Mittwoch, 25. Mai 2022

Bekanntgabe zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats (Mai 2022)

Bekanntgabe der in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 18.05.2022 gefassten Beschlüsse auf der Homepage

Änderung in der Besetzung des Gemeinderats
Beratung und Beschlussfassung über

a) das Vorliegen eines wichtigen Ausscheidungsgrundes
b) die Verpflichtung des nachrückenden Gemeinderats

Beschluss:

a) Dem Gesuch von Gemeinderätin Martina Flößer, aus dem Gemeinderat auszuscheiden, wird stattgegeben, da ein wichtiger Hintergrund gemäß § 16 GemO vorliegt.

b) Es werden weder Ablehnungsgründe gemäß § 16 GemO noch Hinderungsgründe gemäß § 29 GemO festgestellt, die ein Nachrücken von Herrn Walter Bischoff in den Gemeinderat verhindern. Herr Walter Bischoff wird als nachrückender Gemeinderat verpflichtet.

 

Freiwillige Feuerwehr Neulingen
Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung zur Wahl des Kommandanten und der Stellvertretenden Kommandanten

Beschluss:

Der Wahl von Herrn Stefan Meeh zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Neulingen wird zugestimmt.

Der Wahl von Herrn Gerd Klement zum Ersten Stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Neulingen wird zugestimmt.

Der Wahl von Herrn Robin Beck zum Zweiten Stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Neulingen wird zugestimmt.

Der Wahl von Herrn Daniel Schwab zum Dritten Stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Neulingen wird zugestimmt.

 

Außenbereich Ortsteil Bauschlott
Bauantrag auf Abbruch der Scheune und Neubau einer Gärtnereihalle auf dem Flst. Nr. 5597, Auweg 33
- Änderung der Planung -
Beratung und Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Änderung der Planung „Abbruch der Scheune und Neubau einer Gärtnereihalle“ auf dem Flst. Nr. 5597, Auweg 33, wird erteilt.

 

Bebauung Ölbronner Straße 4, Flst. Nr. 4876, Gemarkung Bauschlott
Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise

Beschluss:

Der Gemeinderat steht der Realisierung des Projekts positiv gegenüber und ist bereit, das Bebauungsplanverfahren nach Vorlage entsprechender Unterlagen einzuleiten.

Sämtliche Kosten (Erschließung, Bebauungsplan etc.) zzgl. eines Infrastrukturausgleiches zu Gunsten der Gemeinde sind vom Projektträger zu tragen.

 

Neubaugebiet Kanalstraße Gemarkung Nußbaum
Abschluss der Kostenerstattungsvereinbarung mit der ESB KommunalProjekt AG bezüglich der Gemeindegrundstücke
Beratung und Beschlussfassung

Beschluss:

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung die Kostenerstattungsvereinbarung zur Erschließung des Baugebietes „Kanalstraße“ in Neulingen mit ESB KommunalProjekt AG abzuschließen.

 

Bebauungsplan „Straßengärten“, Gemarkung Nußbaum
Bauantrag auf Erweiterung des Wohnhauses auf dem Flst. Nr. 3345, Schulstraße 28
Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Befreiung bzgl. der Abweichung von der Baugrenze sowie der Zahl der Vollgeschosse

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zu Antrag auf Befreiung bzgl. der Abweichung von der Baugrenze sowie der Zahl der Vollgeschosse auf dem Flst. Nr. 3345, Schulstraße 28 wird erteilt.

 

Antrag der SPD – Fraktion auf Anbringung eines Schaukastens in Göbrichen im Bereich der Bäckerei
Beratung und Beschlussfassung

Beschluss:

Die Verwaltung wird die Möglichkeiten der Anbringung von elektronischen Schaukästen prüfen und berichten.

 

Einbau von Raumlufttechnischen Anlagen in Kindergärten
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Raumlufttechnischen Anlagen

Beschluss:

Die Firma ProLuft aus Sersheim wird mit der Installation der Lüftungsanlagen in den Kindergärten zu folgenden Angebotspreisen beauftragt:

-       Kindergarten „Villa Kunterbunt“

97.591,25 €

-       Kindergarten Sickenbrünnle

58.465,83 €

-       Mohnblume

238.408,24 €

-       Arche Noah

71.913,15 €

-       Sonnenblume

101.299,05 €

 

Erweiterung Gräfin-Rhena-Halle, Ortsteil Bauschlott
Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigungsplanung

Beschluss:

Die Verwaltung wird mit der Fertigung der Genehmigungsplanung einschließlich der Beantragung der Baugenehmigung beauftragt.

 

Bekanntgebe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse

Der Vorsitzende teilt mit, dass keine nichtöffentlich gefassten Beschlüsse bekanntzugeben sind.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderats noch nicht genehmigt ist.