28.06.2016

Aus der Gemeinderatssitzung vom 14. Juni

Neue Friedhofssatzung verabschiedet Zum 1. Juli tritt in Neulingen eine neue Friedhofssatzung in Kraft. „Die letzte Neufassung der Friedhofsordnung liegt bereits 13 Jahre zurück. Seither wurden auf den Friedhöfen in Bauschlott, Göbrichen und Nußbaum neue Grabarten angeboten und entsprechende Grabfelder angelegt“, sagt Standesbeamtin Silke Elsäßer. In die jetzt in Kraft tretende Satzung wurden Regelungen für die neuen Bestattungsformen ebenso aufgenommen wie die Änderungen im Bestattungsgesetz und der aktuellen Mustersatzung „Friedhof“ des Gemeindetags Baden-Württemberg sowie Entwicklungen in der Rechtsprechung zu diesem Sachgebiet. Sprachlich entschärft wurde der Wortgebrauch: Statt als „Leiche“ werden die nicht eingeäscherten sterblichen Überreste eines Menschen nun als „der Verstorbe-ne“ bezeichnet. Eine wesentliche Änderung betrifft die „Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen“. Bisher selbstständig, wird diese zum 1. Juli in die Friedhofssatzung integriert. Erstmals in das Gebührenverzeichnis aufgenommen wurde die neue Bestattungsform des „Wiesengrabes“. Hierbei erfolgen Sargbestattungen in einem Grabfeld, das komplett und einheitlich mit Gras eingesät ist. Die Gemeinde pflegt die Wiese durch Mähen und durch Neueinsähen nach Bestattungen. Die Gebühren für ein Reihengrab (für eine Bestattung) betragen 1.600 Euro, für ein Wahlgrab (mit zwei Bestattungen, wahlweise neben- oder übereinander) betragen 2.400 Euro. In diesen Gebühren ist ein einheitlicher Grabstein in Pultform enthalten, der die einzelnen Grabstätten kennzeichnet. Für die Beschriftung der Wiesengrabpultsteine fällt eine Gebühr in Höhe von 540 Euro an. Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2016/17 Gut aufgestellt ist die Gemeinde Neulingen in Sachen Kindergärten, Kleinkind- und Hortbetreuung. 343 Kinder zwischen einem und zehn Jahren werden derzeit in den sieben Kindertageseinrichtungen in Neulingen betreut. Für das kommende Kindergartenjahr 2016/17, das nach den Sommerferien beginnt, wird mit einer steigenden Kinderzahl und damit einem höheren Bedarf an Plätzen gerechnet, so Dorothea Meis-Bischoff, die im Neulinger Rathaus für die Kindergartenbedarfsplanung zuständig ist. Während in den Einrichtungen in den Ortsteilen Göbrichen und Nußbaum das Angebot an Betreuungsplätzen auch im nächsten Kindergartenjahr ausreichend ist, muss dieses im Ortsteil Bauschlott erhöht werden. Im Kindergarten „Villa Kunterbunt“ wird mit Beginn des neuen Kindergartenjahres daher eine weitere komplette Gruppe für Drei- bis Sechsjährige eingerichtet. Damit gibt es dort künftig fünf Gruppen für Kindergartenkinder: Drei Regelgruppen mit jeweils 30 Stunden Wochenöffnungszeit und zwei Ganztagsgruppen mit 47 Stunden Wochenöffnungszeit. 119 Kinder können somit ab September in der „Villa Kunterbunt“ betreut werden. Wegen steigender Nachfrage wird auch das Hortangebot, also die Betreuung von Schulkindern bis zehn Jahren außerhalb der Unterrichtszeit, ausgeweitet. An der „Friedrich-Weinbrenner-Schule“ im Ortsteil Bauschlott wird die Zahl der angebotenen Hortplätze ab September von 22 auf 33 steigen. Kalkulation der Wasser- und Abwassergebühren beauftragt Mit den Wasser- und Abwassergebühren sollen die Kosten gedeckt, aber grundsätzlich keine Gewinne erzielt werden. Da Wasser- und Abwasserbetrieb seit Jahren regelmäßig Überschüsse erzielen, sollen nun die Gebühren neu kalkuliert werden. Die letzte Kalkulation der Wassergebühren war 2014 erfolgt, die der Abwassergebühren im Zuge der Einführung der nach Schmutz- und Niederschlagswasser gesplitteten Gebühr im Jahr 2011. Der Auftrag zur Neukalkulation der Gebühren und der Nachkalkulation der Abwassergebühren, letztere für die Jahre 2011 bis 2015, vergab der Gemeinderat an das Büro Heyder und Partner aus Tübingen zum Preis von 9.578 Euro brutto. Eine außerplanmäßige Ausgabe in entsprechender Höhe für den Gemeindehaushalt wurde beschlossen. Fünfte Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Neulingen Der Neulinger Gemeinderat stimmte dem um vorgetragene Anregungen und Ergänzungen überarbeiteten Planentwurf für die Fünfte Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Neulingen. In der nächsten Versammlung des Gemeindeverwaltungsverbands am 19. Juli 2016 soll der geänderte Planentwurf gebilligt und dessen erneute öffentliche Auslegung beschlossen werden. Von den vorgenommenen Änderungen sind insbesondere die Anpassungen der Entwicklungsmöglichkeiten der Sportflächen in Neulingen relevant. So wurde der ins Auge gefasste Standort für die Sportanlagen im Bereich „Kändel“ auf die Fläche für die geplanten Tennisplätze zurückgenommen. Herausgenommen wurde auch die Alternativfläche beim Sportplatz in Göbrichen. Als Folge davon wird die bisher im wirksamen Flächennutzungsplan ausgewiesene Sportfläche gegenüber der Fasanenstraße wieder im Entwurf aufgenommen. Heidi Grabner vom Landratsamt des Enzkreises informierte in der Sitzung über das „Netz Natura 2000“ und seine Komponenten „Flora-Fauna-Habitat“-Gebiete und „Vogelschutzgebiete“. Bedenken gegen eine Verträglichkeit der Planungen für das Sportgelände im Kändel mit diesem von der Europäischen Union ausgehenden Normengeflecht hatten zur Rücknahme der Kändel-Planungen geführt. Von Mitgliedern des Gemeinderates wurde bemängelt, dass die Planungen der Gemeinde schon seit 2011 bekannt waren, erst viel später jedoch behördlicherseits Bedenken angemeldet worden seien. 13 Jahre habe man dagegen seitens der staatlichen Stellen gebraucht, bis man einen Managementplan ausgearbeitet und damit überhaupt erst Inhalte für die einst im Schnellverfahren ausgewiesenen Gebiete geschaffen habe, kritisierte Bürgermeister Michael Schmidt. Gemeinderat Heinrich Furrer (Freie Wählervereinigung) erinnerte an den Ausgangspunkt der Planungen der Gemeinde, nämlich die Nahversorgung der Bürger sicherzustellen. Es stoße bitter auf, wenn den Gemeinden keine Planungsspielräume blieben. „Dies wirkt frustrierend, auch in der Bevölkerung“, so Furrer. Die Politik müsse sich Gedanken machen, wie man gemeinsam Lösungen suchen könne, die beiden Seiten gerecht würden. Auf die bisherige unversöhnliche Weise werde es auf Dauer nicht gehen. Zwei Fliegen mit einer Klappe Mit nur einer buchhalterischen Maßnahme wird sowohl dem Kämmereihaushalt der Gemeinde Neulingen als auch dem Haushalt ihres „Eigenbetriebes Abwasser“ Gutes getan, wie Kämmerer Rolf Elsäßer erläuterte. Im Kämmereihaushalt ist aufgrund der vorhandenen Liquidität ein weiterer Abbau der Verschuldung möglich. Die vorzeitige Rückzahlung von Darlehen ist allerdings wegen der von den Banken geforderten hohen Vorfälligkeitsentschädigungen unwirtschaftlich. Im „Eigenbetrieb Abwasser“ stehen 2016 weitere umfangreiche Investitionen an, wofür Darlehen erforderlich sind. Die Lösung: Statt kostenträchtiger Rückzahlung der Darlehen des Kämmereihaushaltes an die Banken werden diese im Volumen von 756.450 Euro an den Eigenbetrieb übertragen. In diesem Zuge wird zugleich das bestehende Darlehen der Kämmerei an den Eigenbetrieb im Volumen von 589.000 Euro durch entsprechende Übernahme weiterer Darlehen der Kämmerei durch den Eigenbetrieb zurückgezahlt.