Bekanntgabe zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats (Mai 2023)
Bekanntgabe der in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 24.05.2023 gefassten Beschlüsse auf der Homepage
Teilregionalplan „Windenergie“
Suchraumkulisse Windenergie
Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahme
Beschluss:
Die Verwaltung wird mit der Erstellung einer Stellungnahme entsprechend der Sachdarstellung der Druckvorlage DV Nr. 23/030 sowie der Kartengrundlage „Windprojekte Neulingen – Vorschlag vom 11.05.2023“ beauftragt.
Beschaffung von Digitalfunkgeräten für die Feuerwehr im Rahmen der bevorstehenden Umstellung
Beratung und Beschlussfassung
Beschluss:
a) Die Feuerwehrhäuser und Feuerwehrfahrzeuge der Gemeinde Neulingen werden auf Digitalfunk nach den Vorgaben des Enzkreises umgerüstet und ausgestattet.
b) Der Auftrag zur Lieferung von Digitalfunkgeräten laut Preisinformation wird an die Firma KTF-SELECTRIC GmbH, Ehningen zum Gesamtpreis von 38.366,36 € erteilt.
c) Die Ende 2023 nicht verbrauchten Mittel „Digitalfunk Erwerb bewegliches Vermögen“ werden in das Haushaltsjahr 2024 übertragen.
Bebauungsplan „Allmendäcker – Bei der Kelter“, Gemarkung Bauschlott
Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit 7 Wohneinheiten auf dem Flst. Nr. 6117, Eichelbergstraße 4
Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Befreiung bzgl. der Abweichung von der Geschossflächenzahl
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung bzgl. der Abweichung von der Geschossflächenzahl um 7 % (35 m²) auf dem Flst. Nr. 6117, Eichelbergstraße 4 wird erteilt. Pro Wohneinheit ist ein fei zugänglicher Kfz-Stellplatz herzustellen.
Bebauungsplan „Wolfsbaum-Gewerbe-2. Erweiterung“, Örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wolfsbaum-Gewerbe-2. Erweiterung“, Gemarkung Göbrichen
Beratung und Beschlussfassung über
a) die Behandlung der Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Beschluss:
a) Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wird über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belangen eingegangenen Anregungen entsprechend dem als Anlage beigefügen Abwägungsvorschlag vom 05.05.2023 beschlossen.
b) In Anbetracht, dass die Änderungen im Planwerk nur klarstellende sowie berichtigende Bedeutung und keine nachteiligen Auswirkungen auf die Beteiligten haben, die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind bzw. Änderungen/Ergänzungen in den Hinweisen sowie der Begründung vorgenommen wurden, wird auf eine erneute öffentliche Auslegung verzichtet:
Der Gemeinderat beschließt folgende Satzungen
Satzungen
über
- den Bebauungsplan „Wolfsbaum - Gewerbe - 2. Erweiterung“
- die Örtlichen Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wolfsbaum - Gewerbe - 2. Erweiterung“
Gemarkung Göbrichen
Aufgrund der §§ 1, 1a, 2 und 8-10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBl. I Nr. 6), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBl I Nr. 6), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, berichtigt S. 416), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 07.02.2023 (GBl. 2022 S. 26, 41) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gemeindeordnung - GemO) vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 04.04.2023 (GBl. S. 137) hat der Gemeinderat der Gemeinde Neulingen am 24.05.2023 den Bebauungsplan „Wolfsbaum - Gewerbe - 2. Erweiterung“, Gemarkung Göbrichen sowie die örtlichen Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wolfsbaum - Gewerbe - 2. Erweiterung“, Gemarkung Göbrichen als Satzung beschlossen.
§1
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus der Planzeichnung zum Bebauungsplan „Wolfsbaum - Gewerbe - 2. Erweiterung“, Gemarkung Göbrichen - zeichnerischer Teil M 1:500 in der Fassung vom 05.05.2023 -.
§ 2
Inhalt der Änderung
1. Bestandteile der Satzung über den Bebauungsplan „Wolfsbaum - Gewerbe - 2. Erweiterung“, Gemarkung Göbrichen sind:
A Planzeichnung zum Bebauungsplan „Wolfsbaum - Gewerbe - 2. Erweiterung“, Gemarkung Göbrichen - zeichnerischer Teil M 1:500 in der Fassung vom 05.05.2023 -
B Bauplanungsrechtliche Festsetzungen zum Bebauungsplan „Wolfsbaum - Gewerbe - 2. Erweiterung“, Gemarkung Göbrichen in der Fassung vom 05.05.2023 -
2. Bestandteile der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wolfsbaum - Gewerbe - 2. Erweiterung“, Gemarkung Göbrichen sind
C Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Wolfsbaum - Gewerbe - 2. Erweiterung“, Gemarkung Göbrichen nach § 74 LBO in der Fassung vom 05.05.2023
3. Folgende Anlagen werden beigefügt, ohne Satzungsbestandteile zu sein:
D Hinweise zum Bebauungsplan „Wolfsbaum - Gewerbe - 2. Erweiterung“, Gemarkung Göbrichen in der Fassung vom 05.05.2023
E Begründung zum Bebauungsplan „Wolfsbaum - Gewerbe - 2. Erweiterung“, Gemarkung Göbrichen in der Fassung vom 05.05.2023
- Umweltbericht mit artenschutzrechtlicher Prüfung und Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung, Büro Breunig, in der Fassung vom 28.03.2022
- Erläuterungsbericht Erschließung GWG „Wolfsbaum 2“/Zufahrt Firma Koch, Genehmigungsplanung K 4531 vom Februar 2023
§ 3
Ordnungswidrigkeiten
1. Ordnungswidrig im Sinne des § 75 Abs. 3 Nr. 2 LBO handelt, wer den aufgrund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 75 Abs. 4 LBO mit einer Geldbuße geahndet werden.
2. Ordnungswidrig im Sinne des § 213 Abs 1, Nr. 3 BauGB handelt, wer den im Bebauungsplan nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 b) festgesetzten Pflanzbindungen zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 213 Abs. 3 BauGB mit einer Geldbuße geahndet werden.
§ 4
Inkrafttreten
Der Bebauungsplan „Wolfsbaum - Gewerbe - 2. Erweiterung“, Gemarkung Göbrichen sowie die örtlichen Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wolfsbaum - Gewerbe - 2. Erweiterung“, Gemarkung Göbrichen treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Mit Inkrafttreten dieser Satzungen verlieren die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wolfsbaum-Gewerbe-Erweiterung“, soweit sie von diesen Satzungen überplant werden, ihre Rechtswirksamkeit.
Neulingen, den ___________ 2023
Michael Schmidt
Bürgermeister
Ausfertigung
Es wird die Übereinstimmung der Inhalte des Bebauungsplanes sowie der Inhalte der Örtlichen Bauvorschriften mit den hierzu ergangenen Beschlüssen des Gemeinderates bestätigt:
Neulingen, den ___________.2023
Michael Schmidt
Bürgermeister
Bebauungsplan „Wolfsbau-Wohnen“, Gemarkung Göbrichen
Antrag auf Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Flst. Nr. 7342, Am Wolfsbaum 53
Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Befreiung bzgl. der Abweichung von der Baugrenze
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung bzgl. der Abweichung von der Baugrenze auf dem Flst. Nr. 7342, Am Wolfsbaum 53 wird erteilt.
Bebauungsplan „Zimmeräcker“, Gemarkung Nußbaum
Bauantrag auf Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Flst. Nr. 5096, Rosenstraße 11
Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Befreiung bzgl. der Abweichung von der Wand- und Firsthöhe sowie der Baugrenze
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung bzgl. der Abweichung von der Baugrenze, der Wandhöhe sowie der Firsthöhe auf dem Flst Nr. 5096, Rosenstraße 11 wird erteilt.
Kommunalwahlen 2024
Beratung und Beschlussfassung über die Anzahl und die Verteilung der Sitze im Gemeinderat bei unechter Teilortswahl
Dieser Tagesordnungspunkt wurde vor Eintritt in die Tagesordnung abgesetzt.
Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse
Der Vorsitzende teilt mit, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 19.04.2023 folgenden Beschuss gefasst hat:
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Kaufverträge mit den o.g. Käufern zum Verkauf von 2 Gewerbebauplätzen im Gewann Zollstock zu den in der Sachdarstellung der Druckvorlage DV Nr. 23/027 genannten Bedingungen mit der besprochenen Änderung in der Rubrik „Fälligkeit Kaufpreis“ (außer unwesentliche Änderungen) abzuschließen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderats noch nicht genehmigt ist.