20.12.2023

Aus der Arbeit des Gemeinderats

Gemeinderatssitzung 13. Dezember 2023

Bürgermeister Michael Schmidt informierte zu folgenden Punkten:

Zuschuss für den ländlichen Reit-, Zucht- und Fahrverein Göbrichen

Bezüglich der Nachfrage in der vergangenen Sitzung des Gemeinderats teilte der Bürgermeister mit, dass der ländliche Reit-, Zucht- und Fahrverein Göbrichen im Mai 2023 im Rahmen der Förderrichtlinien für die Hallenberegnungsanlage einen Investitionszuschuss von 25 %, dies entsprach 7.896,25 € erhalten hat.

 

Sanierung Pforzheimer Straße – B 294, Kreisverkehr

Am 20.11.2023 fand eine Videokonferenz mit dem Regierungspräsidium statt, bei der aufgrund der großen Rückstaulängen vor der Ampelanlage aus Richtung Ölbronn in den Spitzenzeiten das Thema Kreisverkehr nochmals thematisiert wurde. Insbesondere auch deshalb, weil sich dadurch ein zunehmender Schleichverkehr über den Auenhof ergeben hat. Herr Tromba vom Regierungspräsidium Karlsruhe erläuterte wie folgt, aus welchen Gründen schon bei einer ersten Vorprüfung zu Beginn des Planverfahrens von einem Kreisverkehr Abstand genommen wurde:

  • Wegen des hohen Anteils an Schwerverkehr und den damit erforderlichen Fahrbahnbreiten wäre ein großer Kreisverkehr mit 30 m Durchmesser notwendig, zzgl. Flächen für Rad- und Gehwege. Doch selbst bei Nutzung von Gemeindeflächen wären Eingriffe in private Grundstücke unvermeidlich. Der Erwerb solcher Flächen gestaltet sich äußerst schwierig. Ein kleinerer Kreisel würde dauerhafte Probleme verursachen.
  • Die geplante Ortsumgehung würde zu einer deutlichen Reduzierung des Verkehrs an diesem Knotenpunkt führen. Damit wäre ein solcher Eingriff und Aufwand nicht zu rechtfertigen. Herr Tromba merkte an, dass von Seiten des Regierungspräsidiums die Hoffnung auf die Realisierung der Ortsumgehung noch nicht aufgegeben wurde.
  • Die bisherigen Planungen zur Umgestaltung der Ortsdurchfahrt laufen im Bereich „Erhaltung“. Die Planung eines Kreisverkehrs wären im Bereich „Ausbau“ einzuordnen, d.h. eine solche Planung müsste vom Verkehrsministerium genehmigt werden. Dies würde eine erhebliche Zeitverzögerung mit ungewissem Ausgang mit sich bringen.
  • Zu bezweifeln ist, dass ein Kreisverkehr zu den Spitzenzeiten tatsächlich eine wesentliche Verringerung der Rückstaulängen bewirken würde. Hier ist erfahrungsgemäß die Unsicherheit einzelner Verkehrsteilnehmer ein nicht zu unterschätzender Rückstaugrund. Im Zuge der Sanierung der B294 sollte man sich jedoch über die Ampelanlage unterhalten.

 

Änderung der Landesbauordnung

Die zum Jahresende geplante Änderung der Landesbauordnung ist bereits zum 25.11.2023 in Kraft getreten. Die Änderungen sollen insbesondere der Verfahrensbeschleunigung dienen. Hierbei ist die Gemeinde insbesondere von folgenden Änderungen tangiert:

Einreichungsort baurechtlicher Anträge

Sämtliche baurechtliche Anträge sind ab sofort direkt bei der Baurechtsbehörde des Landratsamtes Enzkreis per E-Mail oder über das Portal ServiceBW einzureichen. Sobald alle Unterlagen vollständig sind (hierzu zählen auch sämtliche erforderlichen Anträge auf Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen), fordert die Baurechtsbehörde eine Stellungnahme von der Gemeinde an und veranlasst hierbei - falls erforderlich - eine Angrenzerbeteiligung. Die (vollständigen) Unterlagen werden durch die Gemeinde über das Portal des Enzkreises heruntergeladen.

Kenntnisgabeverfahren
Einreichungsort ist ebenfalls direkt bei der Baurechtsbehörde. Eine Nachbar- bzw. Angrenzerbeteiligung sieht der Gesetzgeber hier nicht mehr vor. Die Prüfung der Vollständigkeit erfolgt durch die Baurechtsbehörde. Die Gemeinde wird nachrichtlich über die Ausstellung der Vollständigkeit durch die Baurechtsbehörde informiert.

Nachbarbeteiligung
Mit der Aufforderung zur Stellungnahme durch die Baurechtsbehörde an die Gemeinde wird gleichzeitig mitgeteilt, ob und ggf. welche Angrenzer innerhalb von fünf Arbeitstagen durch die Gemeinde zu benachrichtigen sind (§ 55 Abs. 1 S. 1 LBO). Ein Angrenzer wird künftig nur noch dann beteiligt, wenn eine Abweichung/Ausnahme/Befreiung zu einer nachbarschützenden Vorschrift erteilt werden soll.

 

Erschließungsmaßnahmen „Wolfsbaum-Gewerbe-Erweiterung“ und „Kanalstraße“

Die Maßnahmen befinden sich bis 20.01.2024 in der Winterpause.

 

Fassadensanierung Verwaltungszentrum

Das Gerüst soll noch vor Weihnachten abgebaut werden.

 

Erweiterung Gräfin-Rhena-Halle

Die Arbeiten laufen planmäßig. Die Dachkonstruktion soll noch vor Weihnachten erfolgen.

 

Fragestunde für Einwohner

Ein Zuhörer fragte nach zukünftigen Holzversteigerungen und deren Ablauf. Ihm wurde bestätigt, dass diese wieder geplant sind bzw. dass es wieder die traditionellen Holzversteigerungen, wie vor der Pandemie, geben soll.

 

Förderprogramm Energieberatung für Nichtwohngebäude

Sanierungsfahrpläne Friedrich-Weinbrenner-Schule und Gräfin-Rhena-Halle

Vorstellung des Abschlussberichtes

Druckvorlage 23/095

Im Rahmen der Fokusberatung der keep (Klimaschutz und Energieagentur Enzkreis Pforzheim) wurde mit dem Abschlussbericht zur Einstiegsberatung unter anderem auch als aktuelle Maßnahmen die Sanierungskonzepte für die Gräfin-Rhena-Halle und die Friedrich-Weinbrenner-Schule aufgeführt. Die entsprechenden Förderanträge für die „Energieberatung für Nichtwohngebäude“ wurden zwischenzeitlich gestellt und die Zuwendungsbescheide mit einer Förderung von 80% erteilt. Der richtlinienkonforme Energieberatungsbericht wurde durch die Firma SES-Ingenieure Karlsruhe erstellt und durch Herr Böttger anhand einer Präsentation erläutert. Er sprach dabei den steigenden Energiebedarf bis 2050 und den Rückgang fossiler Brennstoffe an. Die weltweite Bevölkerungszunahme erfordert Energiesparlösungen und die Förderung erneuerbarer Energiequellen. Herr Böttger betonte die Wirtschaftlichkeit globaler Energiequellen, erwähnte Bundesmaßnahmen und seine Arbeit an Energiebilanzen sowie Wirtschaftlichkeitsanalysen für Gebäude.

Für die Friedrich-Weinbrenner-Schule fasste er zusammen, dass sie in einem überwiegend ordentlichen Zustand, die Anlagentechnik jedoch veraltet ist. Er schlug als Sanierungsmaßnahmen eine Dämmung der Gebäudehülle und die Sanierung der Fenster vor. Vergleichbar ist die Situation in der Gräfin-Rhena-Halle, auch hier sind Optimierungen notwendig. Er erwähnt eine super Technik, jedoch funktioniert die Steuerung nicht. Er ging auch auf die Heizung ein und dass die Lüftungsanlage veraltet und die Warmwasserspeicher zu groß sind.

In der folgenden Beratung hat sich der Gemeinderat intensiv mit dem Thema „Energiesparen“ auseinandergesetzt. Zusammenfassend sieht Herr Böttger durch die Installation von Messsystemen Energieeinsparpotentiale. Die Stromverbräuche müssten sichtbar gemacht werden und eine Temperaturüberwachung könnte erfolgen. Er erwähnte in dem Zusammenhang den Einsatz der LoRaWAN Funktechnik und LED. Auch die Dämmung sei ein Punkt von vielen. Er betonte nochmals, dass davor Energie gespart und erneuerbare Energien eingesetzt werden sollten. Er sprach Photovoltaikanlagen auf grundsätzlich allen Dächern an und dass möglichst viel Energie erzeugt werden und in die Regelungstechnik investiert werden sollte, um quasi die eigene Energie nutzen zu können.

 

Bebauungsplan 'Wolfsbaum-Wohnen', Gemarkung Göbrichen Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Flst. Nr. 7308, Am Wolfsbaum 26

Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Befreiung bzgl. der Abweichung von der Dachneigung sowie der Dachfarbe

Druckvorlage 23/103

Bauamtsleiter Ralf Kilgus erläuterte den Sachstand. Die Bauantragstellerin beabsichtigt die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage. Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um einen Bungalow mit Teilunterkellerung. Das Bauvorhaben weicht in Bezug auf die Dachneigung sowie die Dachfarbe von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wolfsbaum-Wohnen“ ab, die Bauherrin hat diesbezüglich eine Befreiung beantragt.

Nach kurzer Beratung wurde der Beschlussantrag einstimmig angenommen.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung bzgl. der Abweichung von der Dachfarbe sowie der Dachneigung auf dem Flst. Nr. 7308, Am Wolfsbaum 26 wird erteilt.

 

Errichtung einer Wohncontainersiedlung auf dem Flst. Nr. 7381/1, Nordweg 6/1

Vorberatung

Druckvorlage 23/094

Der Bürgermeister führte in die Sachdarstellung ein und teilte dazu mit, dass sich die Unterbringungsmöglichkeiten zu Ende neigen und die Gemeindeverwaltung Schwierigkeiten bekommen könnte, obdachlose Personen unterzubringen. Aktuell steht voraussichtlich die Unterbringung einer Familie mit mehreren Kindern an. Anhand einer Präsentation stellte er eine geplante Modullösung für die Unterbringung von Flüchtlingen in einer Wohncontaineranlage vor. Dabei war die Maximalausnutzung des Grundstücks die Vorgabe für den Architekten.

Von Architekt Herbert Suedes in Abstimmung mit der Deutschen Industriebau Group wurde eine Vorentwurfsplanung für eine zweigeschossige Wohncontaineranlage erstellt, welche für maximal 52 Personen Wohnraum bieten könnte. Zwei Containerreihen sollen unter einem gemeinsamen flachen Stahltrapezdach als ein Gebäude erscheinen. Auf dem Grundstück steht bereits eine bestehende, aber beengte Holzunterkunft für Flüchtlinge, die inzwischen renovierungsbedürftig ist. Die neue Anlage ist als langfristige Flüchtlingsunterkunft gedacht und muss Energievorschriften entsprechen. Die geschätzten Investitionskosten liegen bei etwa 1,7 bis 2,0 Millionen €.

Das Grundstück Nordweg 6/1 liegt in einem Gewerbegebiet. Bis zum 31.12.2024 können hier Wohnungen genehmigt werden und behalten auch danach Bestandsschutz. Die Verwaltung plant, basierend auf diesem Entwurf, eine Baugenehmigung vorzubereiten und möglicherweise eine Ausschreibung durchzuführen, die dann den bauordnungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Ob das Förderprogramm „Wohnraum für Geflüchtete“ über 2023 hinaus fortgesetzt wird, bleibt unklar. Bisher betrug die Förderung für Systembauten 745,00 €/m² Wohnfläche.

Der Gemeinderat diskutierte kontrovers über Standort und Größe einer Wohncontaineranlage. Die Größe der vorgeschlagenen Anlage löste besonders Bedenken aus. Benannt wurden dabei auch die Rettungswege sowie Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten, gerade für Kinder. Kosten wurden ebenfalls ausführlich erörtert, wobei Massivbauoptionen etwa 5 Mio. € betragen würden. Der Bürgermeister bat um eine klare Richtung: Soll der Entwurf verworfen werden? Soll eine dreistöckige Planung verfolgt oder die Anlage halbiert werden? Er betonte die Aufnahmeverpflichtung der Gemeinde und die möglichen Kosten bei Nichterfüllung: Dann würde es sich schnell um mehrere zehntausend Euro handeln. Weiter sagte er, dass eine Lösung gefunden werden muss, da die Möglichkeit, privaten Wohnraum zu finden, erschöpft ist. Er fasste zusammen, dass der Diskussion zu entnehmen war, dass den meisten die angedachte Lösung zu groß erscheint.

Die Verwaltung wird nach einer Möglichkeit, die Dreistöckigkeit zu realisieren, suchen und die Anlage nur halb bis dreiviertel so groß dimensionieren bzw. optimieren und Anfang des nächsten Jahres wieder auf die Tagesordnung setzten.

 

Unbeplanter Innenbereich Ortsteil Nußbaum

Bauantrag auf Abbruch und Errichtung eines Wohnhauses auf dem Flst. Nr. 74/1, Pfarrstraße 5

Beratung und Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen

Druckvorlage 23/091

Die Bauantragsteller beabsichtigen den Abbruch der bestehenden Gebäude sowie die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung. Das Bauvorhaben beurteilt sich bauplanungsrechtlich nach § 34 BauGB. Das geplante Gebäude fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert.

Bauamtsleiter Ralf Kilgus wies auf einen Fehler im Beschlussantrag hin, dort wurde fälschlicherweise die Hausnummer „4“ benannt. Bürgermeister Schmidt stellte den um die Hausnummer korrigierten Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung

Dieser wurde einstimmig angenommen.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Abbruch der baulichen Anlagen sowie zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung auf dem Flst. Nr. 74/1, Pfarrstraße 5 wird erteilt.

 

Bebauungsplan "Roter Nußbaum II", Gemarkung Nußbaum

Bauantrag auf Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf dem Flst. Nr. 3234, Ruiter Straße 5

Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Befreiung bzgl. der Gestaltung

Druckvorlage 23/093

Ralf Kilgus nahm die Sachstandsdarstellung wie folgt vor. Die Bauantragstellerin beabsichtigt die Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses mit Garage und Carport. Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Roter Nußbaum II“. Das geplante Bauvorhaben passt sich in Bezug auf die Dachneigung sowie die Traufhöhe entlang der Ruiter Straße an das geplante Bauvorhaben auf dem unmittelbar angrenzenden Grundstück an. Durch die geplante symmetrische Gestaltung des Dachbereiches weicht das Bauvorhaben in Bezug auf die Firsthöhe sowie die Traufhöhe auf der Rückseite des geplanten Gebäudes von der geplanten Gestaltung auf dem angrenzenden Grundstück ab. Die Bauherrin hat diesbezüglich eine Befreiung beantragt.

Das Gremium fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung bzgl. der Gestaltung auf dem Flst. Nr. 3234, Ruiter Straße 5 wird erteilt.

 

Verkauf von gemeindeeigenen Wohnbaugrundstücken "Kanalstraße"

Beratung und Beschlussfassung über

a) die Richtlinien der Vergabe

b) den Verkaufspreis

Druckvorlage 23/101

Die Erschließung des Neubaugebiets „Kanalstraße“ in Nußbaum ist derzeit im Gange

und wird voraussichtlich im Sommer 2024 abgeschlossen. Die Gemeinde ist neben 2 Gewerbebauplätzen Eigentümerin folgender Wohnbauplätze:

Art

Anzahl

Einfamilienhaus

5

Doppelhaushälfte

6

Mehrfamilienhaus

4

 

Kämmerer Rolf Elsäßer berichtete somit von 15 Bauplätzen der Gemeinde. Die aktuellen Interessenten wurden angeschrieben, 40 Personen sind weiterhin interessiert. Er bat darum, die Verwaltung zu ermächtigen, die Bauplätze gemäß den zu beschließenden Vergaberichtlinien zu veräußern.

Die Vermarktung der Wohnbauplätze soll Anfang 2024 beginnen. Die Veräußerung der Bauplätze im Baugebiet „Göbricher Pfad“ in Bauschlott erfolgte aufgrund der vom Gemeinderat im Jahre 2014 beschlossenen Vergaberichtlinie (DV 14/119-1). Danach haben Neulinger Bürger grundsätzlich Vorrang vor anderen Bewerbern. Eine Unterscheidung nach sozialen Gesichtspunkten erfolgt erst in einem weiteren Prüfschritt.

Inzwischen gibt es jedoch ein Urteil, was diese Vorgehensweise nicht mehr erlaubt.

Unter Beteiligung des Innenministeriums hat jetzt der Gemeindetag Baden- Württemberg Muster-Kriterien für die kommunale Bauplatzvergabe „zum vollen Wert“ entwickelt, mit denen den Kommunen ein Leitfaden an die Hand gegeben wird.

(Nähere Informationen und Anmerkungen dazu finden Sie im Ratsinfosystem der Gemeinde Neulingen unter https://neulingen.gremien.info/meeting.php?id=2023-GR-235)

Rolf Elsäßer erwähnte einige Kriterien und erklärte, dass er das Kriterium der „ehrenamtlichen Tätigkeit als Gemeinderat“ entfernt habe, da er Bedenken hinsichtlich möglicher Voreingenommenheit hatte. Der Bürgermeister hat dem zwar widersprochen, allerdings sprach er sich dennoch für das Herauslassen des Kriteriums aus. Er betonte, dass es keine sachliche Rechtfertigung dafür gebe, wollte aber den Punkt klären.

Gemeinderat Furrer sprach von einer Art Diskriminierung des Gemeinderats, zumal dieses Ehrenamt die gleiche Wertigkeit wie ein anderes Ehrenamt habe und betonte, dass man nicht als Gemeinderat antritt, um Vorteile für sich selbst zu haben.

Herr Elsäßer teilte anhand seiner Präsentation mit, dass der Beschlussantrag geändert werden und unter Ziffer 8 der Kriterien ein Einschub zu den Ortsbezugskriterien aufgenommen werden soll.

Bezüglich Mehrfamilienhäusern wurde angemerkt, dass der aktuelle Entwurf wenig sinnvoll sei. Der Bürgermeister sprach sich dafür aus, Grundstücke für Mehrfamilienhäuser herauszunehmen und über diese separat im Gemeinderat zu entscheiden. Später wurde das vorgeschlagene Punktesystem für ehrenamtlich Tätige diskutiert, was zu kontroversen Ansichten führte. Der Vorsitzende zog daraufhin den Antrag zurück und schlug vor, die Richtlinien im kommenden Januar erneut im Gemeinderat zu behandeln, was vom Gremium befürwortet wurde.

 

Gebührennachkalkulationen Getrennte Abwassergebühr 2019-2021

und Wirtschaftsjahr 2022

Beratung und Beschlussfassung

Druckvorlage 23/097

Kämmerer Rolf Elsäßer erörterte ausführlich den Sachverhalt. Im November 2011 wurde die Getrennte Abwassergebühr rückwirkend zum 01. Januar 2010 bei der Gemeinde Neulingen eingeführt.

Gemäß § 13 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes können Städte und Gemeinden Gebühren für die Nutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen erheben. Diese Gebühren dürfen die betriebswirtschaftlichen Kosten nicht überschreiten, dürfen aber nicht den Anteil der Entwässerung von Wegen und Plätzen (Straßenentwässerungsanteil) umfassen. Bei der Gebührenfestlegung können die Gesamtkosten über bis zu fünf Jahre berücksichtigt werden. Wenn das tatsächliche Gebührenaufkommen die Kosten übersteigt, muss die Überdeckung innerhalb von fünf Jahren ausgeglichen werden; Unterdeckungen können in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.

 

Zu diesem Zweck erfolgten für den Zeitraum 2019-2021 und für das Wirtschaftsjahr 2022 jeweils einjährige Gebührennachkalkulationen. Diese Nachkalkulationen erfolgten zusammen mit der Neukalkulation der Abwassergebühren 2024-2025 durch das Fachbüro Heyder und Partner. Bei der Schmutzwasserbeseitigung ergab sich im Jahre 2022 eine Überdeckung sowie in den Jahren 2019,2020 und 2021 jeweils Unterdeckungen Bei der Niederschlagswasserbeseitigung ergab sich in den Jahren 2019 bis 2022 jeweils Überdeckungen. Der Gemeinderat hat im Einzelnen über die Verwendung dieser Gewinne und Verluste zu entscheiden. Eine Möglichkeit des Ausgleichs der Über- und Unterdeckungen ist die Einstellung der Ausgleichsbeträge in eine Gebührenkalkulation und der Beschluss des sich daraus ergebenden Gebührensatzes. Das Rechnungsergebnis des Kalkulationszeitraums 2022-2023 wird erst nach Beendigung des Jahres 2023 festgestellt und kann dann zum Ausgleich eingestellt werden. Deshalb wird lediglich das Rechnungsergebnis 2019-2021 in die Gebührenkalkulation 2024-2025 eingestellt.

Ohne weitere Aussprache fasste das Gremium einstimmig folgenden

Beschluss:

  1. Den Gebührennachkalkulationen Getrennte Abwassergebühr des Kalkulationszeitraums 2019-2021 und Wirtschaftsjahr 2022 von Heyder und Partner vom 26.10.2023 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung vorgelegen.
  2. Den in den Gebührenkalkulationen enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen wird zugestimmt.
  3. Die verbliebene Überdeckung des Kalkulationszeitraums 2019-2021 bei der Schmutzwasserbeseitigung in Höhe von insgesamt 98.010,61 € wird in die Gebührenkalkulation 2024–2025 eingestellt.
  4. Die verbliebene Überdeckung des Kalkulationszeitraums 2019-2021 bei der Niederschlagswasserbeseitigung in Höhe von 56.866,77 € wird in die Gebührenkalkulation 2024–2025 eingestellt.

 

Gebührenkalkulation Getrennte Abwassergebühr 2024-2025

Beratung und Beschlussfassung über die Gebührenkalkulation 2024-2025 und Änderung der Abwassersatzung der Gemeinde Neulingen

Druckvorlage 23/098

Die Kalkulation der Gesplitteten Abwassergebühren erfolgte zuletzt im Oktober 2021 für die Jahre 2022 bis 2023 durch das Fachbüro Heyder und Partner (DV 121/109). Aufgrund der Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes sind die Abwassergebühren regelmäßig zu kalkulieren. Die Nachkalkulationen der Zeiträume 2019 – 2022 ergaben bei beiden Teilbereichen in den verschiedenen Jahren sowohl Gewinne als auch Verluste. Auf die Druckvorlage DV 23/097 wird verwiesen.

Jetzt liegt die Gebührenkalkulation 2024-2025 vor. Nach der vorliegenden Gebührenkalkulation liegt der kostendeckende Gebührensatz unter Berücksichtigung des Ausgleichs der Über-/ bzw. Unterdeckungen der Jahre 2019-2021 in der Schmutzwasserbeseitigung bei 2,80 €/ m³ (bisher 2,10 €) sowie bei der Niederschlags-wasserbeseitigung bei 0,55 €/m² (bisher 0,44

Aufgrund einer EDV- Umstellung werden zukünftig Teilzahlungen in den Monaten Januar bis Dezember erhoben.

Aktuell liegt ein Antrag eines Bürgers vor, die Einleitung von Brauchwasser aus Zisternen

von den Abwassergebühren zu befreien. Als Begründung wird die Schonung der

Ressource Wasser sowie der Hochwasserschutz aufgeführt.

Nach kurzer Beratung wurde der Beschlussantrag einstimmig angenommen:

Beschluss:

  1. Der Gebührenkalkulation Getrennte Abwassergebühr 2024-2025 von Heyder und Partner vom 26.10.2023 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über den Gebührensatz vorgelegen.
  2. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation 2024-2025 wird zugestimmt.
  3. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen wird zugestimmt.
  4. Auf Grund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg sowie §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden- Württemberg hat der Gemeinderat am 13. Dezember 2023 folgende Satzung beschlossen:
    Die Satzung finden Sie unter AMTLICHE MITTEILUNGEN im vorderen Teil der Neulinger Nachrichten.

 

Gebührenkalkulation Wasserversorgungsgebühren 2024-2025

Beratung und Beschlussfassung über die Wasserversorgungsgebührenkalkulation 2024-2025 und Änderung der Wasserversorgungssatzung

Druckvorlage 23/099

Die Kalkulation der Wassergebühren erfolgte zuletzt im Oktober 2021 für den Zeitraum

2022-2024 (DV 21/107). Nach § 14 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 5 Jahren auszugleichen. Im Bereich der Wasserversorgung können zwar grundsätzliche Gewinne erzielt werden, dies ist jedoch nach der aktuellen Betriebssatzung ausgeschlossen und kann steuerliche Auswirkungen (Körperschafts- und Gewerbesteuerpflicht) haben.

Da sich in der Erfolgsplanung 2023 ff. aufgrund massiv steigender Kosten beim Wasserbezug Verluste abzeichneten, wird auf Anraten der Rechtsaufsicht die Kalkulation um ein Jahr vorgezogen. Die Verwaltung hat deshalb die Kalkulation der Wassergebühren für den Kalkulationszeitraum 2024-2025 beim Fachbüro Heyder und Partner in Tübingen in Auftrag gegeben. Diese Gebührenneukalkulation liegt jetzt vor. Neben der Verbrauchsgebühr wurden auch die Grundgebühren neu kalkuliert. Durch die Einbeziehung von Überdeckungen aus Vorjahren in Höhe von 35.404,42 € kann die Anhebung der Wasserverbrauchsgebühr minimal abgefedert werden. Die durchschnittliche Gebührenobergrenze beträgt laut Kalkulation 2,52 € netto je Kubikmeter Frischwasser (bisher 1,86 €).

Bei der Berechnung der neuen Grundgebühren wurden die voraussichtlichen Fixkosten 2024-2025 zugrunde gelegt. Davon wurden 20,40 % in die Kalkulation einbezogen (toleriert werden max. 30 %) Die Mietgebühren für die Ausgabe von beweglichen Wasserzählern (Standrohren) sind bisher nicht in der Satzung enthalten und sollen aus Gründen der Rechtssicherheit aufgenommen werden. Zudem sind die Kosten für Standrohre durch die Einführung neuer Normen (jährliche Prüfpflicht) enorm angestiegen, was eine Anpassung erforderlich macht. Aufgrund einer EDV- Umstellung werden zukünftig Teilzahlungen in den Monaten Januar bis Dezember erhoben.

Während der Beratung wurde auf die Erhöhung der Kosten durch die Bodenseewasserversorgung eingegangen. Auch die Themen Großverbraucher und weiterer Hochbehälter wurden andiskutiert.

Es erging folgender mehrheitlicher

Beschluss:

  1. Der Gebührenkalkulation Wasserversorgung 2024-2025 (Verbrauchsgebühren und Grundgebühren) sowie der Kalkulation der Gebühren für die Vermietung von Standrohren wird zugestimmt. Die Gebührenkalkulation hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen.
  2. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation 2024-2025 wird zugestimmt.
  3. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessens-entscheidungen wird zugestimmt.
  4. Der Verrechnung der Überdeckung in Höhe von 35.404,42 € wird zugestimmt.
  5. Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg sowie §§ 2, 11, 13 und 42 des Kommunalabgabengesetztes für Baden- Württemberg hat der Gemeinderat am 13. Dezember 2023 folgende Satzung beschlossen:
    Die Satzung finden Sie unter AMTLICHE MITTEILUNGEN im vorderen Teil der Neulinger Nachrichten.

 

Gemeinsamer Gutachterausschuss im Enzkreis

Beratung und Beschlussfassung über die Benennung der ehrenamtlichen Gutachter

Druckvorlage 23/096

In der Gemeinderatssitzung am 27.05.2020 wurden als Gutachter für den „Gemeinsamen Gutachterausschuss im Enzkreis“ Herr Ralf Kilgus und Herr Herbert Suedes vorgeschlagen. Auf die Vorlage Nr. 20/040 wird verwiesen. Beide wurden von der Verbandsversammlung des Gutachterausschusses als ehrenamtliche Gutachter bestellt.

Die Amtszeit endet am 31.07.2024.

Die Verwaltung schlug vor, Herr Ralf Kilgus und Herr Herbert Suedes erneut als Vertreter von Neulingen für die Neubestellung vorzuschlagen. Beide sind in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren. Des Weiteren ist Herr Kilgus nicht mit der Verwaltung der Grundstücke der Gemeinde befasst.

Ohne weitere Aussprache erging folgender mehrheitlicher

Beschluss:

Als Gutachter für den Gutachterausschuss „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Enzkreis“ werden Herr Ralf Kilgus und Herr Herbert Suedes vorgeschlagen.

 

Weitere Informationen aus dem Gemeinderat

Bürgermeister Michael Schmidt teilte mit, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 15.11.2023 folgende Beschlüsse gefasst hat:

Grundsteuerreform

Der Gemeinderat nimmt von den in der Sachdarstellung der Druckvorlage DV Nr. 23/089 genannten Informationen Kenntnis.

Löchlesweg Ortsteil Göbrichen

Der Gemeinderat nimmt die in der Sachdarstellung der Druckvorlage DV Nr. 23/085 genannten Informationen zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Wegflächen der Grundstücke Flst. Nr. 7453 – 7556 zu erwerben.

 

Unter „Verschiedenes“ wurden folgende Fragen und Anliegen behandelt, die wie folgt zusammengefasst werden können:

Die Straßenbeleuchtung im Nordweg wird repariert.

Die Bepflanzung des Eckgrundstücks im Bereich Auweg/Eichelbergstraße sowie ein Baum im Bereich der Rhenastraße, der die Beleuchtung beeinträchtigt, sollen in Augenschein genommen werden.

Gemeinderat Seidel sprach das mit Schilf bewachsene Grundstück in der Nähe des Brunnenbuschs an. Seit Jahrzehnten sei das Grundstück unberührt geblieben und nun weideten die Ziegen die Fläche vergleichsweise kahl. Der Bürgermeister teilte mit, dass ein auswärtiger Naturschützer dies beim Landschaftserhaltungsverband kritisierte. Fachleute bestätigten jedoch beim Vor-Ort-Termin, dass die Bewirtschaftung sehr gut ist und die Ziegen den Bereich von Brombeerhecken befreien. Gemeinderat Seidel hinterfragte, ob es nicht sinnvoller wäre, einige Stellen ohne Ziegenbeweidung zu belassen. Ralf Kilgus verdeutlichte, dass die Maßnahme der Erhaltung dieses Lebensraums dient und Gemeinderat Fuchs erklärte, dass das gesamte Projekt rotiert und die Fläche voraussichtlich erst in 2-3 Jahren wieder beweidet wird, um sich in der Zwischenzeit zu regenerieren.

Auch Gemeinderat Karić berichtete von Gesprächen mit Jägern, die sich beklagten. Er ging dann zu einem anderen Thema über und benannte seinen Antrag, einen eigenen Architekten einzustellen, den er vor drei Jahren gestellt hatte und der abgelehnt wurde. Er fragte nach den Kosten für Architekten in den letzten drei Jahren.

Der Bürgermeister benannte daraufhin die normale Zusammenarbeit der Gemeindeverwaltung mit bewärten Architekten ohne Kostenexplosionen. Herr Karić wollte dennoch wissen, wie viel Geld dafür ausgegeben wurde. Gemeinderat Bach wies darauf hin, dass durch das Herausschreiben dieser Leitungen auch Kosten entstehen. Der Bürgermeister teilte mit, dass die Gemeinde wohl die erste ihrer Größenordnung wäre, die einen eigenen Architekten beschäftigt, was bereits auch vor drei Jahren von der Gemeindeverwaltung dargelegt wurde.

Hinterfragt wurde von Gemeinderat Karić auch die Möglichkeit, einen Raum als Treffpunkt für Jugendliche bereitzustellen. Der Vorsitzende berichtete von mehreren Anläufen mit dem Jugendpfleger, den Jugendlichen ein Angebot zu unterbreiten. Zwischenzeitlich werde jedoch akzeptiert, dass sich die jungen Leute einfach nur treffen wollen. Es wurde ein Jugendforum veranstaltet, zu welchem praktisch niemand gekommen sei. Außerdem gehe es nicht, einfach nur einen Raum zur Verfügung zu stellen, vielmehr müsse dies strukturiert ablaufen. Er Empfahl, sich über die Hintergründe mit dem Jugenpfleger Baecker zu unterhalten.

 

Gemeinderat Furrer überbrachte die besten Grüße aus der Partnergemeinde Rubiera und regte an, die Partnerschaft wieder mehr aufleben zu lassen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es in der laufenden Ratsperiode nicht mehr gelingen wird, mit einer offiziellen Delegation die Partnergemeinde zu besuchen.