Montag, 23. Oktober 2023

Bekanntgabe zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats (Oktober 2023)

Bekanntgabe der in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 18.10.2023 gefassten Beschlüsse auf der Homepage

Städtebauliche Erneuerung Bauschlott
-Gestaltungsrichtlinien -
Beratung und Beschlussfassung

Beschluss:
Die Gestaltungsrichtlinie vom 24.07.2023 wird als Maßstab bei der Bewilligung von Zu-schussmitteln aus der Städtebauförderung herangezogen.

 

Bebauungsplan „Wolfsbaum-Gewerbe“, Gemarkung Göbrichen
Errichtung eines Gewächshauses auf dem Flst. Nr. 7380/1, Nordweg 10
Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Befreiung bzgl. der Abweichung von der Baugrenze

Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung bzgl. der Errichtung eines Ge-wächshauses außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche auf dem Flst. Nr. 7380/1, Nordweg 10 wird erteilt.

 

Außenbereich Ortsteil Nußbaum
Bauantrag auf Einhausung der bestehenden Überdachung auf dem Flst. Nr. 4701, Gewann Stumpenwiesen
Beratung und Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen

Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Einhausung der bestehenden Überdach-ung auf dem Flst. Nr. 4701, Gewann Stumpenwiesen, Gemarkung Nußbaum, wird erteilt.

 

Flächennutzungsplan Gemeindeverwaltungsverband Neulingen
Beratung und Beschlussfassung über die 7. Fortschreibung

Beschluss:
Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter der Gemeinde Neulingen in der Verbandsver-sammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Neulingen wie folgt zu beschließen:

a) Der Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Neulingen wird gemäß §2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB fortgeschrieben.
b) Das Planungsbüro Schöffler.stadtplaner.architekten aus Karlsruhe wird mit der Fort-schreibung des Flächennutzungsplanes beauftragt.
c) Die Verbandsverwaltung wird mit der Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte beauftragt.
d) Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Haushalt 2024 eigestellt.

 

Vereinbarung zwischen dem GVV Neulingen und der Gemeinde Neulingen über die Inanspruchnahme von Personal- und Sachmitteln
Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Jahrespauschale

Beschluss:

a) §4 der Vereinbarung über die Inanspruchnahme der Bediensteten der Gemeinde Neulingen wird wie folgt geändert:

§4 Kosten

Die Gemeinde Neulingen verrechnet ab 01.01.2024 für die Inanspruchnahme ihrer Bediensteten einschließlich der sächlichen Verwaltungsmittel durch den Verband eine Jahrespauschale von 8.861,00 € (61 Jahresstunden mittlerer Verwaltungsdienst und 62 Jahresstunden gehobener Verwaltungsdienst). Damit sind alle jährlich wiederkehrenden Leistungen abgegolten. Die Leistungen für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes werden zusätzlich nach tatsächlich entstehendem Zeitaufwand vergütet.

b) Die Vertreter der Gemeinde Neulingen werden beauftragt, in der Sitzung der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Neulingen der Änderung der o. g. Vereinbarung gemäß der Sachdarstellung der Druckvorlage DV Nr. 23/072 zuzustimmen.

 

Abschluss eines Gaslieferungsvertrages
Beratung und Beschlussfassung

Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Belieferung von Erdgas mit einem Bioanteil von 10 % mittels Preisanfrage auszuschreiben und Lieferverträge auf die Dauer von mindestens 24 Monaten abzuschließen. Über das Ergebnis ist dem Gemeinderat zu berichten.

 

Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse

Der Vorsitzende teilt mit, dass keine nichtöffentlich gefassten Beschlüsse bekanntzugeben sind.

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderats noch nicht genehmigt ist.