04.08.2009
Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 27. Juli 2009 folgende Satzung beschlossen:
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 27. Juli 2009 folgende Satzung beschlossen: