Melderegister (Auskunft / Übermittlungssperre)
Die Gebühr für eine einfache Melderegisterauskunft beträgt 5,10 Euro. Sofern eine erweiterte Melderegisterauskunft benötigt wird, muss das berechtigte Interesse glaubhaft gemacht werden. Die Gebühr dafür beträgt dann 10,20 Euro.
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Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Melderegister (Auskunft / Übermittlungssperre) finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: