Bekanntgabe zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats (März 2022)
Bekanntgabe der in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 16.03.2022 gefassten Beschlüsse auf der Homepage
Haushalts- und Wirtschaftsplanung 2022
Beratung und Beschlussfassung
Beschluss:
Siehe Dokument unter dem Reiter Downloads
Bebauungsplan „Maulbronner Weg“, Gemarkung Bauschlott
Errichtung eines Pools auf dem Flst. Nr. 6350, Habichtweg 4
Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Befreiung bzgl. der Größe bzw. dem Standort
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung bzgl. der Größe bzw. dem Standort des Pools auf dem Flst. Nr. 6350, Habichtweg 4, wird erteilt.
Außenbereich Ortsteil Bauschlott
Antrag auf Aufschüttung des Flst. Nr. 5000, Gewann Kalkofen sowie des
Flst. Nr. 5281, Gewann Lauerberg
Beratung und Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Aufschüttung des Flst. Nr. 5000, Gewann Kalkofen sowie des Flst. Nr. 5281, Gewann Lauerberg auf Gemarkung Bauschlott wird erteilt, sofern
- das Material unbelastet ist
- kein Eingriff in Natur und Landschaft hervorgerufen wird
- dadurch eine Bodenverbesserung erreicht wird, es sich also nicht nur um eine Beseitigungsmaßnahme handelt sowie
- zum Schutz des Wegenetzes vom Bauherrn eine Sondernutzungserlaubnis beantragt und die Kosten für mögliche Schäden an den Feldwegen übernommen werden.
Bebauungsplan „Brunnenbusch“, Gemarkung Göbrichen
Bauantrag auf Ausbau des Dachgeschosses (Zwerchgiebel mit Balkon) sowie Errichtung eines Carports auf dem Flst. Nr. 7258, Im Brunnenbusch 12
Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Befreiung bzgl. der Abweichung von der Baugrenze sowie der Wandhöhe
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung bzgl. der Abweichung von der Baugrenze sowie der Wandhöhe (Bereich Zwerchgiebel) auf dem Flst. Nr. 7258, Im Brunnenbusch 12 wird erteilt.
Bürgermeisterwahl 2022
Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung einer Bewerbervorstellung
Beschluss:
Die Bewerbervorstellungen finden
am Dienstag, 26.04.2022, |
19.30 Uhr in der Büchighalle in Göbrichen |
am Mittwoch, 27.04.2022, |
19.30 Uhr in der Weiherhalle in Nußbaum |
am Donnerstag, 28.04.2022, |
19.30 Uhr in der Gräfin-Rhena-Halle in Bauschlott |
gemäß der Sachdarstellung der Druckvorlage Nr. 22/032 statt.
Die Regelung weiterer Aspekte bezüglich der Bewerbervorstellung erfolgt erforderlichenfalls durch den Gemeindewahlausschuss.
Den Bewerbern werden die Modalitäten mitgeteilt, die Bevölkerung wird über das Amtsblatt zur Bewerbervorstellung eingeladen.
Freiwillige Feuerwehr Neulingen
Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr mit Abteilungen (Feuerwehrsatzung – FwSAbt) der Gemeinde Neulingen
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage zur Druckvorlage DV Nr. 22/027 beigefügte Satzung für die Freiwillige Feuerwehr mit Abteilungen (Feuerwehrsatzung – FwSAbt) der Gemeinde Neulingen.
Ordnung für Kindergärten und Tageseinrichtungen der Gemeinde Neulingen
Beratung und Beschlussfassung über die Korrektur des Beschlusses vom 19.01.2022 wegen redaktionellem Fehler
Beschluss:
Die „Ordnung für Kindergärten und Tageseinrichtungen der Gemeinde Neulingen“ vom 21. Januar 2015 wird wie folgt geändert:
Anlage 1
Elternbeitrag für die
Kinderbetreuung in Neulingen
Der Elternbeitrag für die Kindergärten und Tageseinrichtungen der Gemeinde Neulingen wird mit Wirkung vom 01.03.2022/01.01.2023 wie folgt festgesetzt:
- Für die Betreuung während der Schulferien (Schulferienbetreuung) wird erhoben:
|
ab 01.03.2022 |
ab 01.01.2023 |
a) Grundbetrag je Ferienblock |
7,90 € |
8,15 € |
Ferienbetreuung am Vormittag: Betreuungszeit Montag bis Donnerstag bis 13:05 Uhr Freitag bis 14:00 Uhr Pro Tag und pro Kind |
7,90 € |
8,15 € |
Ferienbetreuung am Nachmittag: Betreuungszeit Montag bis Donnerstag Von 13:05 Uhr bis 17:00 Uhr Freitag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Pro Tag und pro Kind |
4,65 € |
4,80 € |
- Essensgeld
Als Essensgeld werden die entstehenden Selbstkosten (Einkaufspreis) erhoben.
|
Unverändert |
a) Kindergarten Ü3, Schulkindbetreuung |
3,50 € |
b) Kleinkinder U3 |
2,50 € |
- Inkrafttreten
Diese Änderung der Ordnung für die Kindergärten und Tageseinrichtungen der Gemeinde Neulingen tritt rückwirkend zum 01. März 2022 in Kraft.
Änderung der Friedhofssatzung
Beratung und Beschlussfassung über die Ausweisung von gärtnergepflegten Grabfeldern
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung:
Gemeinde Neulingen Enzkreis
Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung
vom 14.06.2016
Aufgrund von § 15 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Neulingen am 16.03.2022 folgende Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung in der Fassung vom 14.06.2016 beschlossen:
Artikel 1
Nach § 12 wird folgender § 12 a eingefügt:
§ 12 a
Gärtnergepflegtes Grabfeld
(1) Die Gemeinde weist in begrenzter Anzahl Reihengräber, Urnenreihengräber, Wahlgräber und Urnenwahlgräber in einem gärtnergepflegten Grabfeld aus. Die Fläche der gärtnergepflegten Grabfelder wird durch einen von der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG beauftragten Friedhofsgärtner gestaltet und dauerhaft unterhalten. Eine individuelle Bepflanzung einzelner Grabstätten ist nicht zulässig. Gestecke oder kleinere Pflanzschalen dürfen auf den hierfür vorgesehenen Platten innerhalb der Grabfläche abgestellt werden.
(2) Die Zuteilung eines Grabes im gärtnergepflegten Grabfeld ist nur möglich, wenn zeitgleich eine Dauergrabpflegevereinbarung mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG für die Dauer der Ruhe/-Nutzungszeit durch den Verfügbarkeitsberechtigten bzw. den Nutzungsberechtigten abgeschlossen wird.
(3) Als Grabmale müssen die der jeweiligen Grabstätte zugeordneten Stelen, Findlinge oder Mauersteine verwendet werden. Die Beschriftung der Grabmale wird von der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG veranlasst.
(4) Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, weitere gärtnergepflegte Grabfelder auszuweisen. Ein Anspruch auf Zuteilung eines Grabes im gärtnergepflegten Grabfeld besteht nur im Rahmen der zum Zeitpunkt des Todesfalls verfügbaren freien Grabstätten.
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Einbau von Raumlufttechnischen Anlagen in den Kindergärten
Beratung und Beschlussfassung über die Ausschreibung
Beschluss:
Die Verwaltung wird mit Ausschreibungsarbeiten für die Kindergärten beauftragt.
Sanierung Bruchbach
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Entwässerungsarbeiten
Beschluss:
a) Die Entwässerungsarbeiten werden zum Angebotspreis von ca. 38.000,00 € an die Firma EAG aus St. Leon-Rot vergeben.
b) Der Auszahlungsansatz 2021 bei Maßnahme 755200000000 Außengebietsableitung Kläranlage Göbrichen wird in Höhe von 38.000,00 € übertragen.
Freiwillige Feuerwehr Neulingen
Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung zur Wahl des Abteilungskommandanten und der stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Nußbaum
Beschluss:
Der Wahl von Herrn Robin Beck zum Abteilungskommandanten der Abteilung Nußbaum der Freiwilligen Feuerwehr Neulingen wird zugestimmt.
Der Wahl von Herrn Heinz Dietrich zum ersten stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Nußbaum der Freiwilligen Feuerwehr Neulingen wird zugestimmt.
Der Wahl von Herrn Daniel Baumann zum zweiten stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Nußbaum der Freiwilligen Feuerwehr Neulingen wird zugestimmt.
Annahme von Spenden
Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat nimmt von den in der Sachdarstellung der Druckvorlage DV Nr. 22/033 genannten Einzelspenden und dem Verwendungszweck zustimmend Kenntnis und beschließt die Annahme der Spenden.
Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse
Der Vorsitzende teilt mit, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 16.02.2022 folgende nichtöffentliche Beschlüsse gefasst hat:
Der Gemeinderat nimmt vom aktuellen Stand der Ausfallhaftung für Darlehen im Rahmen der Wohnungsbauförderung Kenntnis.
Dem Stundungsantrag vom 26.01.2022 wird, wie in der Sachdarstellung der Druckvorlage DV Nr. 22/022 erläutert, zugestimmt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderats noch nicht genehmigt ist.