03.02.2009

Aus dem Gemeinderat

Radweg Bauschlott - Ölbronn – Entwurfsplanung genehmigt

Die dringend notwendige Schließung der rund 750 Meter langen Radweglücke zwischen Bauschlott und Ölbronn nimmt konkrete Formen an. Nachdem der notwendige Grunderwerb getätigt werden konnte und der Gemeinderat jetzt die Entwurfsplanung der Kirn Ingenieure, Pforzheim, gebilligt hat, kann voraussichtlich im Juni mit dem Bau begonnen werden.

Die Radwegtrasse besteht aus zwei Teilen. Der erste Abschnitt beginnt bei der Einmündung des verlängerten Auweges in die L 611. Er führt auf der Südseite der Landesstraße bis zum Wegekreuz auf Ölbronn-Dürrner Gemarkung. Ab dort befinden sich die Radfahrer auf dem bestehenden Radwegenetz der Nachbargemeinde. Bei der besagten Einmündung des Auweges überquert der Radweg die Landesstraße. Der dort beginnende zweite Trassenabschnitt des Radweges geht auf der Nordseite der L 611 in nordwestlicher Richtung weiter bis zum bestehenden Feld- und Radweg Richtung Böllstrichseen. Für die Überquerung der L 611 wurde die Auweg-Einmündung deshalb gewählt, weil hier die beste Einsicht nach beiden Seiten in die viel befahrene Landstraße besteht. Die Radwege erhalten mit drei Metern eine größere Breite als üblich (Radwegbreite 2,50 m), damit sie auch von landwirtschaftlichen Fahrzeugen befahren werden können.

Dadurch kann die Zahl der kritischen Feldwegeinmündungen auf die L 611 verringert werden, was mehr Verkehrssicherheit bringt. Die Mehrkosten für die Überbreite trägt die Gemeinde Neulingen. Insgesamt sind die Baukosten der Radwegverbindung mit rund 250.000 Euro veranschlagt. Sie werden zu über 80 Prozent vom Land Baden-Württemberg getragen. Auf Neulingen entfallen einschließlich der Planungskosten rund 66.000 Euro.

Aus der Mitte der Zuhörer kam zunächst Kritik an der Trassenführung. Wünschenswert sei eine kreuzungsfreie Verbindung auf der Südseite der Landstraße mit neuem Radweg zwischen Landstraße und Bauschlott. Bürgermeister Michael Schmidt wies darauf hin, dass der bestehende Betonfeldweg „Auweg“ ein Teil des Radwegenetzes ist und somit diesem Gesichtspunkt bereits Rechnung getragen sei.

Sowohl Bürgermeister Schmidt wie die Sprecher der Gemeinderatsfraktionen würdigten den Einsatz des Gemeinde- und Kreisrates Heinrich Furrer (Freie Wähler). Er hatte sich in den vergangenen beiden Jahren zusammen mit der Verwaltung unter Einschaltung der Landtagsabgeordneten, des Regierungspräsidiums und des Enzkreises für den Lückenschluss - der schon seit 20 Jahren im Raum stand - stark gemacht. Jetzt muss das zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe, nach einer noch zu erfolgenden Stellungnahme des Enzkreises, die Trassenplanung endgültig genehmigen.


Nußbaumer Bürger wollen keinen Mobilfunkmast
- Über 350 Unterschriften gegen das Bauvorhaben eines Netzbetreibers - Nächste Ratssitzung in Nußbaum

Der Bauantrag eines Netzbetreibers zur Aufstellung einer Sende- und Empfangsanlage für Mobilfunk im Nußbaumer Gewann Dietersberg füllte den großen Sitzungssaal im Neulinger Verwaltungszentrum.  Das in Nußbaum wohnhafte Gemeinderatsmitglied Bernd Eid (FWV) war von dortigen Einwohnern beauftragt worden, Bürgermeister Michael Schmidt eine Liste mit über 350 Unterschriften zu übergeben.

Die Stichworte „Landschaftsschutz“, „Gesundheit“ und „Umwelt“ waren im Wesentlichen die Kurzbegründungen für die ablehnende Haltung der Unterzeichner. Bereits im Vorfeld der Gemeinderatssitzung hatte Hartmut Petri aus Nußbaum einige Fragen schriftlich an die Verwaltung gestellt, die er unter dem Tagesordnungspunkt „Fragestunde der Einwohner“ wiederholt hat. Er sagte, dass sich die Mobilfunkversorgung im Ortsteil Nußbaum dahingehend verbessert habe, dass jetzt zwei Mobilfunknetze den Bereich abdecken würden. Er fragte, ob eine mögliche Verwendung der schon auf Göbricher und Bauschlotter Gemarkung existierenden Mobilfunkmasten geprüft worden sei (Umbau und Erweiterung dieser Anlagen) und eine Standortanalyse durchgeführt worden sei. Auch eine genehmigte Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur mit EMF-Studie über die zu erwartende Strahlenbelastung sei nach seiner Meinung für den Bauantrag zwingend notwendig. Petri, der betonte, dass es hauptsächlich um den gesundheitlichen Aspekt und nicht um die Verhinderung von zukunftsorientierten Technologien gehe, sprach auch die Themen Bürgerversammlung und Standortverlagerung an den Waldrand von Neulingen an. 


Bürgermeister Michael Schmidt erwiderte, dass die Fragen an den Bauantragsteller weiter geleitet wurden, allerdings noch keine Antworten eingegangen seien. Über den Bauantrag werde in dieser Sitzung auch nicht entschieden. Er würde dem Rat nur zur Kenntnis gebracht. Es sei bereits ein weiterer Sitzungstermin und zwar am 4. Februar im Ortsteil Nußbaum vorgesehen, bei dem weitere Informationen zu erhalten sind. Schmidt machte deutlich, dass die Verwaltung von diesem Bauantrag auch nicht gerade begeistert sei. Allerdings sei man gehalten, die rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Danach handle es sich hier um ein privilegiertes Bauvorhaben, das im Außenbereich zulässig sei, wenn bestimmte Vorgaben eingehalten werden.

Der Gemeinderat müsse über den Bauantrag innerhalb einer Frist von zwei Monaten entscheiden. Würde er das nicht tun, gelte nach Ablauf dieses Zeitraumes das Einvernehmen der Gemeinde automatisch als erteilt. Für die Baugenehmigung mit der erforderlichen Prüfung aller rechtsrelevanten Notwendigkeiten sei die Baurechtsbehörde beim Landratsamt Enzkreis zuständig. Für die baurechtliche Genehmigung von Mobilfunkeinrichtungen gibt es klare gesetzliche Regelungen und zwischenzeitlich auch eine gefestigte Rechtssprechung, ergänzte Ortsbaumeister Ralf Kilgus.


Ausbau der Wiesenstraße

Die Wiesenstraße in Göbrichen soll zwischen der Gartenstraße und der bereits ausgebauten nördlichen Querspange saniert werden. Das Ingenieurbüro Kirn, Pforzheim, hat im Gemeinderat eine Entwurfsplanung mit drei Varianten vorgestellt. Die Planungsvarianten sollen demnächst mit den Anliegern besprochen werden. Bei seiner Entscheidung über die Art des Ausbaues will der Gemeinderat die Anregungen und Wünsche der Bürger berücksichtigen.

Zahl der Gemeinderatssitze bleibt unverändert

In Vorbereitung auf die Gemeinderatswahl am 7. Juni dieses Jahres wollte die Verwaltung wissen, ob die Zahl der Gemeinderäte beibehalten werden soll. Die aus drei Teilen bestehende Gemeinde Neulingen hat die so genannte „unechte Teilortswahl“ in ihrer Hauptsatzung festgelegt, mit folgender gestaffelter Sitzverteilung: Wohnbezirk Bauschlott 7 Sitze, Wohnbezirk Göbrichen 5 Sitze und Wohnbezirk Nußbaum 3 Sitze, zusammen 15 Sitze. Dazu kam bei der vergangenen Wahl noch ein Ausgleichsmandat für den Ortsteil Bauschlott, so dass der Rat derzeit 16 Mitglieder hat. In Neulingen könnte die reguläre Zahl der Ratsmitglieder (ohne Ausgleichsmandate) zwischen 14 und 22 festgesetzt werden. Nach den Berechnungen von Hauptamtsleiterin Silvia Günter-Roth bringt die bestehende Regelung die gerechteste Sitzverteilung auf die Ortsteile entsprechend der jeweiligen Einwohnerzahl. Dies sah auch der Gemeinderat so und verzichtete auf die Änderung der Hauptsatzung.

Für die Kommunalwahl wählte der Gemeinderat folgenden Gemeindewahlausschuss: Vorsitzender Bernd Steudle, stellv.Vorsitzende Silvia Günter-Roth, Beisitzer Renate Dilger, Dieter Regelmann, stellv.Beisitzer Marlies Zachmann, Gerd Rebstock.