25.10.2016

Aus der Gemeinderatssitzung

Anstelle der nicht mehr benötigten Tennisanlage (links, hinter der grünen Sichtschutzplane) könnte an der Stirnseite des Göbricher Rasenspielfeldes ein Allwetterspielfeld ausgebaut werden.
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Anstelle der nicht mehr benötigten Tennisanlage (links, hinter der grünen Sichtschutzplane) könnte an der Stirnseite des Göbricher Rasenspielfeldes ein Allwetterspielfeld ausgebaut werden.

Sport ganz groß – Schwerpunktthemen: Sportstätten In der Gemeinde Neulingen wurde in jüngster Vergangenheit für die Sportanlagen sehr viel getan. Die Plätze wurden saniert und für den vielseitigen Spielbetrieb der Vereine modernisiert. Beim Sportgelände „Büchig“ des FV Göbrichen fehlt noch ein Allwetterspielfeld für Trainingszwecke, für Jugendspiele und als Ausweichmöglichkeit, wenn zur Rasenschonung auf dem großen Sportplatz nicht gespielt werden darf. Die dem Büchig-Sportplatz an seiner nordwestlichen Stirnseite vorgelagerten Tennisplätze werden, wie Vereinsvorstand Ralf Berzel bei der jüngsten Gemeinderatssitzung dem Gremium erläuterte, schon seit vier Jahren nicht mehr genutzt. Auf diesem Gelände könnte unter Umständen sogar die kleinste Variante eines großen Fußballspielfeldes in Kunstrasenausführung angelegt werden. Der Verein habe einen entsprechenden Antrag an die Gemeinde gestellt, sagte Berzel. Er fügte hinzu, dass die Sportanlage derzeit von bis zu elf Mannschaften genutzt wird, darunter 153 Jugendspieler. Der Verein sei auch bereit Eigenleistungen bei den Bauarbeiten zu erbringen. Bürgermeister Michael Schmidt sagt, dass auch Sicht der Verwaltung die Notwendigkeit eines solchen Allwetterfeldes grundsätzlich gegeben sei. Ob es in der gewünschten Größenordnung von 50 x 90 Metern gebaut werden könne, müsse noch geprüft werden, da ein gesetzlicher Abstand zur Kreisstraße K 4531 vorgeschrieben ist. Im Raum stehe auch, als Übergangslösung den Belag des etwa 15 Jahre alten Kleinspielfeldes zu sanieren, was etwa 37.000 Euro kosten würde. Ortsbaumeister Ralf Kilgus erläutert, dass das Gelände beim Sportplatz bereits im Rahmen der Bebauungspläne „Hösel-Büchig“ von 1985 und „Büchig“ von 1998 bis zur Kreisstraße hin bauleitplanerisch erfasst ist. Der Waldstreifen zwischen Straße und dem nördlichen Büchigwaldweg könne aus dem Waldverband ausgeschieden werden. Trotzdem sei für die ins Auge gefasste Erweiterung nochmals ein Bebauungsplanverfahren nötig. Nach den Wortmeldungen steht der Gemeinderat dem Vorhaben wohlwollend gegenüber. Er beauftragte die Verwaltung, das Bebauungsplanverfahren vorzubereiten und einzuleiten. Die Sanierung der Sportanlagen des FC Bauschlott steht vor dem Abschluss. Nachdem die problematischen Bäume entlang der Bundesstraße B 294 gefällt werden mussten, verabschiedete der Gemeinderat jetzt den vom Landschaftsarchitekten Edgar Schwab gefertigten Bepflanzungsplan. Hinter dem Ballfangzaun wird eine Hainbuchenhecke gepflanzt, die auf 1,80 Meter Höhe gehalten werden soll. Zur Straße hin sind sieben schmalwüchsige Säuleneichen und Säulenhainbuchen vorgesehen. Der Gemeinderat beschloss außerdem, dass auch der dort verlaufende Pflaster-Fußweg saniert wird. Die Gesamtkosten werden auf 22.000 Euro geschätzt. In Sachen Sport beschloss das Gremium schließlich noch die Vergabe der Rohbauarbeiten für das Tennis-Vereinsheim Bauschlott an die Firma Heinz Frey, Kämpfelbach, zum Preis von knapp 81.000 Euro. Zudem wurde dem FC Bauschlott ein Zuschuss für die Anschaffung eines Roboter-Rasenmähers für den sanierten Sportplatz in Höhe von maximal 18.000 Euro bewilligt. Bebauungsplan für Erweiterung Sozialwerk Bethesda im Ortsteil Bauschlott Das Sozialwerk Bethesda in Neulingen beabsichtigt den östlichen Trakt seines gleichnamigen Pflegeheims am Auweg in Bauschlott von zwei auf drei Geschosse aufzustocken. Es wird mehr Wohnfläche benötigt, um anstelle der noch vorhandenen 30 Doppelzimmer die entsprechende Zahl von Einzelzimmern zur Verfügung stellen zu können. Außerdem steht für das Gebäude nach 25 Jahren eine umfassende Sanierung an und es soll nach Osten funktionsgerecht erweitert werden. Außerdem ist in Richtung der Straße Obere Klinge ein Neubau für Verwaltung und Arztpraxis vorgesehen. Das Sozialwerk Bethesda stellte deshalb Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Allmendäcker – Erweiterung“. Im Gemeinderat wurde dieser Änderungsantrag, auch mit Blick auf die gesetzliche Verpflichtung in der geänderten Landesheimbauverordnung zur Abschaffung von Doppelzimmern, grundsätzlich positiv aufgenommen. Vor einer Entscheidung über die notwendige Bebauungsplanänderung besteht für das Gremium noch Informationsbedarf. So beispielsweise die Gestaltung von Aufstockung und Erweiterung, die nach der Vorentwurfsplanung „kasernenartig“ in die Landschaft am Ortsrand wirken könnte. Angesprochen wurden auch die zentralen Dienste für die anderen Pflegeheime des Sozialwerkes, die in Bauschlott konzentriert sind und mehr Verkehrsbelastungen gebracht haben. Die Parksituation war ebenfalls ein Thema. Eine Anliegerin äußerte in der Ge-meinderatssitzung Bedenken. Da man für das so langsam an seine Bebauungskapazität stoßende Grundstück nicht jeweils Stückchenweise den Bebauungsplan ändern will, möchte der Gemeinderat, dass das Sozialwerk Bethesda ein Gesamtkonzept über beabsichtigte Entwicklung in Bauschlott zur Entscheidung über die Bebauungsplanänderung vorlegt. Zunächst soll eine Ortsbesichtigung des Rates zusammen mit der Bethesda-Verwaltung erfolgen. Eine Anfrage von Nußbaumer Bürgern auf Errichtung eines landwirtschaftlichen Gemeinschaftsschuppens im Außenbereich wurde zurückgestellt. Es muss geprüft werden, wie viel Nutzer daran interessiert sind, in welcher Rechtsform diese Gemeinschaftsanlage betrieben werden soll und welche gesetzlichen Hürden bzw. Vorgaben für ein solches Außenbereichsvorhaben mit Privilegierung bestehen. Die Geschäftsordnung des Gemeinderates wurde auf der Grundlage der Novelle zur Gemeindeordnung Baden-Württemberg vom Dezember 2015 neu gefasst. Ebenfalls geändert wurde die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit.