Mittwoch, 7. Juli 2004
Mit einem Haushaltszwischenbericht unterrichtete die Neulinger Verwaltung den Gemeinderat über die Entwicklung der Gemeindefinanzen. ,Mit einem Haushaltszwischenbericht unterrichtete die Neulinger Verwaltung den Gemeinderat über die Entwicklung der Gemeindefinanzen.
Beim Verwaltungshaushalt setze sich der Vorjahrestrend fort, so Rechnungsamtsleiter Dieter Regelmann. Auch 2004 muss mehr Geld als ursprünglich vorgesehen vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt für die Deckung der laufenden Ausgaben überwiesen werden. Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer mit 297.000 € und beim Gemeindeanteil der Einkommensteuer mit 180.000 €, abzüglich Minderausgaben bei den Umlagen, erhöhen die Zuführungsrate an den Verwaltungshaushalt um nun fast 400.000 € auf 944.000 €. Wie kann das finanziert werden, interessierte den Gemeinderat besonders: Aus zusätzlichen Erlösen aus dem Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken der Gemeinde. Bürgermeister Heinz Raißle unterstrich die Feststellung, dass trotz schwieriger Haushaltslage der Haushaltsausgleich ohne Darlehensaufnahme gesichert ist. Da die Defizite auf Dauer nicht durch Vermögensverkäufe aufgefangen können, war auch zu hören: „Wir sind an Punkten angekommen, über Dinge nachzudenken, die richtig weh tun“. Gemeinderat Ralf Ebert wies auf die Darlehensaufnahme bei Eigenbetrieben hin. Die Gemeinde nehme die gewährten inneren Darlehen zurück. Fremddarlehen seien derzeit günstiger als die Eigenkapitalverzinsung, so die Finanzierungsüberlegungen der Verwaltung. Zur Finanzierung von Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung schlägt die Verwaltung nach neuester Gebührenkalkulation vor, die monatliche Grundgebühr beispielsweise auf jeweils 3,00 € für einen 5m³-Zähler ab 1. August zu erhöhen, was angenommen wurde. Bei den nach dem Verbrauch zu berechnenden Wasser- und Abwassergebühren bleibt es bei zusammen vier Euro je Kubikmeter. Bezüglich der Grundgebühr wurde von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass der Fixkostenanteil, also die Vorhaltungskosten bei der Wasserversorgung bei rund 80 Prozent der Kosten für Bezug und Betrieb liegen. Gemeinderat Heiner Furrer schlugt ein Nachdenken über die Kostenaufteilung in einer Klausursitzung vor. Die geologischen Verhältnisse und das Wasserschutzgebiet auf der Bauschlotter Platte machen die Abwasserbehandlung, insbesondere die der Oberflächenabwässer bei Niederschlägen recht aufwendig. Außerdem Dachwasser muss alles Niederschlagwasser behandelt werden. Unbehandelt darf mit Rücksicht auf den Trinkwasserschutz unterliegender Gemeinden nichts versickern. Allerdings sei bis heute trotz entsprechender Untersuchungen nicht erwiesen, dass diese Gefahr überhaupt besteht. So muss der Abwasserband Weissach- und Oberes Saalbachtal mit Sitz in Bretten die ehemalige Kläranlage Göbrichen, die bisher schon der Regenwasserbehandlung dient, erweitern und technisch neu ausstatten. Hierüber wurde der Gemeinderat vom planenden Ingenieurbüro unterrichtet. Die Baumaßnahme ist mit rund 660.000 € veranschlagt. Eine beantragte Grundstücksteilung im Gewerbegebiet „Wolfsbaum“ in Göbrichen war Anlass für eine grundsätzliche Debatte. Bürgermeister Raißle wies darauf hin, dass durch die Teilung von Grundstücken in den ohnehin gering bemessenen Gewerbegebieten, der Gewerbeanteil mehr und mehr zurückgedrängt werden könne, da mit einer genehmigten Grundstücksteilung als Präzedenzfall weitere Grundstücksteilungen nicht verhindert werden könnten. Das Wohnen würde die gewerbliche Nutzung zurückdrängen. Dies würde auch der bisherigen Zielsetzung der Bauleitplanung sowie die Umlegungsvorgaben für diese Gebiete widersprechen, wonach im Gewerbegebiet nur eine Wohnung je Grundstück für den Betriebsleiter zulässig ist. Der Gemeinderat sah das Problem entsprechend und folgte dem Vorschlag der Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen für eine Grundstücksteilung zu versagen. ,Beim Verwaltungshaushalt setze sich der Vorjahrestrend fort, so Rechnungsamtsleiter Dieter Regelmann. Auch 2004 muss mehr Geld als ursprünglich vorgesehen vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt für die Deckung der laufenden Ausgaben überwiesen werden. Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer mit 297.000 € und beim Gemeindeanteil der Einkommensteuer mit 180.000 €, abzüglich Minderausgaben bei den Umlagen, erhöhen die Zuführungsrate an den Verwaltungshaushalt um nun fast 400.000 € auf 944.000 €. Wie kann das finanziert werden, interessierte den Gemeinderat besonders: Aus zusätzlichen Erlösen aus dem Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken der Gemeinde. Bürgermeister Heinz Raißle unterstrich die Feststellung, dass trotz schwieriger Haushaltslage der Haushaltsausgleich ohne Darlehensaufnahme gesichert ist. Da die Defizite auf Dauer nicht durch Vermögensverkäufe aufgefangen können, war auch zu hören: „Wir sind an Punkten angekommen, über Dinge nachzudenken, die richtig weh tun“. Gemeinderat Ralf Ebert wies auf die Darlehensaufnahme bei Eigenbetrieben hin. Die Gemeinde nehme die gewährten inneren Darlehen zurück. Fremddarlehen seien derzeit günstiger als die Eigenkapitalverzinsung, so die Finanzierungsüberlegungen der Verwaltung. Zur Finanzierung von Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung schlägt die Verwaltung nach neuester Gebührenkalkulation vor, die monatliche Grundgebühr beispielsweise auf jeweils 3,00 € für einen 5m³-Zähler ab 1. August zu erhöhen, was angenommen wurde. Bei den nach dem Verbrauch zu berechnenden Wasser- und Abwassergebühren bleibt es bei zusammen vier Euro je Kubikmeter. Bezüglich der Grundgebühr wurde von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass der Fixkostenanteil, also die Vorhaltungskosten bei der Wasserversorgung bei rund 80 Prozent der Kosten für Bezug und Betrieb liegen. Gemeinderat Heiner Furrer schlugt ein Nachdenken über die Kostenaufteilung in einer Klausursitzung vor. Die geologischen Verhältnisse und das Wasserschutzgebiet auf der Bauschlotter Platte machen die Abwasserbehandlung, insbesondere die der Oberflächenabwässer bei Niederschlägen recht aufwendig. Außerdem Dachwasser muss alles Niederschlagwasser behandelt werden. Unbehandelt darf mit Rücksicht auf den Trinkwasserschutz unterliegender Gemeinden nichts versickern. Allerdings sei bis heute trotz entsprechender Untersuchungen nicht erwiesen, dass diese Gefahr überhaupt besteht. So muss der Abwasserband Weissach- und Oberes Saalbachtal mit Sitz in Bretten die ehemalige Kläranlage Göbrichen, die bisher schon der Regenwasserbehandlung dient, erweitern und technisch neu ausstatten. Hierüber wurde der Gemeinderat vom planenden Ingenieurbüro unterrichtet. Die Baumaßnahme ist mit rund 660.000 € veranschlagt. Eine beantragte Grundstücksteilung im Gewerbegebiet „Wolfsbaum“ in Göbrichen war Anlass für eine grundsätzliche Debatte. Bürgermeister Raißle wies darauf hin, dass durch die Teilung von Grundstücken in den ohnehin gering bemessenen Gewerbegebieten, der Gewerbeanteil mehr und mehr zurückgedrängt werden könne, da mit einer genehmigten Grundstücksteilung als Präzedenzfall weitere Grundstücksteilungen nicht verhindert werden könnten. Das Wohnen würde die gewerbliche Nutzung zurückdrängen. Dies würde auch der bisherigen Zielsetzung der Bauleitplanung sowie die Umlegungsvorgaben für diese Gebiete widersprechen, wonach im Gewerbegebiet nur eine Wohnung je Grundstück für den Betriebsleiter zulässig ist. Der Gemeinderat sah das Problem entsprechend und folgte dem Vorschlag der Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen für eine Grundstücksteilung zu versagen.