Eheschließung / Eheurkunden

Auch wenn kein Aufgebot mehr erforderlich ist, sollte zwischen Anmeldung der Eheschließung und Eheschließung genügend Zeit für die Bearbeitung und Überprüfung vorhanden sein.

Sind beide Verlobte ledig und deutsch muß eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister, eine Aufenthaltsbescheinigung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnorts) und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

Waren die Verlobten schon ein oder mehrmals verheiratet und/oder sind Kinder vorhanden, deren Namen durch die Heirat geändert werden soll, oder auch bei ausländischer Staatsangehörigkeit eines Verlobten, sollte direkt Kontakt mit dem Standesamt aufgenommen werden.

Ihre Ansprechpartner

Zu folgenden Zeiten bin ich für Sie erreichbar:

Montag und Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
14:30 - 18:00 Uhr

Freitag
08:30 - 12:00 Uhr

Termine am Nachmittag nach vorheriger Vereinbarung.

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