Durchführung von Wochenmärkten beantragen

Für Sie zuständige Mitarbeiter

Renate Dilger

Ortspolizeibehörde, Zivilschutz, Ordnungswidrigkeiten, Gewerbe- und Gaststättenrecht, Schulen, Jugendarbeit, Kultur und Sport, Grundbucheinsichtsstelle, Obdachlosenangelegenheiten


Ein Wochenmarkt ist eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der mehrere Händler bestimmte Warengruppen anbieten dürfen. Wenn Sie einen Wochenmarkt veranstalten wollen, benötigen Sie dafür die Festsetzung der zuständigen Behörde.

Mit der Festsetzung dürfen Sie als Veranstalter den Wochenmarkt abhalten und sind zur Durchführung verpflichtet. Wochenmärkte sind von den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes und des Feiertagsgesetzes befreit.