31.01.2024

Aus der Arbeit des Gemeinderats - Gemeinderatssitzung 31. Januar 2024

Bürgermeister Michael Schmidt informierte zu folgenden Punkten:

 

Friedhof Göbrichen

Auf dem Friedhof Göbrichen wird im Frühjahr die Erweiterung des gärtnergepflegten Grabfeldes für Erdbestattungen erfolgen. Die Erweiterung erfolgt in Richtung Osten in den Bereich der Doppelwahlgräber.

Baumpflegearbeiten

Aktuell erfolgen in den nächsten 3 Wochen umfangreiche Baumpflegearbeiten und Baumfällungen durch die Firma Baumpflege Dennig. Die Arbeiten werden auf Grund der Ergebnisse der Baumkontrollen im Zuge der Führung des Baumkatasters dringend erforderlich.

Erschließung „Wolfsbaum-Gewerbe-Erweiterung“

Die Erschließungsarbeiten werden ab Februar weitergeführt. Für den Bau des Linksabbiegers ist eine Vollsperrung der K4531 mit großräumiger Umleitung erforderlich. Zeitpunkt und Zeitdauer wird noch bekannt gegeben.

 

Fragestunde für Einwohner

Flüchtlingsunterbringung, Unterschriftenaktion gegen geplanten Standort Wohncontainer, alternative Vorschläge der Zuhörer:

Die Diskussion in der Fragestunde fokussierte auf den vorgeschlagenen Standort und mögliche Alternativen. Dabei kam die Unterschriftenaktion gegen den geplanten Standort, über welche bereits in der Tagespresse zu lesen war, ebenfalls zur Sprache. Von einer Zuhörerin wurde ein Anwesen in der Wiesenstraße Göbrichen vorgeschlagen. Eine weitere Zuhörerin schlug vor, die bestehende Wohncontaineranlage in Bauschlott zu nutzen. Der Vorsitzende erklärte, dass sie 2017 vom Landratsamt errichtet wurde und nach 10 Jahren zurückgebaut werden muss, im Moment ist dort die Gustav-Heinemann-Schule untergebracht.

Ebenso wurden die Kosten thematisiert. Ein Zuhörer sah die finanziellen Aufwendungen dafür als unrentabel an und war der Meinung, dass jede Anmietung günstiger sei. Als weitere Überlegung erachtete er das angesprochene Anwesen mit Scheune als günstige Alternative, da ggf. mietbar und mit großer Freifläche, auf welcher Wohncontainer gestellt werden könnten, benannte ein Haus in Bauschlott als Kaufoption und erachtete eine Holzbinderhalle auf einem Firmengrundstück im Gewerbegebiet Wolfsbaum als seiner Ansicht nach weitere gute Option.

Verkehrsgutachten und Windkraftprojektierung: Ein anderer Zuhörer hinterfragte das auf der Gemeindehomepage veröffentlichte Verkehrsgutachten und dessen Berücksichtigung in Bezug auf die Lärmdämmung der Fenster. Der Vorsitzende bat um Geduld bis zur detaillierten Behandlung des Themas. Derselbe Zuhörer erkundigte sich nach der finanziellen Situation der Firma RES, die ein Windkraftprojekt in der Gemeinde plant. Der Vorsitzende betonte, dass die Firma RES lediglich Projektierer, nicht Betreiber ist.

Rücktritt von Gemeinderatsmitgliedern: Ein Zuhörer sprach Gerüchte über den Rücktritt von 7-8 Gemeinderatsmitgliedern an, und der Vorsitzende erklärte, dass Veränderungen erwartet werden, aber die Wahlvorschläge noch nicht eingegangen sind.

Verkauf des Grundstücks Nordweg 6/1

Die Bereitschaft der Gemeinde, das besprochene Grundstück Nordweg 6/1 einem Kleingewerbetreibenden zu verkaufen, wurde angesprochen. Falls der aktuelle Sachverhalt nicht weiterverfolgt wird, kann die Angelegenheit geprüft werden. Das Gemeindegrundstück wurde durch die Nähe des Wasserhochbehälters im Eigentum gehalten. Die Holzhütte auf dem Grundstück, in der 2015 Geflüchtete beherbergt waren, ist in schlechtem Zustand.

Fragen, direkt an den Bürgermeister gerichtet:

Es meldete sich ein Zuhörer zu Wort, dessen Fragen direkt auf den Vorsitzenden bezüglich verschiedener Aufwandsentschädigungen wie Sitzungsgelder und Fahrtkosten in verschiedenen Gremien und Verbänden abzielten. Die dabei von ihm benannten Beträge konnte der Bürgermeister nicht bestätigen, daher forderte er den Zuhörer auf, darzulegen wo er diese herhat und dies ggf. mit einer Kopie zu belegen.

Bebauungsplan Neubaugebiet „Göbricher Pfad“

Der Zuhörer bemängelte des Weiteren, dass der Bebauungsplan für das Neubaugebiet „Göbricher Pfad“ zweimal ausgelegt werden musste. Der Bürgermeister stellte daraufhin klar, dass hier kein Planungsfehler sondern ein formaler Fehler vorlag.

Haushalts- und Wirtschaftsführung 2024
Einbringung der Entwürfe für den Gemeindehaushalt sowie für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Druckvorlage 24/009

Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung. Er enthält gemäß § 80 Abs. 1 GemO alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben voraussichtlich anfallenden Erträge, entstehenden Aufwendungen, eingehenden ergebnis- und vermögenswirksamen Einzahlungen und zu leistenden ergebnis- und vermögenswirksamen Auszahlungen und notwendigen Ver-pflichtungsermächtigungen.

Das umfangreiche Zahlenwerk wurde anhand einer Präsentation von Kämmerer Rolf Elsäßer ausführlich erläutert. Als Fazit für den Kernhaushalt stellte er fest, dass für das Jahr 2023 ein positives Ergebnis zu erwarten ist und in den Jahren 2024 - 2027 mit steigenden Defiziten zu rechnen sei. Diese könnten durch die Gewinnrücklagen ausgeglichen werden. Im Jahr 2024 werde die Verwaltung den Schwerpunkt auf die Verbesserung der Ertragsseite legen und erwähnt Einsparpotentiale bei freiwilligen Aufgaben. Ziel müsse sein, den Ergebnishaushalt dauerhaft ausgleichen zu können.

Auf eine Nachfrage bezüglich des alten Backhauses in Göbrichen teilt Herr Kilgus mit, dass er den Sachverhalt nach starkem Regen überprüft hat. Dabei ist keine Feuchtigkeit festgestellt worden, weshalb die geplante Maßnahme zur Erneuerung der Drainagen nicht mehr als notwendig erachtet wird.

Zum Thema Breitbandausbau informierte Herr Elsäßer, dass der Zweckverband die Maßnahme in Neulingen auf das Jahr 2027 verschoben hat. Daher wurden keine Aufwendungen verzeichnet.

Gemeinderat Karić thematisierte den Leerstand des alten Rathauses in Bauschlott. Er schlug vor, mit kleinen Veränderungen Wohnraum zu schaffen, den das Seniorenzentrum für ihre Schüler nutzen könnte.

Der Bürgermeister erinnert an verschiedene frühere Überlegungen, das Objekt für Bewohner des Auenhofs vorzusehen bzw. das Gebäude zur Unterbringung von Flüchtlingen umzubauen, was aufgrund der Gewerbeimmobilie jedoch mit Investitionen und rechtlichen Hürden verbunden ist. Er erwähnt das Pfarrhaus in Bauschlott als eine mögliche Alternative, da dies bisher zu Wohnzwecken genutzt wurde. Gemeinderat Karić betonte nochmals die dringende Suche des Seniorenzentrums, worauf der Bürgermeister vorschlug, den Sachverhalt mit dem Landratsamt zu besprechen.

Des Weiteren kam die Nutzung eines Raumes durch den DRK Ortsverein Neulingen I + II zur Sprache. Hier konnte von der Verwaltung klargestellt werden, dass der Verein auf eigenen Wunsch die Räumlichkeit im alten Rathaus Bauschlott verlässt. Der ehemalige Raum des Landfrauenvereins in der alten Schule wird zur Nutzung durch verschiedene Organisationen zur Verfügung gestellt, zumal ihn niemand täglich benötigt. In diesem Zusammenhang wurde er auch dem DRK, Ortsverein Neulingen, angeboten.

Gemeinderat Weihing überlegte, ob es nicht besser wäre, die Vereine im alten Rathaus in Bauschlott unterzubringen und dann das alte Schulgebäude anders zu nutzen, da dort möglicherweise eher Wohnraum geschaffen werden könne. Bezüglich der Finanzrechnung 2023 sprach er den Betrag für den Neubau des Spielfeldes Büchig an.

Da keine weiteren Wortmeldungen gewünscht wurden, schlug der Vorsitzende vor, in der Gemeinderatssitzung im Februar den Haushalt zu beraten und falls möglich auch zu beschließen.

Beschluss:
Vorberatung

 

Bebauungsplan "Kanalstraße", Gemarkung Nußbaum
Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Flst. Nr. 5229, Kanalstraße 11
Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Befreiung bzgl. der Begrünung der Garage
Druckvorlage 24/004

Die Bauantragstellerin beabsichtigt die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Flst. Nr. 5229, Kanalstraße 11 im Neubaugebiet „Kanalstraße“. Ein Teilbereich der Flachdachgarage soll als Terrasse genutzt werden. Nach den Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Kanalstraße sind Dächer bis 10° Dachneigung sowohl von Gebäuden als auch von Garagen und Carports extensiv zu begrünen. Lediglich bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen in gleicher Ausrichtung und Neigung des Daches gilt dies nicht.

Das Bauvorhaben weicht insoweit von den örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan ab. Die Bauherren haben diesbezüglich eine Befreiung beantragt.

Nach eingehender Beratung wurde der Beschlussantrag mehrheitlich angenommen.

Beschluss:
Der Antrag auf Befreiung bzgl. der Begrünung der Garage auf dem Flst. Nr. 5229, Kanalstraße 11 wird nicht befürwortet.

 

Erweiterung "Gräfin-Rhena-Halle", Ortsteil Bauschlott
Beratung und Beschlussfassung über Vergaben
Druckvorlage 24/006

Bauamtsleiter Ralf Kilgus nahm die Sachdarstellung vor. Anfang Dezember 2023 wurden die Preise für die Trockenbauarbeiten, Putz- und Malerarbeiten, Fliesen- sowie Estricharbeiten zur Erweiterung der „Gräfin-Rhena-Halle“ angefragt.

Die Submission fand am 16.01.2024 statt. Die Angebote wurden von Architekt Caspari rechnerisch, technisch und fachtechnisch geprüft.

Gemeinderat Bach sprach im Namen der CDU-Fraktion die Haushaltsdisziplin an, zumal die Sportplatzanlage Büchig und jetzt auch der Anbau an die Gräfin-Rhena-Halle teurer wurden und sich die Beträge summierten. Herr Kilgus erwähnte die gestiegenen Kosten, sprach von einer gemäßigten Kostenberechnung und dass sich die Architekten- und Ingenieurleistungen an der niedrigeren Kostenschätzung orientierten. Die Frage von Gemeinderat Fuchs, ob die Kosten für die Photovoltaikanlage enthalten seien, bejahte Herr Kilgus.

Der Beschlussantrag wurde einstimmig angenommen:

Beschluss:

  1. Die Trockenbauarbeiten werden zum Angebotspreis von 27.474,57 € an die Firma Doll aus Karlsruhe vergeben.
  2. Die Putz- und Malerarbeiten werden zum Angebotspreis von 38.126,29 € an die Firma Doll aus Karlsruhe vergeben.
  3. Die Fliesenarbeiten werden zum Angebotspreis von 7.854,94 € an die Firma Zickwolf aus Bretten vergeben.
  4. Die Estricharbeiten werden zum Angebotspreis von 8.743,88 € an die Firma Jungmann aus Sulzfeld vergeben.

