21.11.2023

Aus der Arbeit des Gemeinderats

Gemeinderatssitzung 15. November 2023

Bürgermeister Michael Schmidt informierte zu folgenden Punkten:

Planungen zum Gemeindejubiläum 50 Jahre Neulingen

Die Gemeinde Neulingen feiert nächstes Jahr „50 Jahre Neulingen“. Geplant sind zwei Veranstaltungen: Ein „Neulinger Festabend“ am 19.04.2024 in der Gräfin-Rhena-Halle Bauschlott sowie als zweites Event, die „Neulinger Entdeckertour“ Ende September durch mitwirkende Vereine. Ein Jubiläumslogo wird auf Ortseingangstafeln, Briefköpfen, der Gemeinde-Homepage und im Amtsblatt präsent sein, um auf das Jubiläumsjahr aufmerksam zu machen.

 

Einvernehmen Bauvorhaben Hauptstraße 9, Göbrichen

Aufgrund der Nachfrage eines Zuhörers in der letzten Sitzung des Gemeinderats teilte der Bürgermeister mit, dass das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Flst. Nr. 183/1, Hauptstraße 9 in der Gemeinderatssitzung am 19.01.2022 erteilt wurde. Die Vorlage Nr. 22/005 kann im Ratsinformationssystem eingesehen werden.

 

Kommunales Krisenmanagement

Die beiden mobilen Notstromaggregate wurden zwischenzeitlich geliefert und die Gebäude Schloßstraße 2, Friedrich-Weinbrenner-Schule und Gräfin-Rhena-Halle mit einer Notstromumschaltung nachgerüstet, so dass diese Gebäude im Krisenfall autark mit Strom versorgt werden können. Ebenso kann das Bauhofgebäude mit Feuerwehr in Göbrichen autark mit dem dortigen fest eingebauten Notstromaggregat mit Strom versorgt werden. Dort steht auch der 3000 l Dieseltank für die Betankung der beiden mobilen Notstromaggregate.

 

Wolfsbaum-Gewerbe - 2. Erweiterung

Mit den Erschließungsarbeiten Wolfsbaum - Gewerbe - 2. Erweiterung wurde im Bereich der Stichstraße des Oberen Strietweges mit dem Mischwasserkanalbau begonnen.

 

Photovoltaikanlagen

Die beiden Photovoltaikanlagen Kindergarten Villa Kunterbunt mit 30 kWp und Mohnblume mit 90 kWp sind so weit fertiggestellt, dass eine Stromeinspeisung zwischenzeitlich erfolgt.

 

 

Bundesförderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr

In diesem Förderprogramm konnten natürliche Personen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Gebietskörperschaften vom 12.04.2021 bis 31.12.2021 Anträge auf Förderung des Aufbaus von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur einreichen.

Die Gemeinde Neulingen hat einen entsprechenden Antrag gestellt und den Zuwendungsbescheid zum Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ erhalten.

Für die Gewährung von Zuwendungen für die Errichtung öffentlicher zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge bestand die Auflage, dass die öffentliche Zugänglichkeit der Ladeinfrastruktur zeitlich uneingeschränkt, d.h. 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche sicherzustellen ist. Öffentlich zugänglich ist ein Ladepunkt, sofern der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann.

Daher handelt es sich bei den nachfolgenden Ladestationen um öffentlich zugängliche Parkplätze:

  • Schloßstraße 2
  • Strombergstraße 20/Auweg
  • Hauptstraße 42
  • Steiner Straße 12

 

Fragestunde für Einwohner

Ein Zuhörer fragte, ob es richtig sei, dass der Kreistag beschlossen habe, dass alle Ortsdurchfahrten der Enzkreisgemeinden mit Tempo 30 km/h beschildert werden.

Bürgermeister Schmidt teilte mit, dass dies so nicht ganz richtig ist und es bisher so gewesen sei, dass nahe den Grenzwerten keine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h durch die Verkehrsbehörde angeordnet wurde. Nun wird vom Land bei erhöhten Lärmwerten eine solche Reduzierung erleichtert. Die Gemeinde hat bereits die Lärmaktionsplanung in Auftrag gegeben, wodurch bald ein Antrag auf 30 km/h gestellt werden kann.

 

Ein weiterer Zuhörer sprach das Thema „Ausbau des Auweges“ an und bat darum, falls dort in den Weg eingegriffen werde, die Situation des Oberflächenwassers zu regeln. Er befürchtet, dass das über den Weg kommende Wasser durch seine Scheune in die Wiesen fließe, wenn es die Ablaufschächte nicht fassen.

Der Bürgermeister teilte mit, dass die Thematik bekannt sei.

Zwei weitere Zuhörerinnen baten zum Tagesordnungspunkt „Bebauungsplan Brunnenbusch“ um das Wort. Der Vorsitzende erklärte, dass die Einzelheiten bei der Behandlung des Tagesordnungspunktes behandelt werden.

 

Ein Zuhörer sprach dann die Vergaberichtlinien für Bauplätze im Neubaugebiet "Kanalstraße" in Nußbaum an und bemängelte, dass sie erneut nicht auf der Tagesordnung standen. In der letzten Gemeinderatssitzung hätte der Bürgermeister am Rande erwähnt, dass der Gemeinderat dies im nichtöffentlichen Teil bespreche. Er sei der Auffassung, dass der Gemeinderat grundsätzlich öffentlich zu tagen habe und nur aus Gründen des öffentlichen Wohls nichtöffentlich verhandeln dürfe. Er hinterfragte die Gründe für eine nichtöffentliche Behandlung. Bürgermeister Michael Schmidt erklärte, dass der Gemeinderat keinen Beschluss gefasst, sondern lediglich eine Richtung vorgegeben habe, ob alle Grundstücke auf den Markt oder ob Tranchen gebildet werden sollen. Dies sei für die Erarbeitung der Vergabegrundsätze entscheidend.

Der Zuhörer entgegnete, dass der Grundsatz der öffentlichen Tagung des Gemeinderats auch dann gelte, wenn keine Beschlüsse gefasst werden und fragte nochmals nach den Gründen. Der Vorsitzende bedankte sich daraufhin für den Hinweis.

Der Zuhörer äußerte, dass Projekte, an denen der Bürgermeister beteiligt ist, nach seiner Ansicht immer Verzögerungen erfahren, und fragte nach der Erfassung der Arbeitszeit des Bürgermeisters. Der Vorsitzende erklärte, dass die Arbeitszeit des Bürgermeisters nicht erfasst wird und bat den Zuhörer, sich ordnungsgemäß zu Wort zu melden wie alle anderen Zuhörer auch. Zudem betonte er, dass zukünftig keine Gespräche mit den Ratsmitgliedern während der Sitzung mehr toleriert werden, und setzte die Tagesordnung fort.

 

Jahresabschluss 2022

Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses des

a) Gemeindehaushalts

b) Eigenbetriebs Wasserversorgung

c) Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung

Druckvorlage 23/083

Kämmerer Rolf Elsäßer erläuterte den Sachstand und präsentierte die wesentlichen Gründe für die Verbesserung des Gemeindehaushalts und gab einen Überblick über diesen. Er verglich die fortgeschriebenen Ansätze mit den Rechnungsergebnissen von 2022 und skizzierte die Gesamtergebnisrechnung sowie Abweichungen im Ergebnishaushalt. Grafisch stellte er die ordentlichen Erträge und Aufwendungen von 2022 dar.

