13.07.2016

Aus der Gemeinderatssitzung

Eine Investition in die Zukunft ist die von der Gemeinde geförderte neue Beregnungsanlage auf der Sportanlage des FC Nußbaum. Derzeit läuft der Probebetrieb, um die Reichweiten genau abgrenzen zu können.
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Eine Investition in die Zukunft ist die von der Gemeinde geförderte neue Beregnungsanlage auf der Sportanlage des FC Nußbaum. Derzeit läuft der Probebetrieb, um die Reichweiten genau abgrenzen zu können.

Investitionszuschuss für Beregnungsanlage auf dem Sportplatz des FC Nußbaum Auf den beiden Rasensportfeldern des FC Nußbaum steigen zurzeit abends schöne Wasserfontänen in den Himmel. Das sind keine Proben für Wasserspiele beim nächsten Sportfest, erläutert zweiter Vorstand Bernd Bastian. Nach den abendlichen Arbeitseinsätzen von Vereinsmitgliedern wird die neue Beregnungsanlage auf die Platzverhältnisse einjustiert. Ein grüner dichter Rasen wartet bereits auf die kommende Spielsaison. Dies wurde mit einem ehrenamtlichen Einsatz von über 900 Stunden erreicht. Die, auch durch die lange Nässe der vergangenen Monate, stark mitgenommen Rasenflächen wurden mit einem speziellen Erde-Sand-Gemisch für die Rasennachsaat vorbereitet. An einigen Stellen musste auch der Untergrund ausgetauscht werden. Auch neue Kabel für die Flutlichtanlage wurden verlegt. Eine ganz wichtige Maßnahme für die Qualität der Sportrasenflächen war der Einbau einer Beregnungsanlage durch die darin erfahrene Spezialfirma Gross aus Oberreichenbach. Insgesamt hat der Verein rund 100.000 Euro in die Sanierung investiert. Allein die Beregnungsanlage und deren Anschlüsse mit drei Regnern in der Platzmitte und 13 Grundlinienregnern kosten rund 75.000 Euro. Bereits am Jahresanfang stellte der Vereinsvorsitzender Walter Bischoff einen Zuschussantrag. Mittel wurden in den Gemeindehaushalt eingestellt. Bei der jetzigen Gemeinderatssitzung erörterte das Gremium die Zuschussgewährung. Von allen Fraktionen wurde Zustimmung signalisiert. Heinrich Furrer (FWV) wies darauf hin, dass die Beregnungsanlage die Qualität der Rasenfläche nachhaltig steigere und Folgekosten reduziere. Auch sei eine automatische Beregnungsanlage eine Arbeitserleichterung für die Sportvereine, die ja auch zunehmend mit „Personalmangel“ zu kämpfen hätten. Das Gremium beschloss einstimmig, dass es für die nachgewiesenen Gesamtkosten ein Sonderinvestitionszuschuss der Gemeinde bis zu maximal 60.000 Euro gibt. Davon gehen eventuelle Zuschüsse aus anderen Quellen ab. Vom Badischen Sportbund wurden dahingehend 17.000 Euro in Aussicht gestellt. Bebauungsplan „Kändel“ - Überarbeiteter Planentwurf vom Gemeinderat gebilligt Der Baubauungsplan „Kändel“ für den Bau der neuen Tennisanlage (Wir berichteten mehrfach darüber) ist planungsrechtlich zu einer etwas schwierigen Materie geworden. Mal muss eine Regelung direkt in die Bebauungsplansatzung oder in die örtlichen Bauvorschriften. Mal verlangen es Experten genau umgekehrt, war zu hören. Mit dem bisherigen Planentwurf erfolgte im Februar und März dieses Jahres eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und ein Scoping-Termin mit den Fachbehörden vor Ort. Im April/Mai wurden die Planunterlagen öffentlich ausgelegt. Bürgermeister Michael Schmidt wies bei der Gemeinderatsitzung darauf hin, dass in der jetzt als Ratsvorlage ausgearbeiteten Fassung des Bebauungsplans und den dazu gehörenden örtlichen Bauvorschriften die Anregungen von Behörden und Bürgern dargestellt wurden sowie die Stellungnahmen der Verwaltung beigefügt sind. Bauamtsleiter Ralf Kilgus sagt, dass entsprechend dieser Anregungen das Planwerk, insbesondere im Blick auf die grünordnerischen und artenschutzrechtlichen Festsetzungen, überarbeitet und konkretisiert worden ist. Damit seien diese Regelungen juristisch nicht anfechtbar. Die gemeinderätliche Abwägung zu den Anregungen und Stellungnahmen könne erst zusammen mit dem späteren Satzungsbeschluss erfolgen. Der Gemeinderat billigte die jetzige Fassung des Baubebauungsplanentwurfs „Kändel“, die nochmals öffentlich ausgelegt wird. Das Baugenehmigungsverfahren für den Bau der Tennisanlage könne im Parallelverfahren laufen, so dass man beim möglichen Baubeginn im Herbst im Zeitplan bleibe, beantworte Kilgus die Anfrage aus dem Gemeinderat. Keinen Kostenersatz für die Hilfeleistungen der Feuerwehr bei jüngster Hochwasserkatastrophe Nach dem Feuerwehrgesetz sind die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr bei sogenannten „Pflichtaufgaben“ grundsätzlich unentgeltlich. Zu diesen Aufgaben gehören unter anderem, bei Bränden und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor drohenden Gefahren zu schützen. Bei den „Kann-Aufgaben“ kann die Feuerwehr mit der Abwehr von Gefahren beispielsweise für Menschen und Tiere beauftragt werden. Diese Einsätze sind kostenpflichtig. So ist in der Regel das Auspumpen von Kellern auf Anforderung von Betroffenen als technische Hilfeleistung der Feuerwehr grundsätzlich von der Gemeinde mit einem üblichen Satz von 200 Euro in Rechnung zu stellen. Soweit die von Bürgermeister Michael Schmidt bei der Ratssitzung vorgetragene Rechtslage. Mit Blick auf die jüngste Hochwasserkatastrophe schlug er dem Gemeinderat vor, in diesem Fall die zahlreichen Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Neulingen von der Zeit vom 7. Bis 9. Juni als Pflichtaufgabe zu betrachten. Das Unwetterereignis sei ungewöhnlich gewesen und könne in seiner Dimension und Auswirkung dem öffentlichen Notstand gleichgestellt werden. Ein Indiz für den öffentlichen Notstand sei auch, dass der Enzkreis ebenfalls sachliche Hilfeleistung gestellt habe. Vor allem seien nach dieser Hochwasserkatastrophe die betroffenen Enzkreisgemeinden in das Soforthilfeprogramm des Landes aufgenommen worden. Es war dem Gemeinderat mit Blick auf ähnlich gelagerte Fälle in der Vergangenheit wichtig, dass ein Gebührenverzicht nur in begründbaren ganz besonderen Unwetterkatastrophenfällen erfolgt. Darüber muss jeweils entschieden werden. Der Gebührenverzicht erfolgte einstimmig. Wie Feuerwehrkommandant Matthias Leypold berichtet, war die Neulinger Wehr bei dem Hochwasser 46 Mal im Einsatz. Es mussten hauptsächlich Keller und Garagen ausgepumpt werden. Die Abteilungswehr Nußbaum leistete auch in Stein Überlandhilfe. Tiefbauarbeiten am Brettener Weg und Oberen Hauptstraße Im bisher nur provisorisch erschlossenen Bereich des Bebauungsplangebietes „Brettener Weg“ in Bauschlott werden Abwasser- und Wasserleitungen verlegt sowie die Straßenfläche entsprechend saniert. Bei der Ausführungsplanung hat das Planungsbüro, Kirn-Ingenieure, Pforzheim, nun den Kanal nördlich an den Rand zu den Ackerflächen verschoben. Damit können dort Einlaufschächte eingebaut werden, die das aus der freien Feldlage kommende Oberflächenwasser aufnehmen können. Eine Vorsichtsmaßnahme in Richtung künftiger Starkregenereignisse. Auch wird der Kanal so tief verlegt, dass die vorhandenen Wohngebäude im freien Gefälle in den Kanal entwässern können. Die Tiefe der Wasserleitung ermöglicht eine spätere endgültige Tieferlegung des Brettener Weges um 50 Zentimeter, so Ortsbaumeister Ralf Kilgus. Es sind Gesamtkosten von 522.000 Euro ermittelt worden. Die Maßnahme wird jetzt ausgeschrieben, so dass Anfang August die Angebote ausgewertet werden können. Um den Baubeginn durch die Sommerpause bei den Ratssitzungen nicht zu verzögern, wurde auf Bitte von Bürgermeister Michael Schmidt die Verwaltung ermächtigt, die Auftragsvergabe vorzunehmen zu können, soweit die wirtschaftlichste Angebotssumme die Kostenberechnung um nicht mehr als zehn Prozent übersteigt. Dasselbe gilt für die Erneuerung der Kanalisation und Wasserversorgung in der Oberen Hauptstraße in Göbrichen und für die Instandsetzung der Treppenanlage beim „Backhäusle“. Für diese Baumaßnahmen sind rund 50.000 Euro angesetzt, die aus Wirtschaftlichkeitsgründen dann vom gleichen Auftragnehmer wie bei der Erschließung des Brettener Weges ausgeführt werden sollen.