 

Errichtung einer Wohncontainersiedlung auf dem Flst. Nr. 7381/1, Nordweg 6/1
Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
Druckvorlage 24/005

Der Vorsitzende begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Architekt Suedes

Sachstand:

In der Gemeinderatsitzung am 13.12.2023 wurde über die Errichtung einer Wohncontainersiedlung auf dem Flst. Nr. 7381/1, Nordweg 6/1 vorberaten. Auf die Vorlage Nr. 23/094 wird verwiesen. Die Planung einer Wohncontainersiedlung mit max. 52 Personen wurde seitens des Gemeinderates im Hinblick auf Feuerwehrzufahrt, Zufahrt Rettungsdienst, fehlende Freiflächen und Wendemöglichkeiten etc. kritisch gesehen. Vor diesem Hintergrund wurden von Architekt Suedes Alternativvorschläge mit 38, 44 und 36 Personen erarbeitet und dem Gremium vorgestellt.

Herr Kilgus erläutert ausführlich drei Varianten, wobei die Variante C mit 20 Containern und einem gemeinsamen Satteldach von der Verwaltung favorisiert wird. Die Fassade ist frei gestaltbar, und die Anlage bietet mehr Freifläche. Technische Erleichterungen aufgrund der Baunutzungsvorschriften gibt es nicht. Eine Elektroheizung ist aktuell geplant, bei einer langfristigen Anlage wird eine Wärmepumpe in Betracht gezogen. Eine Bezuschussung ist bis zum 31.12.2024 möglich, wenn Mittel vorhanden sind.

Das Gebiet ist ein Gewerbegebiet, in dem grundsätzlich kein Wohnen erlaubt ist. Der Gesetzgeber hat in § 246 Abs. 9 BauGB bis zum 31.12.2024 befristet eine Ausnahme für die Genehmigung solcher Unterkünfte festgelegt. Dies gilt auch für das kürzlich an eine nahegelegene Gewerbefirma verkaufte Grundstück.

Herr Kilgus besprach die vier in der Unterschriftensammlung genannten Standorte. Für die an den Gewerbebetrieb verkaufte Fläche in unmittelbarer Nähe gelten die gleichen Regeln. Bezüglich der Fläche im Bereich des Bauhof-/Feuerwehrgebäudes sind andere Bestimmungen zu beachten, da es sich um eine Habitate "Mähwiese" handelt, was eine Bebauung ausschließt. Die Anwendung von § 246 Abs. 9 BauGB greift hier nicht. Das Landratsamt sieht keine unmittelbare Bebauung, und für die Aufstellung eines Bebauungsplans müsste erst Baurecht geschaffen werden. Im Bereich der vorhandenen Containerwohnanlage in der Oberen Klinge in Bauschlott befindet sich die Freihaltetrasse für die Ortsumgehung sowie FFH-Gebiete, wodurch die Ansiedlung von Unterkünften ausgeschlossen ist.

Im Bereich des Büchigecks im Ortsteil Göbrichen befinden sich überall FFH-Gebiete. Es erscheint völlig undenkbar, hier anzudocken. Eine Änderung des Bebauungsplanes könnte im Bereich des Parkplatzes ggf. evtl. möglich sein.

Um die Friedrich-Weinbrenner-Schule im Ortsteil Bauschlott befinden sich ebenfalls FFH-Gebiete, ein sog. geschützter Grünbestand.

Außerdem verfügt die Gemeinde dort nicht über Grundstücke. Über einen Bebauungsplan dort Flächen zur Bebauung zu schaffen, erachtet er als extrem schwierig.

Für Grundstücke im Bereich des Hochbehälters im Ortsteil Nußbaum, welche schon im Jahr 2016 ins Auge gefasst wurden, wäre eine Regelung nach § 246 Abs. 9 BauGB ggf. denkbar, Jedoch liegen diese Grundstücke unmittelbar neben der Wohnbebauung, weshalb er nicht mit weniger Unterschriften gegen das Vorhaben rechnet.

Der Vorsitzende sprach noch die Fläche im Bereich des Taubenhauses an. Herr Kilgus teilte mit, auch dort müsste ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Der Bürgermeister berichtete von 31 untergebrachten Personen aufgrund der durch die Gemeinde begründete Mietverhältnisse. Die Anmietung ist befristet und im ersten Halbjahr endet bereits ein Vertrag und 5 Personen sind unterzubringen. Nach heutigem Stand dürfen noch 2 Container der Wohncontaineranlage in der Oberen Klinge belegt werden. Daneben stehen noch 2 Wohnungen in der alten Schule Bauschlott frei. Der Vorsitzende schätzt, dass die Gemeinde in den nächsten 12 Monaten ca. 40 Personen aufnehmen muss, keinesfalls jedoch weniger als 15 Personen. Er betonte die gesetzliche Aufgabe, in den nächsten 12 Monaten ca. 40 Personen aufzunehmen, und warnte vor möglichen Maßnahmen wie Belegung von Hallen oder Beschlagnahmung von Privatwohnungen, wenn keine Lösung gefunden wird.

 

Diskussion: 

Die Diskussion zeigte eine Vielzahl von Meinungen und Bedenken, wobei der Fokus auf den Kosten, der Bauweise, dem Standort und der Integration lag. Ein Antrag auf Vertagung wurde gestellt, um weitere Überlegungen und Klärungen zu ermöglichen:

Die Mitglieder des Gremiums äußerten ihre Meinungen und Bedenken zu den vorgeschlagenen Unterkunftsvarianten wie folgt:

Gemeinderat Karić stellte zunächst die bereits entstandenen Architektenkosten für die Planung in Frage und gab an, dass er über ein Projekt dieser Größenordnung nicht informiert wurde und es dementsprechend nicht unterstützt. Er brachte als Lösungsansatz Mobilhäuser ins Spiel, die er im Internet gefunden hatte und deren Kosten er mit etwa 30.000 € pro Stück bezifferte. Diese könnten seiner Ansicht nach in Baulücken aufgestellt werden und so zu einer besseren Integration der untergebrachten Personen beitragen. Die entsprechenden Unterlagen seiner Recherche wurden zur Prüfung an die Verwaltung übergeben.

Auf Nachfrage von Gemeinderat Seidel konnten Fördersummen für die angedachte Variante in Höhe von 210.000 € genannt werden, bei einer geschätzten Nutzungsdauer von 15-20 Jahren.

Gemeinderat Bach erkundigte sich nach den Quadratmeterkosten für die Massivbauweise, die der Architekt mit 4.000 bis 5.000 € bezifferte. Im Vergleich dazu liegen die Kosten für die vorgeschlagene Containeranlage bei 4.100 €, was jedoch die Einrichtung einschließt.

Gemeinderat Bischoff thematisierte die Kosten, die auf die Gemeinde zukommen würden, falls diese ihrer Verpflichtung zur Unterbringung nicht nachkommen könnte. Bürgermeister Schmidt informierte darüber, dass die sogenannte Fehlbelegerabgabe 33 € pro Person und Tag beträgt, was knapp 10.000 € bei allein 10 Personen im Monat entspräche. Der Vertrag mit dem Enzkreis sieht vor, dass das Aufnahmesoll spätestens nach einem halben Jahr erfüllt werden muss, andernfalls würden die Personen vom Landratsamt dennoch zur Unterbringung geschickt werden.

Gemeinderat Bischoff äußerte daraufhin Bedenken, dass die Gemeinde an die Vorgaben der großen Politik gebunden ist, und hinterfragte, ob es möglich ist, abzuwarten, bis die Thematik in 3 bis 4 Jahren endet.

Ein weiterer Diskussionspunkt, von Gemeinderat Marquardt angestoßen, war die Möglichkeit einer Massivbau- statt Containerbauweise, eventuell sogar Holzständerbauweise. Die Verwaltung argumentierte, dass Container relativ günstig und schnell verfügbar seien und später leichter entfernt werden könnten.

Gemeinderat Straub betonte die Dringlichkeit einer Entscheidung, um zu verhindern, dass Hallen belegt werden müssen. Er schätzte ein, dass die Flüchtlingswelle nicht abebbt und die Gemeinde unter Zugzwang steht. Die vorgeschlagene Fläche scheint seiner Meinung nach der einzige mögliche Standort zu sein, da Alternativen schwer umsetzbar sind.

