Erlaubnis als Pfandleiher oder Pfandvermittler beantragen

Für Sie zuständige Mitarbeiter

Renate Dilger

Ortspolizeibehörde, Zivilschutz, Ordnungswidrigkeiten, Gewerbe- und Gaststättenrecht, Schulen, Jugendarbeit, Kultur und Sport, Grundbucheinsichtsstelle, Obdachlosenangelegenheiten


Wenn Sie das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers gewerblich betreiben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.