10.02.2009
Satzung der Gemeinde Neulingen über die Höhe der zulässigen Miete für geförderte Wohnungen
Der Gemeinderat der Gemeinde Neulingen hat am 04.02.2009 aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und § 32 des Landesgesetzes zur Förderung von Wohnraum und Stabilisierung von Quartiersstrukturen (Landes-wohnraumförderungsgesetz – LWoFG) in der jeweils gültigen Fassung folgende Satzung beschlossen: