Donnerstag, 29. September 2022

Bekanntgabe zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats (September 2022)

Bekanntgabe der in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 26.09.2022 gefassten Beschlüsse auf der Homepage

Energiemangellage
Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise

Beschluss:
a)
Die Straßenbeleuchtung wird bis auf Weiteres mit Astro-Uhren im reduzierten Betrieb gefahren.
b) Bezüglich der Hallen wird mit Vertretern der Vereine eine Besprechung im Hinblick auf mögliche Energieeinsparungen durchgeführt.

 

Bebauungsplan „Büchig – 1. Änderung“, Örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Büchig – 1. Änderung“, Gemarkung Göbrichen
Beratung und Beschlussfassung über
a) Behandlung der Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss

Beschluss:
a)
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wird über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie über die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen entsprechend dem als Anlage beigefügten Abwägungsvorschlag vom 11.08.2022 beschlossen.
b) In Anbetracht, dass die Änderungen im Planwerk nur klarstellende sowie berichtigende Bedeutung und keine nachteiligen Auswirkungen auf die Beteiligten haben, die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind bzw. Änderungen/Ergänzungen in den Hinweisen sowie der Begründung vorgenommen wurden, wird auf eine erneute öffentliche Auslegung verzichtet:

Der Gemeinderat beschließ folgende Satzungen:

Satzungen
über

  1. den Bebauungsplan “Büchig - 1. Änderung“
  2. die Örtlichen Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Büchig - 1. Änderung“ Gemarkung Göbrichen

 

Aufgrund der §§ 1, 1a, 2 und 8-10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.07.2022 (BGBl. I S. 1353), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl I S. 1802), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, berichtigt S. 416), zuletzt geändert durch Art. 27 der Verordnung vom 21.12.2021 (GBl. 2022 S.1,4) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gemeindeordnung - GemO) vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095,1098) hat der Gemeinderat der Gemeinde Neulingen am 26.09.2022 den Bebauungsplan „Büchig - 1. Änderung“, Gemarkung Göbrichen sowie die örtlichen Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Büchig - 1. Änderung“, Gemarkung Göbrichen als Satzung beschlossen.

§ 1 Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus der Planzeichnung zum Bebauungsplan „Büchig - 1. Änderung“, Gemarkung Göbrichen - zeichnerischer Teil M 1:500 in der Fassung vom 25.03.2022 -.

§ 2 Inhalt der Änderung

1. Bestandteile der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Büchig“, Gemarkung Göbrichen sind:

A         Planzeichnung zum Bebauungsplan „Büchig - 1. Änderung“, Gemarkung Göbrichen -zeichnerischer Teil M 1:500 in der Fassung vom 25.03.2022 –

B         Bauplanungsrechtliche zum Festsetzungen Bebauungsplan „Büchig - 1. Änderung“, Gemarkung Göbrichen in der Fassung vom 11.08.2022

2. Bestandteile der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Büchig - 1. Änderung“, Gemarkung Göbrichen sind

C         Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Büchig - 1. Änderung“, Gemarkung Göbrichen nach § 74 LBO in der Fassung vom 11.08.2022

3. Folgende Anlagen werden beigefügt, ohne Satzungsbestandteile zu sein:

D         Hinweise zum Bebauungsplan „Büchig - 1. Änderung“, Gemarkung Göbrichen in der Fassung vom 11.08.2022

E         Begründung zum Bebauungsplan „Büchig - 1. Änderung“, Gemarkung Göbrichen in der Fassung vom 11.08.2022

  • Umweltbericht mit integrierter Eingriff-Ausgleichsbilanz, GÖG, in der Fassung vom 03.05.2022
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, GÖG, in der Fassung vom 21.10.2019
  • FFH-Vorprüfung, GÖG, in der Fassung vom November 2017
  • Aufwertung Ersatzhabitat und Dokumentation Zauneidechsenumsiedlung, GÖG in der Fassung vom 21.12.2021

 

§ 3 Ordnungswidrigkeiten

  1. Ordnungswidrig im Sinne des § 75 Abs. 3 Nr. 2 LBO handelt, werden aufgrund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 75 Abs. 4 LBO mit einer Geldbuße geahndet werden.
  1. Ordnungswidrig im Sinne des § 213 Abs 1, Nr. 3 BauGB handelt, werden im Bebauungsplan nach § 9 Abs. 1Nr. 25 b) festgesetzten Pflanzbindungen zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 213 Abs. 3 BauGB mit einer Geldbuße geahndet werden.

 

§ 4 Inkrafttreten

Der Bebauungsplan „Büchig – 1. Änderung“, Gemarkung Göbrichen sowie die örtlichen Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Büchig – 1. Änderung“, Gemarkung Göbrichen treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Mit Inkrafttreten dieser Satzungen verlieren die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Büchig“, soweit sie von diesen Satzungen überplant werden, ihre Rechtswirksamkeit.

 

Straßenbeleuchtung
Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Betriebsführungsvertrages

Beschluss:
Für die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung wird mit der Netze BW GmbH der Dienstleistungsvertrag „Betriebsführung der Straßenbeleuchtung – Comfort Partner –“ abgeschlossen.

 

Kommunales Krisenmanagement
Beschaffung von Notstromaggregaten
Information

 

Wahl des 3. Stv. Bürgermeisters
Beratung und Beschlussfassung

Beschluss:
Der Gemeinderat wählt gemäß § 48 in Verbindung mit § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Neulingen aus der Mitte des Gemeinderats den 3. Stv. Bürgermeister.
Gemeinderat Matthias Bach wird zum 3. Stv. Bürgermeister gewählt.

 

Vertretung der Gemeinde Neulingen in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Neulingen
Beratung und Beschlussfassung über die personelle Besetzung 

Beschluss:
Der Gemeinderat bestellt aus seiner Mitte als Mitglied für die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Neulingen Gemeinderat Walter Bischoff.

 

Aufnahme eines Darlehens für den Kämmereihaushalt
Beratung und Beschlussfassung

Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, das in der Sachdarstellung der Druckvorlage DV Nr. 22/079 genannte Darlehen auf dem Kreditmarkt aufzunehmen. Über das Ergebnis ist dem Gemeinderat zu berichten.

 

Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse

Der Vorsitzende teilt mit, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 27.07.2022 folgenden nichtöffentlichen Beschluss gefasst hat.

Dem Stundungsantrag vom 03.06.2022 wird, wie in der Sachdarstellung der Druckvorlage DV Nr. 22/069 erläutert, zugestimmt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderats noch nicht genehmigt ist.