Des Weiteren beleuchtete Herr Elsäßer die Betriebsergebnisse und die Steuerkraft der Jahre 2015 bis 2022, die Entwicklung der Überschüsse und Gewinnrücklagen, Realsteuereinnahmen sowie Gemeindeanteile an der Einkommenssteuer. Er erwähnte auch die steigenden Personalaufwendungen im Kindergartenbereich und den Zuschussbedarf für Gemeindekindergärten. Zu den investiven Auszahlungen im Finanzhaushalt 2022, wesentlichen Investitionen des Gemeindehaushalts, der Entwicklung der liquiden Mittel und Gesamtverschuldung von 2003 bis 2022 sowie der Bilanz zum 31.12.2022 gab er Einblicke. Herr Elsäßer erläuterte die Eigenbetriebe, fasste die Gewinn- und Verlustrechnung von 2022 zusammen und berichtete von den Investitionen in Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Zusammenfassend betonte er das positive Ergebnis von 2022 und prognostizierte einen geringeren Verlust für 2023, allerdings auch Einbußen beim Einkommenssteueranteil und steigende Aufwendungen.

Während der ausführlichen Beratung wurden verschiedene Bereiche auf potenzielle Einsparungsmöglichkeiten hin betrachtet. Gemeinderat Karić hat sich dabei strikt gegen die Anhebung der Gebühren im Kindergartenbereich ausgesprochen. Die Diskussion berührte auch die steigenden Kreisaufwendungen, die Stellenschaffung des Kreises und die finanziellen Ressourcen für zugewiesene Aufgaben. Es wurde festgestellt, dass umfangreichere Investitionen nicht geplant werden können.

Nach ausführlicher Beratung wurde der Beschlussantrag einstimmig angenommen.

Beschluss:

Jahresabschluss 2022 siehe Amtliche Mitteilungen.

 

Sanierung Auweg - Bereich zwischen Seniorenzentrum und Auenhof -

Beratung und Beschlussfassung

Druckvorlage 23/078

Der Bürgermeister teilte mit, dass zu diesem Tagesordnungspunkt ein Antrag der CDU-Fraktion eingereicht wurde, der von Gemeinderat Bach verlesen wurde:

Dabei wurde erwähnt, dass es viele vergleichbare Betonplattenwege in Neulingen gebe wie die Verbindungsstraße vom Hertweg zur Gartenstraße, den Radweg beim Katharinentaler Hof oder den Weg vom Büchigwald in Richtung Brunnenbusch. Diese Wege befänden sich in einem ähnlichen Zustand. Weiterhin wurde der in der Gemeinderatssitzung vom 20.11.2019 beschlossene Ausweichweg neben dem bestehenden Auweg umgesetzt, der für eine Entzerrung des Fußgänger- und Radfahrverkehrs vom Kfz-Verkehr sorge. Der Betonplattenweg und der Ausweichweg seien von Gemeinderat Karic mehrfach im Gemeinderat thematisiert worden. Zudem gab es vor der Umsetzung des Ausweichweges einen Vororttermin. Die große Mehrheit habe stets an dem Beschluss festgehalten. Die Beschaffenheit der Betonplatten hätten sich seit 2019 nicht wesentlich verändert, das Café des Auenhofs gibt es inzwischen nicht mehr und die Zufahrt zum Auenhof erfolge über die L611. Daher beantragt die CDU-Fraktion, dass der Auweg nicht ausgebaut werden soll, sondern wie im Protokoll vom 20.11.2019 niedergeschrieben, der Belag an den wenigen kritischen Stellen ausgebessert werden sollte, falls dies noch nicht geschehen ist.

Auslöser für die erneute Beratung im Gemeinderat war ein achtseitiges Schreiben einer Anwohnerin bzw. von Anwohnern des Wohnparks Eden unter zahlreichen anderen Kritikpunkten, vor allem wurde der bauliche Zustand des Auweges vom Aussiedlerhof Fuchs bis zum Auenhof kritisiert. Das Schreiben wurde dem Gemeinderat bereits ausgehändigt.

Herr Kilgus stellte den Sachverhalt nochmals anhand einer Präsentation dar

Der Weg wurde vermutlich in den 60er Jahren mit unbewehrten Betonplatten ausgebaut, die im Laufe der Jahre durch die immer größer und schwerer werdenden landwirtschaftlichen Fahrzeuge gebrochen sind. Der 3,10 m breite Weg erlaubt keinen Begegnungsverkehr und zwingt Fahrzeuge, Radfahrer und Fußgänger auf das Schotterbankett auszuweichen. In der Gemeinderatssitzung am 20.11.2019 wurde diese Thematik bereits diskutiert und beschlossen, den Feldweg Flst. Nr. 5570 mit einem bituminösen Belag auszubauen. Dies ermöglicht es Spaziergängern, sicher zum Auenhof zu gelangen, ohne dem Verkehr ausgesetzt zu sein. Obwohl das Café des Auenhofes mittlerweile geschlossen ist, bleibt der Ausbau des Auweges mit einem Bitumenbelag ein wiederkehrendes Thema aufgrund der Nutzung durch Personen mit Rollatoren und Rollstühlen, trotz vorhandener sicherer Alternativen. Der Ausbau des Auweges auf maximal 4,00 m Breite könnte ohne zusätzlichen Grunderwerb erfolgen und ermöglicht theoretisch Begegnungsverkehr zwischen PKWs und Fußgängern bei langsamer Fahrt. Dann würde allerdings so gut wie kein Bankett mehr bestehen.  Die geschätzten Kosten für einen einfachen Ausbau auf etwa 390 m Länge belaufen sich auf ca. 330.000,00 €, während die Straßenbeleuchtungserneuerung zusätzliche ca. 60.000,00 € kosten würde. Jedoch könnte ein Ausbau zu mehr Verkehr und höheren Geschwindigkeiten führen, was potenziell die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte.

Nach kontroverser Diskussion um verschiedene Möglichkeiten und dem Kompromissvorschlag, rechts und links das Bankett anzuböschen und die Schlaglöcher auszubessern, schloss der Vorsitzende damit, dass die Verwaltung den Beschlussantrag bewusst offengehalten habe und den Antrag der CDU-Fraktion zum Verwaltungsantrag erheben möchte. Durch den Gemeinderat wurde darum gebeten, in den Beschlussantrag aufzunehmen, dass das Bankett rechts und links angeböscht wird.

Der Vorsitzende nahm die Bitte des Gemeinderats mit auf und formuliert den um den Passus der Anböschung ergänzten Beschlussantrag als Antrag der Verwaltung und stellte diesen zur Abstimmung.

Der Beschlussantrag wurde mehrheitlich angenommen.

Beschluss:

Der Auweg soll nicht ausgebaut werden, sondern wie im Protokoll vom 20.11.2019 niedergeschrieben, soll der Belag an den wenigen kritischen Stellen ausgebessert werden, falls dies noch nicht geschehen sein sollte. Ebenfalls erfolgt eine Aufschotterung links und rechts im Bankettbereich.

 

Bebauungsplan "Brunnenbusch", Gemarkung Göbrichen

Bauantrag auf Ausbau des Dachgeschosses (Zwerchgiebel mit Balkon), Anbau eines Wintergartens sowie Errichtung eines Carports auf dem Flst. Nr. 7258, Im Brunnenbusch 12

Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Befreiung bzgl. der Abweichung von der Baugrenze sowie der Wandhöhe

Druckvorlage 23/077

Die Verwaltung erläuterte ausführlich und ging speziell auf die Grenzabstände und die Zuständigkeit des Landratsamtes ein, welches die Einwendungen prüfe.In der Gemeinderatssitzung am 16.03.2022 wurde das gemeindliche Einvernehmen zum

Antrag auf Befreiung bzgl. der Abweichung von der Wandhöhe (Zwerchgiebel) sowie der

Baugrenze (Balkon) erteilt. Das Bauvorhaben konnte aufgrund Nichteinhaltung der Abstandsflächen im Balkonbereich bzw. ohne Übernahme einer Baulast durch den Nachbarn nicht genehmigt werden. Aktuelle Planänderungen für den Balkon erfüllen nun die Baugrenzen, jedoch bleibt eine Abweichung in der Wandhöhe des Zwerchgiebels bestehen. Zusätzlich plant der Bauherr den Anbau eines zweigeschossigen Wintergartens, der ebenfalls von Baugrenzen und Wandhöhe abweicht, wofür eine Befreiung beantragt wurde.

Das Gremium fasste nach eingehender Beratung mehrheitlich folgenden

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung bzgl. der Abweichung von der Baugrenze (Bereich Wintergarten) sowie der Wandhöhe (Bereich Zwerchgiebel und Wintergarten) auf dem Flst. Nr.7258, Im Brunnenbusch 12 wird erteilt.

 

Energetische Sanierung Straßenbeleuchtung

Beratung und Beschlussfassung über

a) die Ausschreibung

b) den Leuchtentyp

Druckvorlage 23/079

Etwa 2/3 der Straßenbeleuchtung in Neulingen sind bereits auf energiesparende LED-Beleuchtung umgerüstet. Die restlichen 400 Leuchten sollen im Jahr 2024 ebenfalls auf LED-Technik umgestellt werden. Hierfür wurde beim Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) ein Förderantrag über eine maximale Förderung von 25 % der Gesamtausgaben gestellt. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen 284.755,00 €, was eine Förderung in Höhe von 71.188,75 € bedeutet. Die beantragte Förderung wurde nun durch die ZUG genehmigt.

Ralf Kilgus erläuterte die Ausführungsmöglichkeiten.

Nach kurzer Beratung wurde der Beschlussantrag einstimmig angenommen.

Beschluss:

  1. Die Verwaltung wird mit der Ausschreibung der energetischen Sanierung der Straßenleuchten beauftragt.
  2. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden im Haushalt 2024 eingestellt.
  3. Zur Ausführung kommt die Variante „Alles in Mini-Iridium“.

 

Aktuelle Flüchtlingssituation in der Gemeinde Neulingen und kommunale Erwartungen an den Bund

Beratung und Beschlussfassung

Druckvorlage 23/084

81 AsylbewerberInnen sind in Anschlussunterbringung durch die Gemeinde Neulingen, davon 39 Geflüchtete aus der Ukraine, weitere AsylbewerberInnen in Unterkünften zur vorläufigen Unterbringung des Landkreises (Hauptstraße 33 und Container-Wohnanlage in der Oberen Klinge 30). Der Gemeinde werden noch vereinzelt Unterkünfte angeboten, aber oft sind sie ungeeignet oder aus Kostengründen nicht umsetzbar. Die Möglichkeiten zur Unterbringung von Flüchtlingen in Neulingen verringern sich zunehmend, und die Wahrscheinlichkeit steigt, dass der Landkreis wie andere Kreise auf Sport- und Festhallen zurückgreifen muss. Es ist dringend erforderlich, Land und Bund klar zu signalisieren, dass die Belastungsgrenze überschritten ist. Die Gemeindeverwaltung arbeitet mit dem Landkreis und anderen Kommunen zusammen, um den Zugang für Asylsuchende nachhaltig zu begrenzen. Der Bürgermeister berichtete von neuen Flüchtlingsströmen aus der Türkei. Es dürfe nicht mehr viel geschehen, dann müssten tatsächlich wieder die Hallen belegt werden. Seiner Meinung nach dürfe es das nicht mehr geben.

Gemeinderat Seidel bat um die Änderung des Beschlussantrages der Verwaltung dahingehend, dass bei Ziffer 2.) die Worte „die Belastungsgrenze erreicht ist“ durch die Worte „eine sehr hohe Belastung besteht“ ersetzt werden und bei Ziffer 3.) die Worte „und die daraus resultierenden Handlungsnotwendigkeiten“ gestrichen werden. Außerdem bat er um Anfügung einer Ziffer 4.) mit folgendem Wortlaut: „Die Gemeinde Neulingen ist weiterhin bereit, das ihr Mögliche zu tun, um ihrer humanitären Aufgabe der Betreuung von Flüchtlingen gerecht zu werden.“ In seiner Erklärung zitierte er Textpassagen der Druckvorlage (Mustervorlage des Gemeindetags Baden-Württemberg) und betonte, dass selbst mit begrenzter Flüchtlingsaufnahme das Problem nicht gelöst sei. Es gebe eine Grenze für Aufnahmen, die von der Bereitschaft Einzelner abhänge. Beschleunigte oder optimierte Asylverfahren seien sinnvoll. Gemeinderat Karić sprach daraufhin von „hoher Politik“ und berichtete, dass er selbst Flüchtling gewesen sei, auch er sehe keine Lösung für dieses große Problem.

Eine Änderung des Beschlussantrags wurde diskutiert. Die Verwaltung machte deutlich, dass auch die Gemeinde Neulingen an der Belastungsgrenze sei und das Thema sowohl Bürgermeister als auch Sachbearbeiter ganz persönlich beschäftigt.

Der Vorsitzende erklärte, dass der Antrag von Gemeinderat Seidel als weitergehender Antrag zu werten sei und stellte diesen zuerst wie folgt zur Abstimmung.

Beschlussantrag:

  • Der Gemeinderat nimmt die aktuelle Situation der Flüchtlingsunterbringung und -integration in der Gemeinde Neulingen zur Kenntnis.
  • Der Gemeinderat bekräftigt, dass bei der Unterbringung, Versorgung und Integration vor Ort eine sehr hohe Belastung besteht.
  • Die Verwaltung wird beauftragt, im Austausch mit dem Landkreis, den Wahlkreisabgeordneten und den Medien auf die weiterhin angespannte Situation hinzuweisen.
  • Die Gemeinde Neulingen ist weiterhin bereit, das ihr Mögliche zu tun, um ihrer humanitären Aufgabe der Betreuung von Flüchtlingen gerecht zu werden.

Dieser Beschlussantrag wurde nach Abstimmung mehrheitlich abgelehnt. Daraufhin stellte der Vorsitzende den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung, welcher mehrheitlich wie folgt gefasst wurde:

Beschluss:

  • Der Gemeinderat nimmt die aktuelle Situation der Flüchtlingsunterbringung und -integration in der Gemeinde Neulingen zur Kenntnis.
  • Der Gemeinderat bekräftigt, dass bei der Unterbringung, Versorgung und Integration vor Ort die Belastungsgrenze erreicht ist.
  • Die Verwaltung wird beauftragt, im Austausch mit dem Landkreis, den Wahlkreisabgeordneten und den Medien auf die weiterhin angespannte Situation und die daraus resultierenden Handlungsnotwendigkeiten hinzuweisen.

 

Weitere Informationen aus dem Gemeinderat

Bürgermeister Michael Schmidt teilte mit, dass keine nichtöffentlich gefassten Beschlüsse bekanntzugeben sind.

Unter „Verschiedenes“ wurden folgende Fragen und Anliegen behandelt, die wie folgt zusammengefasst werden können:

Anhand eines aktuellen Falls wurde darüber gesprochen, dass die Geräte bei Vermietung der Hallen funktionieren müssen bzw. Störungen dem Mieter vorher angezeigt werden.

Auch die Berichterstattung aus der Arbeit des Gemeinderats wurde thematisiert. Die Verwaltung orientiert sich dabei am Protokoll und wendet einen möglichst nüchternen und neutralen Stil an. Grundsätzlich haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Gemeinderatssitzungen zu besuchen und das Protokoll über die Sitzungen des Gemeinderats bei der Gemeindeverwaltung einzusehen.

Die Steuerung der Straßenbeleuchtung im Nordweg sowie auf der Verbindungsstraße zwischen Bauschlott und Göbrichen und beim „Göbricher Pfad“ wird nochmals geprüft. Ebenso wird geprüft, ob alle Abwasserschächte im Ortsteil Göbrichen gereinigt wurden. Dem Reit-, Zucht- und Fahrverein Göbrichen wurde ein Zuschuss in Rahmen der geltenden Richtlinien für die Errichtung einer Bewässerungsanlage gewährt.

 

Neue Schlüsselzahlen für den Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer ab 2024 Information

Druckvorlage 23/086

Aufgrund des Antrags von Gemeinderat Straub wurde dieser Punkt aus der Offenlage genommen.

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird nach einem Schlüssel auf die Gemeinden aufgeteilt, der nach der Lohn- und Einkommensteuerstatistik ermittelt und durch Rechtsverordnung des Finanzministeriums festgesetzt wird. Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat dazu die auf Basis der Einkommensteuer-Statistik 2019 ermittelten Schlüsselzahlen zur Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2024 bis 2026 ermittelt.

Auch bei der Umsatzsteuer werden die Schlüsselzahlen für die Jahre 2024 bis 2026 neu festgesetzt. Diese setzen sich zu 25 Prozent aus dem Anteil am Gewerbesteueraufkommen, zu 50 Prozent aus dem Anteil an der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und zu 25 Prozent aus dem Anteil an den sozialversicherungspflichtigen Entgelten zusammen.

Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat vorab die neuen für die Jahre 2024 bis 2026 geltenden Schlüsselzahlen für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer vorgelegt. Die Schlüsselzahlen für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer beruhen auf der „Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach § 5a des Gemeindefinanzreformgesetzes für die Jahre 2024, 2025 und 2026“, die am 27.10.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde.

In der kurzen Beratung teilte Gemeinderat Straub mit, dass sich sein Wunsch erledigt habe, da der Sachverhalt zwischenzeitlich ausführlich diskutiert worden sei. Kämmerer Rolf Elsäßer zeigt eine Übersicht über die Schlüsselzahlen, aus welcher erkennbar ist, dass Neulingen an vorletzter Stelle steht und erläuterte den Sachstand.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt von den ab 01.01.2024 geltenden Schlüsselzahlen für die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer Kenntnis.

 

Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis

Beratung und Beschlussfassung über

-Wirtschaftsplan 2024

-Vergabe der Nachträge für die Gemeinden Friolzheim, Illingen, Mönsheim, Neuenbürg,Wimsheim und Wurmberg

Druckvorlage 23/090

Für die nächste Verbandsversammlung des Zweckverbands Breitbandversorgung im Enzkreis am 28.11.23 sind u. a. Beschlüsse zum Wirtschaftsplan 2024 sowie zur Vergabe von Nachträgen (Mehrungen und Minderungen) in den Gemeinden Friolzheim, Illingen, Mönsheim, Neuenbürg, Wimsheim und Wurmberg vorgesehen. Der Gemeinderat kann gemäß § 13 Abs. 5 des Gesetzes über interkommunale Zusammenarbeit dem Vertreter der Gemeinde in der Verbandsversammlung Weisungen erteilen.

Im Zuge der Offenlage erging folgender

Beschluss:

Der Vertreter der Gemeinde Neulingen wird gemäß § 13 Abs. 5 des Gesetzes über interkommunale Zusammenarbeit angewiesen, in der nächsten Verbandsversammlung dem Wirtschaftsplan 2024 sowie dem Antrag auf Vergabe der Nachträge (Mehrungen und Minderungen) in den Gemeinden Friolzheim, Illingen, Mönsheim, Neuenbürg, Wimsheim und Wurmberg zuzustimmen.