Bodenrichtwerte

Der Zweckverband Gemeinsamer Gutachterausschuss im Enzkreis hat nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) die nachfolgenden Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 ermittelt:

Ihr Ansprechpartner

Der im Jahr 2020 gegründete Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Enzkreis“ mit Sitz in Mühlacker nimmt die gesetzlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke wahr.

Die Gemeinde Neulingen hat sich dem Zweckverband als Gründungsmitglied angeschlossen.

Die Geschäftsstelle des Zweckverbands hat am 1. Februar 2021 ihren Betrieb aufgenommen und führt künftig die Erstellung von Verkehrswertgutachten durch.

Zudem werden die Bodenrichtwerte mittels einer Kaufpreissammlung erhoben sowie die für eine Wertermittlung erforderlichen Marktdaten abgeleitet.

Auskünfte zu Bodenrichtwerten und Anträge zur Erstellung von Wertgutachten erhalten Sie bei der Geschäftsstelle unter folgenden Kontaktdaten:

 

Zweckverband Gemeinsamer Gutachterausschuss im Enzkreis
Bahnhofstraße 13
75417 Mühlacker
Tel.:    07041 / 98692-0
Fax:    07041 / 98692-99
Email: gutachter@gua-enzkreis.de

 

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Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Bodenrichtwerte finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: