05.04.2016

Aus der Gemeinderatssitzung

Bebauungsplan „Kändel“ zur Umsiedlung der Tennisplätze Damit der Einkaufsmarkt in Bauschlott neu ausgerichtet und vergrößert werden kann, muss die dortige Tennisanlage des Tennisclubs Neulingen verlegt werden. Nachdem man von der ursprünglichen „Sportstättenplanung Neulingen“ abgekommen ist, beschloss der Gemeinderat im Herbst vergangenen Jahres die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kändel“. Dabei wurden die Tennisanlagen als Bauabschnitt I und eventuell spätere Sportplätze als Bauabschnitt II bezeichnet (Wir berichteten darüber). Bei der frühzeitigen Bürgerbeteiligung im Verwaltungszentrum Neulingen wurden beispielweise artenschutzrechtliche Bedenken vorgetragen sowie mögliche Lärmimmissionen angesprochen. Der Standort „Kändel“ wurde bereits seit 2010/2011 auch mit den zuständigen Behörden diskutiert. Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass jetzt Managementpläne für das dortige FFH-Gebiet mit dem Lebensraumtyp „Magere Flachlandwiese“ aufgestellt und damit für eine Gesamtplanung Probleme auftreten können. Nach Prüfung vieler naturschutzrechtlicher Komponenten durch Fachbüros, kommt das Stadtplanungsbüro Gerhardt (Karlsruhe) zu dem Schluss, dass für das Bebauungsplanverfahren die Planreduzierung auch ganz deutlich gemacht werden soll. Es soll keinen Bauabschnitt II mit den anderen Sportanlagen mehr geben. Der Gemeinderat hat nach eingehender Vorberatung, auch in einer Klausursitzung, die Reduzierung des Bebauungsplanbereiches auf „Bebauungsplan Kändel“ mit der geplanten Tennisanlage beschlossen. Der geänderte Planentwurf liegt im April nochmals öffentlich aus. Erschließungsmaßnahmen im alten Bebauungsplangebiet „Brettener Weg“ festgelegt Das Bebauungsgebiet „Brettener Weg“ ist ein einseitig und nur teilweise bebauter Wohnbereich im Norden von Bauschlott, für das ein Bebauungsplan aus dem Jahr 1981 gilt. Auf der Straßenseite gegenüber beginnt die Feldmarkung. Schon damals bestand keine Bereitschaft, einen Baulandumlegung beziehungsweise einen Vollausbau der Straße durchzuführen. Aus gegebenem Anlass wurden diese Punkte, auch eine Straßenabsenkung, wieder aktuell. Mit den Anliegern hat die Verwaltung gesprochen. Nach dem Ergebnis dieser Anhörung beschloss der Gemeinderat, dass der Brettener Weg aus Kosten- und Beitragsgründen auch weiterhin keinen Vollausbau erhält. Die Wasserleitung wird in eine Tiefe verlegt, in der sie einer späteren Tieferlegung der Straße nicht im Wege steht. Wegen der Kanal- und Wasserbauarbeiten wird der Straßenbelag auf bisherigem Niveau vom Anwesen Brettener Weg 5 bis zur Einmündung in die Brettener Straße (B 294) erneuert. Sowohl Gemeinderat Christoph Straub (SPD) wie Gemeinderat Heinrich Furrer (FWV) sehen diese Lösung als einen guten Kompromiss an, der eine weitere Bebauung in diesem Bereich für die Anlieger möglich macht. Bewirtschaftung des Gemeindewaldes Revierförster Martin Schickle informierte den Gemeinderat über die geplante Bewirtschaftung des Gemeindewaldes im Jahr 2016. Geplant sind, rund 3.400 Festmeter Holz zu schlagen, etwas weniger als nach dem zehnjährigen Forstwirtschaftsplan möglich wäre. Wie Schickle sagt, ist die derzeit die Grenze bei Rationalisierungsmaßnahmen in der Holzwerbung erreicht, so dass dafür Ausgaben in Höhe von 82.000 Euro eingeplant wurden. Demgegenüber rechnet der Revierförster mit einem Erlös beim Holzverkauf in Höhe von 170.000 Euro. Weitere Schwerpunktausgaben sind gegeben bei der Kulturenpflege, beim Waldschutz und bei der Unterhaltung der Waldwege. Weitere Ausgaben entstehen durch Versicherungen sowie den Kostenbeitrag an das Forstamt für die Beförsterung und den Holzverkauf. Am Ende rechnet Martin Schickle mit einem Überschuss von 27.000 Euro. Bürgermeister Michael Schmidt dankte dem Revierförster für dessen sachkundige Arbeit. Der Wald sei bei ihm in besten Händen. Neben der ökonomischen Seite habe der Erholungswert des Gemeindewaldes für die Bevölkerung eine ganz große Bedeutung.