Reisepass

Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn die Person sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des Reiseeintritts möglich ist. 

Bei der Beantragung sind alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis oder Personalausweis (soweit vorhanden)  oder Geburtsurkunde und ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 12 Monate) vorzulegen. 

Innerhalb weniger Tage kann in der Regel ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Belegen (z.B. Flugtickets für eine kurzfristig anstehende Reise) verlangen. Der vorläufige Reisepass wird nicht von allen Staaten anerkannt.

Er gilt 12 Monate und kostet 26,00 €.

Zuständiges Amt

Sprechzeiten:

Montag - Samstag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag, Donnerstag, Freitag nachmittags 14:30 - 18:00 Uhr

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