Kinderreisepass

Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde des Kindes oder das Familienbuch der Eltern ggf. bereits vorhandene Identitätspapiere (z.B. alter Kinderausweis)
  • ein biometrisches Lichtbild
  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten)

Da sich die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder unterscheiden und Kinderreisepass nicht von allen Ländern anerkannt werden, sollten Sie bei der Botschaft Ihres Reiselandes nachfragen, ob ein Kinderreisepass ausreicht oder ein Reisepass ausgestellt werden muss.

Gültigkeit: Anders als bisher gilt für die Kinderreisepässe das Höchstalter von zwölf Jahren. Nach Vollendung des zwölften Lebensjahres dürfen keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden. Sollten Kinder ab 12 Jahren ein Reisedokument  benötigen, können diese einen normalen Reisepass beantragen. Für Reisen innerhalb Europa könnte jedoch auch ein Personalausweis beantragt werden.

Zur Ausstellung müssen Sie persönlich erscheinen. Außerdem ist die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter oder der Nachweis über das Sorgerecht erfolderlich.

Gebühr

  • Neuausstellung: 13,00 €              
  • Verlängerung: 6,00 €                                                                                                                                  

Kinder können nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden.

Wie bisher ist die Erstausstellung des Personalausweises kostenfrei. Für Kinderreisepässe sind keine Fingerabdrücke erforderlich.

Hinweis: alle im Umlauf befindlichen Kinderreisepässe werden nur noch bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert. Die grünen Kinderausweise werden nicht mehr verlängert, behalten jedoch ihre Gültigkeit bis zur eingetragenen Dauer.

Zuständiges Amt

Sprechzeiten:

Montag - Samstag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag, Donnerstag, Freitag nachmittags 14:30 - 18:00 Uhr

Das könnte Sie interessieren

Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Kinderreisepass finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: