Donnerstag, 5. Oktober 2023

Bekanntgabe zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats (September 2023)

Bekanntgabe der in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 27.09.2023 gefassten Beschlüsse auf der Homepage

Unbeplanter Innenbereich Ortsteil Bauschlott
Bauantrag auf Errichtung eines Geräteschuppens auf dem Flst. Nr. 7/1, Brettener Weg 5
Beratung und Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen

Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Geräteschuppens auf dem Flst.Nr. 7/1, Brettener Weg 5 wird erteilt.

 

Bebauungsplan „Wolfsbaum-Wohnen“, Gemarkung Göbrichen
Antrag auf Errichtung einer Stützmauer auf dem Flst. Nr. 7342, Am Wolfsbaum 53
Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Befreiung bzgl. der Höhe

Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung bzgl. der Abweichung von der Höhe der Stützmauer auf dem Flst. Nr. 7342, Am Wolfsbaum 53 wird unter der Voraussetzung erteilt, dass die Stützmauer entsprechend begrünt wird.

 

Fortschreibung Lärmaktionsplanung
Beratung und Beschlussfassung

Beschluss:
a) Das Büro Koehler & Leutwein wird mit der Fertigung des Erläuterungsberichtes entsprechend den in der Sachdarstellung dargestellten Maßnahmen beauftragt.

b)Die Verwaltung wird mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beauftragt.

 

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Solarpark Vogelherd“ Gemeinde Ölbronn-Dürrn
Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahme

Beschluss:
Die Verwaltung wird mit Abgabe folgender Stellungnahme beauftragt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedanken uns für die Beteiligung an o.g. Verfahren.

Im Hinblick auf die Notwendigkeit der dezentralen Stromgewinnung und künftigen Strom-versorgung nach dem beschlossenen Ausstieg Deutschlands aus der Energiegewinnung aus fossilen Brennstoffen und der Kernkraft werden Anlagen zur Erzeugung von Stromge-winnung aus regenerativen Energien unumgänglich. Die Beeinträchtigung des Land-schaftsbildes durch die beantragte PV-Anlage lässt sich bei dieser Art der Energieerzeu-gung systembedingt leider nicht vermeiden.

Die Gemeinde Neulingen trägt gegen den Bebauungsplanentwurf keine Bedenken und /oder Anregungen vor.

Wie in der Begründung ausgeführt, ist der Flächennutzungsplan des Gemeindeverwal-tungsverbandes Neulingen in der nächsten Fortschreibung entsprechend anzupassen.

 

……

 

Bebauungsplan „Südlich des Hohbergs“, Stadt Pforzheim
Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahme

Beschluss:
Zur Offenlage des Bebauungsplanes „Südlich des Hohbergs“, Stadt Pforzheim werden keine weiteren Anregungen vorgetragen.

 

Richtline über die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Fußballvereine für die Bewirtschaftung und Unterhaltung der Sportplätze
Beratung und Beschlussfassung

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt folgende:

 

Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Fußballvereine für die
Bewirtschaftung und Unterhaltung der Sportplätze

  1. Die Gemeinde Neulingen unterstützt die Neulinger Fußballvereine ideell, materiell und finanziell. Die in dieser Förderungsrichtlinie aufgeführten Zuschüsse können nur im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Mittel gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.
  2. Die Neulinger Fußballvereine erhalten für die Bewirtschaftung und Unterhaltung (Pflege) der von ihnen genutzten gemeindlichen Sportplätze einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 2/3 der nachgewiesenen Aufwendungen bis zu einem Höchstzuschussbetrag von 11.000 € im Jahr je Verein. Nachgewiesene Eigenleistungen können je Arbeitsstunde mit 11 € in Anrechnung gebracht werden.
  3. In den Kosten der Bewirtschaftung und Unterhaltung sind u. a. enthalten:
    -Mähen (Betriebskosten, Wartung, Versicherung Robotermäher)
    -Bewässerung (Wasserkosten, Wartung und Unterhaltung Beregnungsanlage)
    -Beleuchtung (Stromkosten, Wartung, Leuchtmittel)
    -Sonstiges (Düngen, Vertikutieren, Sanden, Striegeln, Unkrautbekämpfung etc.)

    Aufwendungen, welche bisher von der Gemeinde übernommen wurden (insbesondere Wartung und Versicherung Robotermäher sind ab Inkrafttreten dieser Richtlinie von den Vereinen selbst zu tragen. Abweichende Regelungen in den jeweiligen Pachtverträgen gelten weiter.
  4. Der Nachweis über die vom Verein erbrachten Leistungen (Fremdleistungen/Eigenleistungen) ist bis zum 31.03. des Folgejahrs zu erbringen. Eigenleistungen sind namentlich nachzuweisen (jeweilige Gesamtzahl der Arbeitsstunden und Tätigkeit). Auf Antrag kann eine angemessene Abschlagszahlung zum 1.7. des Förderjahres gewährt werden.
  5. Diese Richtlinie tritt am 01. Januar 2024 in Kraft. Frühere Regelungen über die Bezuschussung der Sportplatzpflege werden hiermit aufgehoben.

 

Vereinsförderung
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Richtlinien über die Förderung der Jugendarbeit und Jugendfreizeiten (Erhöhung Jahresbetrag)

Beschluss:
Die Richtlinien über die Förderung der Jugendarbeit und Jugendfreizeiten vom 14. Mai 2008 werden mit Wirkung vom 01. Januar 2024 wie folgt geändert.

  1. Zuschuss für die Jugendarbeit
  2. Die Gemeinde Neulingen gewährt Sport-, und Kulturvereinen sowie Rettungs- und Sozialdiensten für jedes jugendliche Mitglied unter 18 Jahren einen Zuschuss von 12,00 € pro Jahr.

 

Bewirtschaftungsplan für den Gemeindewald Neulingen
Beratung und Beschlussfassung über den Vollzug des Forstwirtschaftsjahres 2022

Beschluss:
Der Vollzug des Bewirtschaftungsplans für das Forstwirtschaftsjahr 2022 wird anerkannt.

 

Kommunalwahlen 2024
Beratung und Beschlussfassung über die Anzahl und die Verteilung der Sitze im Gemeinderat bei unechter Teilortswahl

Beschluss:
Die Anzahl von 15 Gemeinderatssitzen sowie deren bisherige Verteilung auf die Wohnbezirke im System der unechten Teilortswahl wird belassen.

 

Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse

Der Vorsitzende teilt mit, dass keine nichtöffentlich gefassten Beschlüsse bekanntzugeben sind.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderats noch nicht genehmigt ist.