Gemeinderat Furrer bat darum, Alternativen zu finden und erneut andere Lösungsansätze unter Berücksichtigung der Bedenken aus der Bevölkerung zu prüfen.

In Bezug auf den Standort hob Gemeinderat Weihing hervor, dass die vielen Diskussionspunkte nichts an der Tatsache des vor-geschlagenen Platzes ändern und zeigte sich verwundert, dass dies von der Zuhörerschaft aufgrund der möglichen anderen Bauweise positiv aufgenommen wird. Er sprach sich dafür aus, zuerst den Standort festzulegen und erst im zweiten Schritt die Bauweise zu klären.

Gemeinderat Seidel betonte, dass der vorgeschlagene Platz die einzige Möglichkeit sei und äußerte Bedenken gegenüber der vorgestellten Variante C aufgrund der hohen Kosten bei einer vergleichsweise kurzen Nutzungsdauer. Sein Fokus liegt darauf, dass es um die Unterbringung von Menschen geht, und er regte dazu an, darüber nachzudenken, was jeder bereit ist zu geben.

Gemeinderat Bach äußerte die Frage nach der Integration von Geflüchteten und betonte die Schwierigkeiten bei zentraler Unterbringung. Er hinterfragte die Auswirkungen der vorge-schlagenen kleinen Häuser an verschiedenen Standorten auf die Eigenverantwortung.

Gemeinderat Weihing brachte die Kosten für die Prüfung der Alternativmöglichkeiten zur Sprache und betonte nochmals die Notwendigkeit einer Klärung des Standorts vor weiteren Prüfungen.

Gemeinderat Fuchs sprach sich gegen eine Containeranlage aus, um zukünftige Probleme zu vermeiden, unter Berufung auf persönliche Erfahrungen mit nächtlicher Lärmbelästigung.

Gemeinderat Furrer beantragte eine Vertagung, um allen Fraktionen Zeit zur Überlegung zu geben.

Gemeinderat Prokosch schlug vor, auf die Landespolitik Einfluss zu nehmen, um bisher ausgeschlossene Flächen für Bauvorhaben freizugeben, was auch von Gemeinderat Furrer unterstützt wurde.

Der Bürgermeister sah keine Alternativstandorte und zog aufgrund der langen Diskussion den Beschlussantrag der Verwaltung zurück. Der Tagesordnungsunkt soll in der nächsten geplanten Sitzung des Gemeinderats im Februar behandelt werden, da eine Entscheidung getroffen werden müsse. Er nahm weitere Prüfaufträge auf:

  • Massivbauweise
  • Standorte
  • Erweiterung der bestehenden Wohncontaineranlage in Bauschlott
  • Erhalt von Sondergenehmigungen
  • Zurverfügungstellung von mobilen Lösungen
  • Recherchen von Gemeinderat Karić

Gemeinderat Fuchs erklärte, dass es sich bei der von Gemeinderat Karić vorgeschlagenen Lösung um einen sogenannten Trailerpark handelt, was in den USA eine übliche Lebensform ist.

Der Vorsitzende schloss den Tagesordnungspunkt damit ab, dass in der nächsten Sitzung des Gemeinderats eine Entscheidung getroffen werden müsse.

 

Verkehrsschau vom 28.11.2023
Information
Druckvorlage 24/001

Am 28.11.2023 fand die diesjährige Verkehrsschau statt, siehe Druckvorlage.

Nach kurzer Beratung erging folgender

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.

 

Energetische Sanierung Straßenbeleuchtung
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe
Druckvorlage 24/007

Herr Kilgus nahm die Sachdarstellung vor.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.11.2023 die Verwaltung mit der Ausschreibung der energetischen Sanierung der Straßenbeleuchtung beauftragt. Auf die Vorlage Nr. 23/079 wird verwiesen

Die Arbeiten wurden Anfang Dezember im Staatsanzeiger, im Amtsblatt sowie auf der Homepage öffentlich ausgeschrieben. Insgesamt haben 2 Firmen die Ausschreibungsunterlagen abgeholt. Bis zur Submission am 16.01.2024 haben beide Firmen ein Angebot abgegeben, erfreulicherweise liegen die Kosten unterhalb der Berechnung.

Ohne weitere Aussprache erging einstimmig folgender

Beschluss
Die Sanierungsarbeiten - Demontage, Lieferung, Installation LED-Leuchten - werden zum Angebotspreis von 170.740,84 € an die Netze BW GmbH aus Ettlingen vergeben.

 

Rechtsverordnung zur Regelung eines verkaufsoffenen Sonntages in der Gemeinde Neulingen, Ortsteil Bauschlott
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass

Der Bürgermeister führte in den Sachverhalt ein und teilte mit, dass dieser aufgrund der Anfrage einer Gewerbetreibenden aufgenommen wurde.

Die Gemeindeverwaltung hat eine Anfrage eines Ladengeschäfts bezüglich einer Sonntagsöffnung während des Angerfestes in Bauschlott erhalten. Gemäß § 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) müssen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen geschlossen sein. Allerdings erlaubt § 8 Abs. 1 LadÖG die Öffnung an höchstens drei Sonn- und Feiertagen im Jahr aus Anlass örtlicher Feste, Märkte, Messen oder ähnlicher Veranstaltungen. Die zuständige Behörde (Gemeinde Neulingen) legt diese Tage fest, begrenzt die Öffnungszeit auf maximal fünf zusammenhängende Stunden bis spätestens 18 Uhr und außerhalb der Hauptgottesdienstzeiten. Adventssonntage, Dezemberfeiertage sowie Oster- und Pfingstsonntag dürfen nicht freigegeben werden.

Am 20.07. und 21.07.2024 findet das Angerfest in Bauschlott statt, sodass die Voraussetzung zur Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntags durch Erlass einer Rechtsverordnung gegeben ist. Das Angerfest wird üblicherweise alle zwei Jahre veranstaltet, ohne einen festen Termin. Historisch fand es oft im Juli statt, gelegentlich auch im September. Für Göbrichen besteht bereits eine Regelung für einen verkaufsoffenen Sonntag am Kirwe-Wochenende, die seit 2014 generell für den dritten Sonntag im Oktober gilt. Die Verwaltung schlägt vor, dass die Verkaufsstellen anlässlich des Angerfestes im Ortsteil Bauschlott, am Sonntag von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein dürfen.

Gemeinderat Weihing wies auf einen Fehler in der Überschrift der Rechtsverordnung hin, der Bürgermeister bedankte sich und nahm die Änderung auf. Er erwähnte, falls im Ortsteil Nubaum ebenfalls Bedarf bestehe, könnte Ähnliches vorgeschlagen werden, beispielsweise, wenn das Ladengeschäft „s’Körble‘ am Backkorbfest öffnen möchte.

Ohne weitere Wortmeldung stellte der Vorsitzende den um die Ortsbezeichnung korrigierten Beschlussantrag zur Abstimmung.

Einstimmig erging folgender

Beschluss:
Rechtsverordnung zur Regelung eines verkaufsoffenen Sonntages in der Gemeinde Neulingen, Ortsteil Bauschlott siehe AMTLICHE MITTEILUNGEN

 

Kommunal- und Europawahl am 09.06.2024
Beratung und Beschlussfassung über die Bildung des Gemeindewahlausschusses

Am 09.06.2024 findet die Kommunal- und Europawahl statt. Für die Durchführung einer Wahl sind Wahlorgane zu bestellen. Hierzu gehört der Gemeindewahlausschuss, welcher die Gemeinde-wahlen leitet und das Ergebnis feststellt.

Ohne Aussprache erging einstimmig folgender

Beschluss:
Der Gemeindewahlausschuss besteht aus der Mindestzahl von sechs Personen und setzt sich wie folgt zusammen:

Vorsitzender: Bürgermeister Michael Schmidt

Stv. Vorsitzender: Matthias Leypold

Beisitzerin: Silvia Günter-Roth

Beisitzerin: Renate Dilger

Stv. Beisitzer: Stefan Meeh

Stv. Beisitzer: Henry Beyer

 

Weitere Informationen aus dem Gemeinderat

Bürgermeister Michael Schmidt teilte mit, dass keine nichtöffentlich gefassten Beschlüsse bekanntzugeben sind.

 

Verschiedenes

Bebauungsplan "Wolfsbaum-Wohnen", Gemarkung Göbrichen
Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Flst. Nr. 7308, Am Wolfsbaum 26
Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Befreiung bzgl. der Abweichung von der Baugrenze

Anhand einer Präsentation erläuterte Bauamtsleiter Kilgus die Sachdarstellung:

Die Bauantragstellerin beabsichtigt die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Flst. Nr. 7308, Am Wolfsbaum 26. Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um einen Bungalow mit Teilunterkellerung. In der Gemeinderatssitzung am 13.12.2023 wurde das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung bzgl. der Abweichung von der Dachneigung sowie der Dachfarbe erteilt. Auf die Vorlage Nr. 23/103 wird verwiesen.

Nach Prüfung durch die Baurechtsbehörde wurde zwischenzeitlich noch ein Antrag auf Befreiung bzgl. der Abweichung von der Baugrenze durch den Dachvorsprung sowie die Terrasse nachgefordert.

Ohne weitere Aussprache erging einstimmig folgender

Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung bzgl. der Abweichung von der Baugrenze durch den Dachvorsprung sowie die Terrasse auf dem Flst. Nr. 7308, Am Wolfsbaum 26 wird erteilt.

 

Unter „Verschiedenes“ wurden folgende Fragen und Anliegen behandelt, die wie folgt zusammengefasst werden können:

Dem Gemeinderat wurde der Sachverhalt zum Versand einer Information an Eltern über die Kürzung der Hortbetreuungszeiten bis 13 Uhr in den Osterferien ausführlich erläutert. Be-dauerlicherweise erfolgte dieser Schritt ohne ausreichenden Vorlauf und Begründung, was der Bürgermeister klar zum Ausdruck brachte. Nach einem telefonischen Austausch mit Eltern bzw. interner Prüfung wurde die Information rasch zurückgenommen, und eine neue E-Mail wurde umgehend an die betroffenen Eltern verschickt.

Die Überlegungen zur Kürzung der Hortbetreuungszeiten standen im Zusammenhang mit dem gegenwärtigen Fachkräftemangel auf dem Arbeitsmarkt für Kitas. Besonders herausfordernd ist die Präferenz von Teilzeitbeschäftigten für Vormittagsstunden sowie ein konstant hoher Krankenstand. In Situationen von Personal-engpässen sieht der Rechtsanspruch im Kindergartenbereich vor, dass zunächst der Hort geschlossen werden muss. Dabei sind Nichtfachkräfte nur begrenzt einsetzbar.

Bisher bestand in Neulingen kein Bedarf für eine Hortbetreuung bis 17 Uhr. Die überwiegende Mehrheit der Kinder nutzt den Hort bis 14 Uhr, während fünf Kinder im Ortsteil Bauschlott bis 15 Uhr betreut werden, wobei das Mittagessen eine zentrale Rolle spielt. Die Verwaltung wird nun nach Lösungen suchen, um den Bedarf an einer erweiterten Betreuung abzudecken auch im Hinblick auf das Recht auf Ganztagesbetreuung ab dem Jahr 2026.

Die Blockhütte am Kreisverkehr Richtung Königsbach-Stein befindet sich in einem schlechten Zustand. Die Eigentums-verhältnisse sind unklar, auch das Landratsamt kann keine Auskunft dazu geben. Obwohl die Hütte standsicher erscheint, wird aus Gründen der Verkehrssicherheit eine einvernehmliche Abräumung empfohlen.

Die Nutzung der Bierzapfanlagen in den Hallen soll mit den Vereinen abgestimmt werden.

 

Jahresabschluss 2023
Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung von Einzahlungs- und Auszahlungsansätzen
Druckvorlage 24/011

Gemäß § 21 Abs. 1 GemHVO bleiben die Ansätze für Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie für die Ansätze für zweckgebundene investive Einzahlungen bei Zuschüssen und Beiträgen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für Ihren Zweck verfügbar.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Übertragung der in der Sachdarstellung der Druckvorlage DV Nr. 24/011 aufgeführten Beträge in das Jahr 2024