Hundesteuer
Jeder über drei Monate alte Hund ist vom Hundehalter innerhalb zwei Wochen nach Beginn des Haltens oder nach dem der Hund das steuerpflichtige Alter erreicht hat, beim Steueramt anzumelden.
Kosten: Ersthund 96,- €, Zweithund und jeder weitere 192,- €
Anmeldeformulare und Hundesteuermarken bei Zahlungsnachweis im Bürgerbüro erhältlich. Bei Verlust Ersatz gegen 5,00 Euro.
Ihre Ansprechpartner
Sprechzeiten
Montag - Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Wenn möglich vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.
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Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Hundesteuer finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: