Familienpass

Diesen Pass können erhalten:

  • Familien mit mind. 3 kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.
  • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mind. einem kindergeldberechtigtem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
  • Familien mit einem kindergeldberechtigtem schwerbehindertem Kind mit mind. 50 v.H. Erwerbsminderung
  • Einkommensunabhängig
  • die Inhaber sind berechtig, die im Gutscheinheft genannten Einrichtungen unentgeltlich zu besuchen

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Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Familienpass finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: