Trinkwasseruntersuchung / Wasserhärte

Nach § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln vom 17. Juli 2013 sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:

  • Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4°dH)
  • Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 °dH)
  • Härtebereich hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH)

Das Trinkwasser aus dem Bodensee ist mit 1,61 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht ehemals 9,0 °dH) dem Härtebereich mittel zuzuordnen.

Die Qualitätsdaten des Trinkwassers aus dem Bodensee (Jahresmittelwerte 2016) können unter www.zvbwv.de (Trinkwasser, Wasseranalyse) eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

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