung stattfinden, in welcher der Gemeinderat beschlussfähig ist, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend und stimmberechtigt sind. Der Vorsitzende beruft für Montag, 29.03.2021, 19.00 Uhr, in die Büchighalle Göbrichen die zweite Sitzung ein.
Erweiterung Urnenwand Friedhof Göbrichen
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Garten- und Landschaftsbauarbeiten / Natursteinarbeiten
Beschluss:
Die Garten- und Landschaftsbauarbeiten / Natursteinarbeiten werden zum Angebotspreis von 31.712,14 € an die Firma Hottinger aus Königsbach-Stein vergeben.
Verzicht auf die Erhebung von Kindergartenbeiträgen anlässlich Schließung der Einrichtungen aufgrund der Corona-Pandemie
Beratung und Beschussfassung
Beschluss:
Auf die Erhebung der Elternbeiträge der Kinderbetreuung in Neulingen für die Monate Januar und Februar 2021 wird endgültig verzichtet.
Freiwillige Feuerwehr Neulingen
Wahl des Kommandanten und seiner Stellvertreter
Beratung und Beschlussfassung
Beschluss:
Herr Matthias Leypold wird für ein weiteres Jahr als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Neulingen gewählt.
Herr Henry Beyer wird für ein weiteres Jahr als Erster Stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Neulingen gewählt.
Herr Stefan Meeh wird für ein weiteres Jahr als Zweiter Stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Neulingen gewählt.
Herr Martin Beck wird für ein weiteres Jahr als Dritter Stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Neulingen gewählt.
Unbeplanter Innenbereich, Ortsteil Göbrichen
Bauvoranfrage auf Abbruch der Scheune sowie Errichtung eines Wohnhauses auf dem Flst. Nr. 184, Hauptstraße 7
Beratung und Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage auf Abbruch der Scheune sowie Errichtung eines Wohnhauses mit 12 m Tiefe und Nutzung des UG als Unterstellplatz für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Geräte auf dem Flst. Nr. 184, Hauptstraße 7 wird erteilt.
Bebauungsplan „Schulstraße“, Gemarkung Göbrichen
Bauantrag auf Anbau eines Stalles (Wetterschutz mit Futterlager) an das bestehende Holzlager auf dem Flst. Nr. 7290, Nußbaumer Straße 70
Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Befreiung bzgl. der Grundfläche, der Dachform sowie der Dachneigung
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung bzgl. der Grundfläche, der Dachform sowie der Dachneigung bzgl. des Anbaues eines Stalles an das bestehende Holzlager auf dem Flst. Nr. 7290, Nußbaumer Straße 70 wird vorbehaltlich der Zulässigkeit der geplanten Nutzung erteilt.
Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse
Der Vorsitzende teilt mit, dass der Gemeinderat im Rahmen des schriftlichen Verfahrens mit einer Widerspruchsfrist bis 03.03.2021 folgenden nichtöffentlichen Beschluss gefasst hat:
Der Gemeinderat nimmt vom aktuellen Stand der Ausfallhaftung für Darlehen im Rahmen der Wohnungsbauförderung Kenntnis.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.03.2021 folgenden nichtöffentlichen Beschluss gefasst:
Verkehrswert Hauptstraße 9
Der Gemeinderat nimmt von der Verkehrswertberechnung Kenntnis.
Verschiedenes
Bekanntgabe eines Beschlusses im schriftlichen Verfahren
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde den Mitgliedern des Gemeinderats die Druckvorlage DV Nr. 21/034 zur Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren übermittelt.
Da kein Mitglied des Gemeinderats widersprochen hat, wurde im schriftlichen Verfahren nach § 37 Gemeindeordnung mit Ablauf des 12.03.2021 folgender Beschluss gefasst:
Unbeplanter Innenbereich Ortsteil Göbrichen
Bauantrag auf Umbau und Erweiterung Wohnhaus sowie auf Anbau eines Schuppens mit Garage auf dem Flst. Nr. 80/8, Gartenstraße 7
Beratung und Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau und Erweiterung des Wohnhauses sowie zum Anbau eines Schuppens mit Garage auf dem Flst. Nr. 80/8, Gartenstraße 7 wird erteilt.