Altersjubiläen

Altersjubiläen und Ehejubiläen werden im Amtsblatt und in der Pforzheimer Zeitung veröffentlicht. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

Wenn Sie keine Veröffentlichung wünschen, geben Sie uns bitte rechtzeitig vorher Bescheid.

Zuständiges Amt

Sprechzeiten:

Montag - Samstag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag, Donnerstag, Freitag nachmittags 14:30 - 18:00 Uhr

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Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Altersjubiläen finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: