19.10.2010

Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) der Gemeinde Neulingen vom 13. Oktober 2010

Auf Grund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg sowie §§ 2, 11, 13 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 13. Oktober 2010 folgende Satzung beschlossen: