08.02.2011

Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Hallen und Gebäude“

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und § 3 Absatz 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) hat der Gemeinderat am 26. Januar 2011 folgende Satzung beschlossen: