15.06.2010
Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung des Sanierungsgebietes „Ortskern II Göbrichen“ vom 09.06.2010
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in ihrer derzeit gültigen Fassung und von § 162 des Baugesetzbuches (BauGB) in seiner derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Neulingen in seiner Sitzung am 09.06.2010 folgende Satzung beschlossen: